Debatte um Privatisierungsverbot für Trinkwasser

Trinkwasser, frisch gezapft. Die umstrittenen EU-Pläne zur Privatisierung der Wasserversorgung haben in Österreich zur Forderung nach einem in der Verfassung zu verankerndes Privatisierungsverbot geführt. © Lupo / PIXELIO

Österreich gehört nicht nur zu den wasserreichsten Ländern sondern hat auch die reinsten Gewässern. So wird sogar damit geworben, dass viele Badeseen in der Alpenrepublik Trinkwasserqualität haben. Der jüngste Vorstoß der EU schlägt daher auch in Österreich hohe Wellen.

Gleich nach Bekanntwerden des EU-Richtlinienvorschlags trat die rechte Hand des Bundeskanzlers, Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) mit der Forderung an die Öffentlichkeit, per Verfassungsbestimmung die "Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu verbieten".  In die gleiche Richtung argumentierten die Grünen, für deren Bundessprecherin Eva Glawischnig "Wasser kein gewöhnliches Marktprodukt ist, weshalb dafür gesorgt werden müsse, dass es nicht in die Hand von gewinnorientierten Konzernen gerät".

Dem Sog der aktuellen Innenpolitik folgend, wo gerade ein Verbot für Bund, Länder und Gemeinden mit Steuergeldern Spekulationsgeschäfte zu betreiben, beschlossen werden soll, verlangte FPÖ-Spitzenmann Heinz Christian Strache, "Wasser mit in die Diskussion über Spekulationsverbote einfließen zu lassen".

Innenpolitik schlägt Wasser-Wellen

Anders fiel dagegen die Reaktion der ÖVP aus, deren Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) nur eine Art Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert sehen will. Darin könne man festschreiben, dass "Wasser ein öffentliches Gut ist". Außerdem sei die Aufregung ziemlich unbegründet. Denn die EU könnte auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gar keinen Privatisierungsauftrag ohne Österreichs Stimme beschließen.

Belanglos, bestenfalls symbolisch

Die Aufgeregtheit der politischen Reaktionen hängt ohne Zweifel auch mit dem "Superwahljahr 2013" zusammen, indem man jedes Thema kampagnisiert wird, mit dem man bei den Wählern punkten kann. Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger versucht daher wieder die Wogen der Diskussion zu glätten und die Debatte auf eine sachliche Ebene zu bringen. Für ihn wäre "die Festlegung eines Privatisierungsverbots für Trinkwasser in der Verfassung eine "rechtlich belanglose Bestimmung", hätte bestenfalls symbolischen Wert, "weil das Recht der EU Vorrang vor österreichischem Verfassungsrecht hat". Abhilfe könnte man nur schaffen, in dem die Regierung bei einer solchen Anordnung in Brüssel mitarbeitet – etwa im Europäischen Parlament und vor allem im EU-Ministerrat.

Generell sieht Öhlinger eine "problematische Entwicklung" in Sachen Verfassungsrecht: Seit den 1940er Jahren seien hundert Verfassungsbestimmungen getroffen worden, die neben der eigentlichen Verfassung existieren. Man sollte sich künftig überlegen, wie man etwas regelt, ohne ständig die Verfassung "anzureichern".

Menschenrecht auf Wasser

Interessant ist noch ein Blick in die Geschichtsbücher. Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser wurde am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt. Wenngleich die Allgemeinen Menschenrechte und damit auch das Recht auf sauberes Wasser für alle 192 UNO-Staaten rechtlich nicht bindend sind, so hat dennoch die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser einen hohen politischen Stellenwert. In einer Reihe von Staatsverfassungen ist daher auch vom Recht auf sauberes Wasser die Rede, es sind dies vor allem jene Staaten, die mit großen Problemen insbesondere bei der Trinkwasserversorgung zu kämpfen haben.

Herbert Vytiska (Wien)

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