Täuscht Apple seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern? EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten über Versäumnisse des Unternehmens informiert.
"Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben“, heißt es in einem Brief von EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten aus dem der "Spiegel" zitiert.
Apple habe prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, "es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben".
Reding fordert die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf, "diesem Thema bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes besonderes Augenmerk zu widmen".
Die CDU-Europaabgeordneten Klaus-Heiner Lehne, Vorsitzender des Rechtsausschusses, und Andreas Schwab, binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, hatten Mitte September Reding in einem Schreiben um Prüfung gebeten, ob sich die Garantiebedingungen von Apple mit den Vorschriften des EU-Rechts in Einklang befinden.
Im März diesen Jahres mahnte der deutsche Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) gemeinsam mit zehn weiteren Verbraucherorganisationen in Europa erfolgreich Apple wegen seiner Internet-Werbung zum kostenpflichtigen "AppleCare Protection Plan" ab, da Apple die Verbraucher nicht ausreichend auf die daneben bestehenden Gewährleistungsrechte hingewiesen hatte.
Die Europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde, sieht ausdrücklich eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Bereits im Dezember 2011 hatte die italienische Autoritá Garante della Concorrenza e del Mercato Apple zu einer Geldbuße aufgrund Verstoßes gegen die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken aufgrund desselben Sachverhaltes in Italien verurteilt.
"Das Versprechen von Apple, den Verbrauchern eine einjährige Garantie anzubieten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach EU-Recht mindestens zwei Jahre Gewährleistung bestehen. Richtig ist, dass nur innerhalb der ersten sechs Monate die Beweispflicht, dass der Mangel vom Verbraucher zu vertreten sei, beim Hersteller liegt. Falsch ist aber, dass nach einem Jahr keinerlei Ansprüche mehr für den Verbraucher bestehen", so die Europaabgeordneten Lehne und Schwab.
dto

