EU-Spielzeugrichtlinie: Notfalls ignoriert Deutschland EU-Recht

Schön bunt heißt nicht immer schön giftig. Foto: Sabine Schmidt / pixelio.de

In Sachen Spielzeugrichtlinie gibt sich Deutschland kämpferisch. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will das deutsche Recht dem EU-Recht vorziehen, sollte die Klage der Bundesregierung auf Beibehaltung der Grenzwerte für gefährliche Substanzen im Kinderspielzeug vom EU-Gerichtshof abgelehnt werden.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wird nicht nachgeben im Streit um die EU-Spielzeugrichtlinie. Mit der neuen Direktive der EU-Kommission sollen künftig die Grenzwerte für schädliche Stoffe im Kinderspielzeug begrenzt werden – nur sind diese immer noch höher als die ursprünglichen deutschen Vorgaben.

Mit der Klage auf Beibehaltung plädiert die Bundesregierung dafür, ihre eigenen Werte behalten zu dürfen. Aktuell liegt die Klage dem EU-Gerichtshof vor. Aigner kündigte für den Fall einer Niederlage an, trotzdem die deutschen Richtlinien befolgen zu wollen.

Hintergrund

2009 hat die EU die neue "Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug" erlassen. Der erste Teil zur technisch-konstruktiven Sicherheit ist seit dem 20. Juli 2011 in Kraft und enthält unter anderem strengere Vorgaben für Produktion, Kontrollen und Warnhinweise.

Der zweite Teil soll ab dem 20. Juli 2013 gelten und schreibt die Grenzwerte für die in Spielzeug verwendeten Chemikalien vor.

Anlass für die Novelle der seit 1988 bestehenden Spielzeug-Richtlinie war der verstärkte Import von Spielzeug: Rund 80 Prozent der Spielsachen in der EU werden eingeführt. Hauptexporteur ist China. Dort hergestellte Spielzeugartikel wurden im Jahr 2007 millionenfach wegen ihrer Nichtkonformität mit den europäischen Normen zurückgerufen.

Deshalb wurden mit der Neuerung strengere Anforderungen an die Spielzeugproduktion sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure gestellt. Dazu gehören beispielsweise das Verbot oder zumindest die Kennzeichnung von bestimmten Inhaltsstoffen. Zudem darf Spielzeug künftig nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein.

Mit den ab 2013 geltenden Vorschriften werden die zulässigen Grenzwerte für sogenannte kanzerogene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und andere krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädigenden Stoffe (CMR-Stoffe) verschärft.

Theoretisch gilt ein prinzipielles Verbot für die Verwendung von CMR-Stoffen in Spielzeug. Diese Stoffe dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, wenn sie unter dem im EU-Recht festgelegten Grenzwert bleiben.

Deutschland protestiert gegen die Richtlinie

Die Bundesregierung stellte bereits im Januar 2011 einen Antrag bei der EU-Kommission. Darin forderte sie, die nationalen Grenzwerte für fünf Metalle – Blei, Barium, Arsen, Quecksilber und Antimon – sowie Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe zu behalten. Im März 2012 erlaubte die EU-Kommission die Beibehaltung der Werte für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe. Der restliche Teil des Antrags wurde abgelehnt. Für Blei, Barium, Arsen, Quecksilber und Antimon sollen ab dem 1. Juli 2013 auch in Deutschland die EU-Grenzwerte gelten.

Bundesministerin Aigner reagierte auf die Entscheidung der EU-Kommission: "Dass die EU-Kommission unseren Antrag auf Beibehaltung der höheren nationalen Schutzstandards in Teilen abgelehnt hat, lassen wir so nicht stehen. Wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben."

Metalle wie Blei können schwere Schäden bei Kindern anrichten. So weist das Bundesinstitut für Risikobewertung darauf hin, dass Blei Nervenschäden und Störungen der Hirnfunktion verursachen kann.

Im Mai 2012 reichte die deutsche Regierung ihre Klage auf Beibehaltung der höheren deutschen Schutzstandards bei der Sicherheit von Kinderspielzeug am Europäischen Gerichtshof ein. Aigner kritisierte weiter: "Es wäre absurd, wenn die neue Richtlinie dazu führen würde, dass Kinder mehr Schadstoffen ausgesetzt sind als bisher.“

EU-Kommission und Rechendschungel

Die EU-Kommission widerspricht bei den strengeren Schutzwerten und argumentiert, die EU-Grenzwerte für Arsen und Quecksilber seien deutlich strenger. Sie führt an, dass der deutsche Grenzwert für Arsen 25 mg/kg betrage, während die EU-Direktive deutlich niedrigere Mengen bei flüssigem (0,9 mg/kg) und zu trocknendem Spielzeug (3,8 mg/kg) festsetze. Aus diesem Grund wurde dem Antrag der Bundesregierung nicht stattgegeben.

Verkompliziert wird die Sachlage durch die unterschiedlichen Ansätze. Die Zahlen der EU-Richtlinie basieren auf Migrationswerten, welche die maximal erlaubten Mengen von giftigen Stoffen, die aus dem Kinderspielzeug austreten dürfen, festsetzt. Unterschieden wird hierbei nochmal die Beschaffenheit des Spielzeugs in biegsame Materialien (Kategorie 1), flüssige Materialien (Kategorie 2) und feste Materialien (Kategorie 3).

