Deutsche Vorbehalte gegen Europäisches Kaufrecht

© Katharina Wieland Müller / PIXELIO

Mindestens drei EU-Länder haben eine Subsidiaritätsrüge gegen die geplante EU-Verordnung über ein Europäisches Kaufrecht erhoben. Das bestätigte die CDU-Rechtsexpertin Andrea Voßhoff gegenüber EURACTIV.de.

Der Bundestag lehnt die geplante EU-Verordnung über ein Europäisches Kaufrecht (Ratsdokument 15429/11) ab. Mit einer Subsidiaritätsrüge will der Bundestag den EU-Vorschlag stoppen, die Chancen stehen aber schlecht. Die CDU-Rechtspolitikerin Andrea Voßhoff bestätigte gegenüber EURACTIV.de, dass der österreichische Bundesrat und das britische House of Commons ebenfalls eine Subsidiaritätsrüge erhoben hätten. "Belastbare Informationen über weitere geplante Subsidiaritätsrügen liegen uns nicht vor", so Voßhoff.

Der EU-Vorschlag

Die EU-Kommission plant, dass ein Europäisches Kaufrecht auf freiwilliger Basis auf grenzüberschreitende Verträge angewendet werden kann, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich beschließen. Die nationalen Rechtsvorschriften über Kaufverträge und sonstige vom Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht umfasste Vertragsarten sollen davon unberührt bleiben. Die Kommission hat die EU-Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht am 12. Oktober 2012 vorgeschlagen.

Um die Kommission zu einer Überprüfung ihres Gesetzgebungsvorschlags zu zwingen, müssen innerhalb von zwei Monaten mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Einreichung der Subsidiaritätsrüge läuft somit am Monatg (12. Dezember) ab.

Jedem Mitgliedsstaat sind dabei zwei Stimmen zugewiesen, die entsprechend dem jeweiligen parlamentarischen System verteilt werden. In Deutschland haben also Bundestag und Bundesrat jeweils eine Stimme. Im Bundesrat gab es keine Mehrheit für eine Subsidiaritätsrüge (Beschluss 617/11).

Die-CDU-Abgeordnete geht aber davon aus, dass die Rüge des Bundestages auf EU-Ebene dennoch berücksichtigt wird. Jede einzelne begründete Stellungnahme eines nationalen Parlaments müsse laut EU-Vertrag von der Kommission und den anderen europäischen Organen berücksichtigt werden. Auch wenn das notwendige Quorum verfehlt werde, "wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die weiteren Beratungen des Vorhabens auf europäischer Ebene intensiv verfolgen", kündigte Voßhoff an.

Kritik des Bundestages

Der Bundestag will zunächst die zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen und faktischen Auswirkungen auf den Markt sowie auf die Verbraucher prüfen lassen, ehe EU-Regelungen zum Vertragsrecht, vor allem zum Kaufrecht, angewendet werden können.

"Die Subsidiaritätsrüge des Bundestages ist in erster Linie darauf gerichtet, dass der Vorschlag nicht auf Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützt wird. Falls es auf europäischer Ebene insofern zu einem Umdenken kommt und als Rechtsgrundlage Artikel 352 AEUV herangezogen wird, hat dies zur Konsequenz, dass das Vorhaben im Rat nur einstimmig verabschiedet werden kann", erläutert Voßhoff das Vorgehen des Bundestages.

Es ist insgesamt das zweite Mal, dass der Bundestag der Kommission eine Subsidiaritätsrüge ausspricht. Die erste Rüge gab der Bundestag dieses Jahr gegen das Vorhaben der Kommission zur Neuregelung der Einlagensicherung für Sparer ab. Das notwendige Quorum zur verpflichtenden Überprüfung des Vorschlags auf EU-Ebene wurde dabei aber nicht erreicht.

mka

Links

Dokumente

EU-Kommission: Vorschlag über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (12. Oktober 2012)

Bundestag: Subsidiaritätsrüge zum EU-Vorschlag (2. Dezember 2011)

Bundesrat: Stellungnahme zum EU-Vorschlag (25. November 2011)

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