Wie heute offiziell mitgeteilt wurde, hat das Europäische Parlament in der Plenarsitzung sein grünes Licht für die Einführung der digitalen COVID-Zertifikate in der EU gegeben. Nun fehlt nur noch die verbindliche Zusage der Mitgliedstaaten, damit das System wie geplant ab 1. Juli in Betrieb gehen kann.
Das Zertifikat, das entweder in Form eines QR-Codes auf dem Handy oder auf Papier vorgelegt werden kann, bescheinigt, dass eine Person gegen das Coronavirus geimpft wurde, kürzlich ein negatives Testergebnis erhalten oder sich von einer Infektion erholt hat.
Damit können Behörden beim Grenzübertritt den aktuellen COVID-Status der Besucher anhand der Aufzeichnungen aus dem jeweiligen EU-Heimatland feststellen.
Das Zertifikat wird von allen Mitgliedsstaaten ausgestellt und muss in der gesamten EU akzeptiert werden. Es ist vor allem als eine Maßnahme gedacht, um die Freizügigkeit nach den pandemiebedingten Einschränkungen wiederherzustellen, die Wirtschaft anzukurbeln und die Urlaubssaison zu retten.
Die Kommission hatte am 17. März einen Gesetzestext vorgeschlagen, der einen gemeinsamen Rahmen für ein derartiges EU-Zertifikat schafft. Der politische Kompromiss zwischen den EU-Institutionen wurde in einem Dringlichkeitsverfahren bereits am 20. Mai erzielt.
Nun erfolgte die Bestätigung des gesamten EU-Parlaments. „Wir sprechen hier von einem Rekordtempo,“ zeigte sich der zuständige Berichterstatter des Parlaments, der Spanier Juan Fernando Lopez Aguilar, zufrieden.
Somit fehlt nur noch die offizielle Zustimmung der Mitgliedstaaten.
Der ausgehandelte Kompromiss erlaubt es den nationalen Regierungen weiterhin, gegebenenfalls Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolierung oder weitere Testpflichten zu erlassen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig sein sollte.
Aguilar kommentierte, das Parlament sei mit den dafür geltenden „Prinzipien der Verhältnismäßigkeit“ zufrieden. Die Maßnahmen sollen den anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission demnach mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Auch den Bürgerinnen und Bürger müssen sie mindestens 24 Stunden im Voraus in möglichst klarer und verständlicher Form vorgelegt werden.
Frage nach Test-Kosten bleibt offen
Der Preis für Corona-Tests bleibt derweil eine wichtige Frage, die die Debatte zwischen den EU-Institutionen bereits während des gesamten Prozesses geprägt hat. Das Parlament drängt weiterhin auf kostenlose Tests.
Während der Debatte im Parlament zeigte sich EU-Justizkommissar Didier Reynders zuversichtlich, dass es „in den nächsten Wochen neue Entwicklungen bezüglich der Erschwinglichkeit der Tests in den verschiedenen Mitgliedsstaaten“ geben wird.
Um die Zugänglichkeit von Tests für alle Bürgerinnen und Bürger – und insbesondere für Menschen, die öfters Grenzen überqueren – zu gewährleisten, hat sich die Kommission bereits verpflichtet, einen zusätzlichen Betrag von 100 Millionen Euro für Tests zu mobilisieren, deren Ergebnisse dann in dem neuen Zertifikat festgehalten werden.
„Wir müssen dieses Recht auf Freizügigkeit wirklich umsetzen wollen. Und wir werden das durch Tests erreichen,“ sagte Reynders.
Insgesamt hoffe er, dass möglichst mit Antigen-Schnelltest gearbeitet werden könne, die „eine hohe Qualität aufweisen und gleichzeitig sehr erschwinglich sind. Somit könnte alles zu relativ niedrigen Kosten bereitgestellt werden.”
[Hinweis: Dies ist eine gekürzte Übersetzung. Den kompletten Artikel im englischen Original finden Sie hier. Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]