EU-Vorschlag für Rechtsanspruch auf Girokonto

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier: "Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können." Foto: EC

Banken verweigern bisher Millionen von Europäern den Zugang zu einem Basiskonto. Die EU-Kommission will das ändern und per Gesetz einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto durchsetzen. Die Bundesregierung und EU-Abgeordnete signalisieren Unterstützung.

Die EU-Kommission will einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto durchsetzen. Das sieht ein Richtlinienvorschlag vor, den die Europäische Kommission am Mittwoch (8. Mai) vorgestellt hat. Außerdem will die Kommission die Transparenz der Bankgebühren und -leistungen erhöhen. Bankkunden sollen so leichter die Kontogebühren vergleichen und zu günstigeren Anbietern wechseln können.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass Banken dazu bisher "keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben". Die am Mittwoch vorgeschlagene Richtlinie beinhaltet drei Aspekte:

– Vergleichbarkeit der Kontogebühren:
Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;

– Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;

– Zugang zu Zahlungskonten:
Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.

Reaktionen

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission. Nach wie vor sei es auch in Deutschland ein Problem, dass einige Banken Verbrauchern den Zugang zu einem Girokonto verwehrten. "Nicht über ein Girokonto zu verfügen, ist für die Betroffenen nicht nur beschämend, sondern in vielen Fällen auch existenzbedrohend", sagt Aigner. Wer heute keine Kontoverbindung vorweisen könne, erhalte oftmals keinen Miet- oder Arbeitsvertrag. Zudem sei ein Leben ohne Kontoverbindung oft deutlich teurer, wenn man etwa Rechnungen am Bankschalter bar einzahlen muss.

Zuspruch gab es auch von SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt und Peter Simon. Nach wie vor würden Millionen von Menschen in Europa der Zugang zu einem Basiskonto verwehrt. "Ohne Bankkonto ist man heute vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, dass die Europäische Kommission endlich unserer Forderung folgt und den Anspruch auf ein solches Basiskonto rechtlich verpflichtend machen will", so Gebhardt und Simon.

Der Linken-Politiker Jürgen Klute kritisiert, dass die Kommission erst jetzt reagiere: "Immer mehr Menschen werden heute in der EU an den Rand gedrängt, und durch unerwarteten Jobverlust oder massive Einkommenseinbußen in die Verschuldungsfalle getrieben. Um diese Bürgern in der Krise zu stützen, kommt die Richtlinie zu spät."
 
Der Berichterstatter des EU-Parlaments kündigte an, dass es nun gelte, "die Schwachstellen des Richtlinienentwurfs zu beseitigen". Zwar sei es "richtig und notwendig", dass Banken relativ genau vorgegeben werde, wie ein Basiskonto aussehen sollte, auf das sozial schwache Verbraucher Anrecht haben sollen. "Dazu gehört aus meiner Sicht jedoch auch, eine konkrete Obergrenze zu setzen, die Banken Basiskonto-Kunden in Rechnung stellen dürfen. Das EU-Parlament ist daneben der Überzeugung, dass prinzipiell alle Geschäftsbanken, Basiskonten für sozial schwache Verbraucher anbieten müssen. Dies ist ein Gebot der Diskriminierungsfreiheit", so Klute.

mka

Links

Dokumente

Kommission:
Vorschlag für günstigere und transparentere Bankkonten für alle (8. Mai 2013)

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