Der Innenausschusses des EU-Parlaments hat sich auf Datenschutzstandards zwischen der EU und den USA geeinigt. Doch nicht alle Abgeordneten glauben, dass der Schutz des Datenverkehrs damit sicher wird.
Sechs Jahre war zäh darüber verhandelt worden, nun ist der Prozess einen entscheidenen Schritt vorangekommen: Der Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit verbindliche Datenschutzstandards für die Datenweitergabe festlegt.
Das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen den Polizei und Strafverfolgungsbehörden der EU und der USA, auch „Umbrella-Agreement“ genannt, soll die großen Lücken in den bestehenden Datentransfer-Abkommen in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit schließen.
Das Rahmenabkommen ergänzt somit auch die bestehenden Abkommen zur strafrechtlichen Zusammenarbeit zwischen der EU oder den einzelnen Mitgliedsstaaten mit den USA. „Das ist notwendig, weil viele der Abkommen veraltet sind und keine der technologischen Entwicklungen angepasste Datenschutzstandards beinhalten“, kommentiert der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss den Vorstoß. Das Abkommen, sagt er, sei ein großer Erfolg auch für Europas Bürger.
Künftig haben auch EU-Bürger die Möglichkeit, sich an US-Gerichte zu wenden, um Rechtsschutz zu bekommen. „Somit werden die Grundrechte unserer Bürger gestärkt“, lobt Voss.
Das Abkommen setzt Datenschutzstandards für den Informationsaustausch, wenn der Austausch durch Gesetze in der EU oder Abkommen mit den USA erlaubt wurde. Damit können die Bürger in den USA und in Europa künftig Auskunft, Information und Korrektur auch vor Gerichten in den USA und der EU einklagen.
Mit dem Ergebnis ist auch Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, zufrieden.
„In Zukunft werden hohe verbindliche Standards und starke individuelle Rechte gelten, wenn Daten an Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den USA übermittelt werden“, sagt Albrecht.
Albrecht sieht die neuen Vorgaben auch als den „Anfang eines neuen Wegs, transatlantisch verbindliche, hohe Standards für den Schutz von Grundrechten auszuhandeln, statt die bisherigen lückenhaften und teilweise sehr niedrigen Standards gegenseitig anzuerkennen.“
Anders betrachten das die Abgeordneten der EP-Linksfraktion, die den Bericht ablehnten. “Das Zustandekommen dieses Abkommens ähnelt jenen Hinterzimmerverhandlungen der derzeit diskutierten Freihandelsabkommen CETA und TTIP“, meint Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin für die Linksfraktion und Sprecherin der Delegation DIE LINKE im Parlament. „Dem Innenausschuss ließ man gerade mal etwas mehr als vier Wochen Zeit, um das Abkommen und den Bericht zu bewerten, vermutlich wollte sich die Kommission einfach nur schnell eine pro forma Zustimmung abholen.“
Zudem bezweifelt Ernst die Einklagbarkeit der Rechtsschutzregelungen für die EU-Bürger. „Was fehlt, sind angemessene und einklagbare Schutz-Garantien: klare, eindeutige Definitionen; strenge, schlupflochfreie Auflagen; unabhängige Kontrollinstanzen mit entsprechenden Kompetenzen.“
Entscheidend für die Zustimmung im Parlament war eine verbindliche Klarstellung, dass das Abkommen keinerlei Rechtsgrundlage für neue Datentransfers darstellen kann und die Datenschutzbehörden jederzeit seine Einhaltung überprüfen können. Final abstimmen wird das Plenum des Parlaments über das Datenschutzabkommen am 1. Dezember, bevor der Rat die Entscheidung formell trifft und das Abkommen in Kraft treten kann.