EU-Bürger, die in unmittelbarer Nähe von großen Industrieanlagen wohnen, sollen künftig besser über eventuelle Risiken und Gefahren informiert werden. Dafür soll die sogenannte Seveso-III-Richtlinie sorgen.
Die EU-Kommission will die Sicherheit und Transparenz von Industrieanlagen verbessern. Am Montag (13. August 2012) trat dazu die überarbeitete Seveso-Richtlinie in Kraft. Bis zum 15. Juni 2015 muss sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Die neuen Vorgaben erfassen etwa zehntausend ortsfeste Industrieanlagen insbesondere in den Bereichen Chemie, Petrochemie, Lagerung und Metallaufbereitung, die große Mengen gefährlicher Stoffe verwenden oder lagern. Über deren Risiken müssen künftig öffentliche Informationen elektronisch bereitgestellt werden. Die Betreiber der Anlagen müssen zudem darlegen, wie im Fall eines Unfalls der Alarm ausgelöst wird und die Bürger sich verhalten sollen. Bei einem Neubau von Anlagen in der Nähe bestehender Betriebe gilt künftig zudem ein geeigneter Sicherheitsabstand.
EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik erklärte: "Die Seveso-III-Richtlinie wird den Bürgern und der Umwelt mehr Schutz vor großen Unfällen bieten. Außerdem werden die Bürger künftig besser informiert und stärker in Entscheidungen über die Flächennutzungsplanung eingebunden."
Nach langen Verhandlungen hatte das EU-Parlament im Juni dieses Jahres formal seine Zustimmung zu den ausgehandelten Beschlüssen für die Neufassung der Vorgänger-Ausgabe der Seveso-III-Richtlinie gegeben.
Eine "verpasste Gelegenheit für mehr Gesundheits- und Verbraucherschutz" war damals das Fazit des Europäischen Umweltbüros (EEB). Einige "gute Verbesserungsideen" und konkrete Anforderungen für die Verhütung schwerer Unfälle seien unter den Tisch gefallen, so Christian Schaible vom EEB. "EU-Mitgliedsstaaten und Betreibern bleibe es auch in der Neufassung weiterhin größtenteils selbst überlassen, wie und wann Kontrollen zum Gefahrenpotenzial von Industrieanlagen stattfinden. Progressive Forderungen aus dem EU-Parlament wie die Notwendigkeit, besonders besorgniserregende Substanzen im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH zu überprüfen oder die Senkung von Schwellenwerten bestimmter Stoffe einschließlich Nanomaterialien, seien im Laufe der Verhandlungen fallengelassen worden", hieß es in einer Pressemitteilung vom EEB.
Die Seveso-I-Richtlinie wurde 1982 verabschiedet. Der Name kommt von dem italienischen Dorf Seveso, in dem sich 1976 ein schwerer Chemieunfall ereignet hatte. Nach einer Überarbeitung trat 1997 die Seveso-II-Richtlinie in Kraft.
ayh
Links
Dokumente
EU-Kommission: Umwelt: Bessere Information der Bürger über große Unfallrisiken (13. August 2012)
EEB: CITIZENS REMAIN AT RISK FROM MAJOR ACCIDENTS INVOLVING DANGEROUS SUBSTANCES (14. Juni 2012)