Je nach Kategorie gibt es spezifische Werte, die unter Berücksichtigung des Spielzeuggebrauchs errechnet wurden.
Die deutschen Standards richten sich wiederum nach der maximalen Aufnahmemenge und unterscheiden nicht in verschiedene Konsistenzen. Ein direkter Vergleich der beiden Direktiven ist somit nicht möglich.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung erstellte eine Bewertung im Auftrag der Bundesregierung und rechnete die Werte um, damit ein Vergleich ermöglicht wird. Laut EU-Kommission seien diese aber nur bei den abkratzbaren Stoffen strikter – bei flüssigen wie auch zu trocknenden seien es die EU-Werte.

Bei Anfragen an die Kommission und das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) wird die Kluft zwischen den beiden Seiten deutlich. Keiner der beiden weicht von seiner Position ab. Zudem scheint auch die Sachlage nicht die gleiche zu sein.

EU-Kommission versus deutsches Verbraucherschutzministerium

Angeführte Fakten sind widersprüchlich. Pocht das BMELV darauf, die niedrigeren Grenzwerte bei den Schwermetallen zu haben, behauptet die Kommission genau das gleiche.

Auch im Fall der allergenen Duftstoffe steht Aussage gegen Aussage. Die Bundesregierung sieht Nachbesserungsbedarf bei den allergenen Stoffen. Seitens der EU-Kommission heißt es, diese seien verboten.
Beispiele wie diese häufen sich. Weder die Kommission noch das BMELV weichen von ihren Positionen ab, wenn sie mit den Argumenten des jeweils anderen konfrontiert werden; beide verweisen stets auf ihre jeweils strengeren Werte.

Der Toxikologe Christoph Lutermann sagt, die EU-Spielzeugrichtlinie stellt tatsächlich strengere Maßnahmen an Produkthersteller – aber nicht gleichermaßen in allen Stoffkategorien. Während strengere Direktiven für biegsame und flüssige Materialien erlassen wurden, sei es bei festen Materialien umgekehrt. Bei letzteren sei die Aufnahme geringer, so der Diplom-Chemiker.

Deutschland bietet die Änderung dennoch Anlass zur Klage. Lutermann gibt zu bedenken, dass die Bundesregierung in ihrem Antrag fordert, die Regelung für feste Stoffe rückgängig zu machen, aber in der Anfrage zugibt, dass das Schwermetall Antimon ungefährlich sei.

Ein weiterer diskutabler Punkt ist die Beibehaltung der Quecksilbergrenzwerte. Auf einer EU-Normungskonferenz im März berichteten viele Prüfhäuser, bisher kein Quecksilber im Spielzeug gefunden zu haben. Auch beim Schwermetall Chrom kritisiert der Experte die Forderungen der Bundesregierung.

Es sei richtig, das gesundheitsschädliche Chrom (VI) zu beschränken, so Lutermann. Fraglich sei jedoch, inwiefern es Sinn mache, Grenzwerte anzusetzen, die mit heutiger Technik nicht mehr überprüfbar seien. Chrom VI in kleineren Konzentrationen als 0,1 mg/kg sei praktisch kaum existent und reagiere sofort mit der Spielzeugmatrix, womit das ungefährlichere Chrom III entstehe.

Niederlande für strengere Einfuhrbestimmungen

Nicht nur Deutschland setzt sich für sichereres Spielzeug ein. Auch die Niederlande wollen den Import von gefährlichen Spielwaren eindämmen.
Der Hafen von Rotterdam ist einer der Hauptumschlagplätze, wo Spielzeug aus China in die EU eingeführt wird. Aus diesem Grund hat die EU – auf Bestreben der Niederlande – im Januar 2013 einen Aktionsplan mit China über die "Kooperation im Bereich Spielzeugsicherheit" vereinbart.

Dieser gemeinsame Aktionsplan stärkt die chinesischen Ausfuhrkontrollen und passt diese den niederländischen Importkontrollen an. Dadurch soll die Menge von nicht-konformem und unsicherem Spielzeug in der EU reduziert werden.

Die engere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Marktüberwachungsbehörden und den chinesischen Exportkontrolleuren soll eine nahtlose Überwachung der gesamten Spielwaren-Lieferkette herstellen.

Der Europäische Gerichtshof hat bisher noch kein Urteil verkündet. Im Gespräch mit EURACTIV.de bestätigte das BMELV, Deutschland werde seine Richtlinien weiter befolgen – selbst wenn der EU-Gerichtshof die Klage abweist.

Prüfung durch unabhängige Dritte

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung durchführen muss. Er muss die Gefahren analysieren, die physikalisch, mechanisch, chemisch oder elektrisch vom Spielzeug ausgehen können sowie die Gefahren durch Hygienemängel, Entzündbarkeit und sogar Radioaktivität.

In einem Konformitätsbewertungsverfahren weisen Hersteller nach, dass das Spielzeug die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt. Das kann durch die Anwendung harmonisierter Normen erfolgen. Werden keine harmonisierten Normen angewendet, erfolgt eine EG-Baumusterprüfung durch eine "Benannte Stelle", also eine Prüfung des Spielzeuges und der technischen Dokumentation durch einen unabhängigen Dritten.

Othmara Glas, Christin Scheller

Links


ICPSC: Toy Safety in the EU

EU-Kommission: EU und China treffen Vereinbarung

Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie

EU-Kommission: Neue EU-Vorschriften zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit  

BMELV: EU-Spielzeug-Richtlinie: BMELV sieht wichtige Fortschritte, aber auch Nachbesserungsbedarf 

BMELV/BMWI: Deutschland fordert Verbesserung der Spielzeugrichtlinie und reicht Klage gegen die EU-Kommission ein

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Bundesinstitut für Risikobewertung: Wir haben die Antworten – Spielzeug

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