Ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union ohne Ansehen des Geschlechts für Männer und Frauen den gleichen Preis bei identischen Versicherungsprodukten erheben. Die Änderung gilt für alle neuen Verträge für Versicherungsprodukte, einschließlich Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen und Renten.
Unterschiede bei der Preisgestaltung im Versicherungsbereich, die sich allein auf das Geschlecht einer Person stützen, sind diskriminierend, urteilte der Europäische Gerichtshof am 1. März 2011. Deshalb muss sich die Preisgestaltung von Verwsicherungsprodukten nun nach anderen Risikofaktoren als dem Geschlecht richten, beispielsweise nach dem Fahrverhalten im Falle einer Kfz-Versicherung.
Der Gerichtshof räumte der Versicherungsbranche eine Übergangsfrist von 21 Monaten ein, um ihre Preisstrukturen an die neuen Vorschriften anzupassen. Diese Frist läuft am 21. Dezember 2012 ab. Vor einem Jahr, am 21. Dezember 2011, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Preisgestaltung von Versicherungsprämien veröffentlicht.
Steigende Kosten für Frauen
Die Änderung wirkt sich auf individuelle Prämien für bestimmte Versicherungsprodukte aus. In der Vergangenheit haben zum Beispiel junge Frauen für Kfz-Versicherungen weniger bezahlt als Männer. Sie müssen nun mit einem Anstieg ihrer Versicherungsprämien rechnen. Ob allerdings Männer, die bisher zum Beispiel für Lebensversicherungen mehr als Frauen bezahlen mussten, mit niedrigeren Versicherungsprämien rechnen dürfen, ist ungewiss.
EURACTIV.de
Links
EURACTIV Brüssel: Women likely to face higher insurance costs (21. Dezember 2012)
Dokumente
Kommission: Faktenblatt: EU-Vorschriften für geschlechtsneutrale Preisgestaltung in der Versicherungsbranche (20. Dezember 2012)
Kommission: Leitlinien für die Versicherungsbranche zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien (22. Dezember 2012)

