Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Fluggästen bessere Rechte garantieren soll. EU-Abgeordnete warnen: Die Revision dürfe nicht als Gelegenheit für eine Aufweichung der bereits bestehenden Passagierrechte missbraucht werden.
Nach den am Mittwoch (13. März) vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission sollen die Fluggesellschaften ausdrücklich dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit.
Außerdem soll näher definiert werden, wann Fluglinien wegen "außergewöhnlicher Umständen" keinen Ausgleich zu zahlen brauchen. Von "ausschlaggebender Bedeutung" ist die Definition dieses "unbestimmten Rechtsbegriffs" für Dieter-Lebrecht Koch (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses im EU-Parlament. "Durch diese Rechtsunsicherheit gelang es Luftfahrtunternehmen immer wieder, sich von ihrer Ausgleichszahlungspflicht an Passagiere befreien zu lassen. Bislang mussten der Fluggäste beispielsweise bei großen Verspätungen um ihr Recht auf Entschädigung in endlosen Briefwechseln oder vor Gericht kämpfen. In die Überarbeitung des Gesetzes fließt die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf diesem Gebiet ein und definiert klar, wann eine Ausgleichszahlungspflicht angezeigt ist", so Koch.
"Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen", erklärte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. "Wir alle müssen uns auf diese Rechte berufen können, wenn es wirklich darauf ankommt – nämlich wenn Probleme auftreten. Wir wissen, dass Fluggäste, die irgendwo festsitzen, vor allem einfach nach Hause wollen. Wir konzentrieren uns daher auf Information, Betreuung und effektive Weiterbeförderung. Dabei soll erreicht werden, dass die Fluggäste möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, dass die Luftfahrtunternehmen aber auch Zeit erhalten, um die Probleme zu lösen."
Die Verspätungsdauer, ab der Passagiere einen Ausgleichsanspruch haben, soll bei allen EU-Flügen und internationalen Kurzstreckenflügen bis zu einer Entfernung von 3.500 Kilometern fünf Stunden betragen. Die Fluggesellschaften sollen dadurch hinreichend Zeit zur Lösung des betreffenden Problems erhalten und dazu bewegt werden, einen Flug durchzuführen anstatt ihn einfach zu annullieren. Die bisherige Spanne von drei Stunden ist meist zu kurz, um Ersatzteile oder eine Ersatzmaschine einzufliegen.
Die EU-Kommission fordert außerdem klare Beschwerdeverfahren. Die Fluggesellschaften sollen künftig höchstens eine Woche für eine Eingangsbestätigung und zwei Monate für die formelle Beantwortung der Beschwerde Zeit haben. Darüber hinaus schlägt die Kommission Maßnahmen zur Preistransparenz und für einen besseren Fluggastschutz im Fall der Insolvenz von Fluggesellschaften vor.
Der SPD-Abgeordnete Knut Fleckenstein begrüßte die Vorschläge: "Endlich legt die EU-Kommission einen Text vor, der die Passagierrechte eindeutiger festlegt, als es bis jetzt der Fall ist." Als positiv bewertete Fleckenstein, dass die Rolle von nationalen Anlaufstellen in Zukunft gestärkt werden soll. "Was nutzen den Fluggästen Rechte, die sie nicht durchsetzen können, weil ihre Beschwerden einfach abgewürgt werden? Zurzeit verzweifeln die meisten Betroffenen und geben einfach auf. Das muss sich ändern.“
Die Verordnung sieht vor, dass der Fluggast in Zukunft grundsätzlich bereits ab zwei Stunden Verspätung von den Fluggesellschaften betreut werden soll, statt wie bislang je nach Flugstrecke vielleicht sogar erst ab vier Stunden. Betreuungsleistungen umfassen Verpflegung, Erfrischung und falls notwendig Unterbringungsmöglichkeiten für die Passagiere. Laut dem Kommissionsvorschlag sollen diese Leistungen allerdings höchstens auf drei Tage bei außergewöhnlichen Umständen begrenzt sein. "Die EU-Kommission verwässert in diesem Punkt mit ihrem Vorschlag die geltende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes gravierend. Erst Anfang des Jahres hatten die EU-Richter klargestellt, dass die Unterstützungspflicht zeitlich unbegrenzt ist. Im Fall der Aschewolke wären die Passagiere, die teilweise bis zu einer Woche irgendwo festsaßen, laut EU-Kommission nach drei Tagen auf sich allein gestellt. Da kann man nur den Kopf schütteln."
Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, sagte: "Grundsätzlich begrüßen wir die Entscheidung der Europäischen Kommission, sich noch einmal mit der Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zu beschäftigen. Die vergangenen Urteile des EuGH müssen endlich klar und präzise im Gesetzestext verankert werden, um Rechtssicherheit für die Fluggäste zu schaffen. Allerdings darf die Revision nicht als Gelegenheit für eine Aufweichung der bereits bestehenden Passagierrechte missbraucht werden."
So sei es nicht akzeptabel, dass die Kommission nun vorschlägt, Ausgleichszahlungen erst nach fünf bzw. zwölf Stunden Verspätung zu gewähren. "Anstatt einen Kotau vor der Lobby der Airlines zu machen, sollte die Kommission die EU-Verordnung stärken, indem sie für klare, eindeutige Regeln sowie eine bessere Durchsetzung der bestehenden Fluggastrechte sorgt", so Cramer.
dto
Links
EU-Kommission: Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte vor (13. März 2013)
EU-Kommission: Überarbeitung der Fluggastrechte – Häufig gestellte Fragen (13. März 2013)

