Wenn gebaut wird, baut nun die EU mit: Seit 1. Juli gilt die neue europäische Bauprodukte-Verordnung (BauPVO). Da europäische Verordnungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gilt die BauPVO unmittelbar und ist sofort verbindlich. Sie löst die bisher geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) von 1989 zur Gänze ab.
Bauprodukte, die seit dem 1. Juli 2013 "in Verkehr gebracht" werden, müssen dieser BauPVO entsprechen. Als "Inverkehrbringen" gilt die erstmalige Einführung eines Bauprodukts auf dem europäischen Markt durch den Hersteller oder Importeur – im Gegensatz zur "Bereitstellung", also die Weitergabe eines bereits in Verkehr gebrachten Bauprodukts in der Lieferkette (beispielsweise vom Baustofffachhandel an den Endkunden).
Von der bisherigen Bauprodukte-Richtlinie unterscheidet sich die BauPVO hauptsächlich durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit.
Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung ändert sich durch die BauPVO. Ab jetzt dokumentiert der Hersteller damit, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Alle Bauprodukte, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat, müssen jetzt CE-gekennzeichnet werden. Der Hersteller oder Importeur ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Sie muss auf dem Bauprodukt selbst angebracht sein, sofern dies möglich ist, oder auf der Verpackung oder wenigstens in der Begleitdokumentation.
Wenn die Leistung von Bauprodukten bereits durch stabile Prüfergebnisse nachgewiesen ist, kann der Hersteller auf entsprechende Festlegungen der EU-Kommission, Festlegungen in harmonisierten technischen Spezifikationen oder auf Prüfergebnisse eines anderen Herstellers zurückgreifen. Damit sollen unnötige Prüfungen vermieden werden.
Bei besonders besorgniserregenden Stoffen kann es allerdings zu unterschiedlichen Anforderungen kommen – einerseits durch die EU-Chemikalienverordnung REACH von 2007, andererseits durch die neue BauPVO.
Auch bei Prüfungen und Zertifizierungen gibt es Änderungen. Die bisherigen Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) wurden durch die sogenannten Notifizierten Stellen abgelöst. Deren Aufgabe ist es, als unabhängige Drittstellen die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit vorzunehmen.
Um als Notifizierte Stelle aktiv werden zu können, ist eine Akkreditierung erforderlich. In Deutschland ist die DAkkS die zuständige Akkreditierungsstelle, während das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde das Notifizierungsverfahren durchführt.
Die Notifizierten Stellen sind in der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) der EU-Kommission nach Tätigkeitsfeldern getrennt gelistet.
Als eine der ersten Zertifizierungsstellen für metallische Bauprodukte in Deutschland wurde nun der TÜV Süd Industrie Service GmbH durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert und nach BauPVO notifiziert. Mit der Zertifizierung durch TÜV SÜD Industrie Service können Hersteller im bauaufsichtlichen Bereich nachweisen, dass die Vorgaben der BauPVO eingehalten werden.
Wie der TÜV Süd mitteilt, müssen in Zukunft tragende Teile aus Stahl und Aluminium konform zur neuen DIN EN 1090-1 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für Stahl bzw. DIN EN 1090-3 für Aluminium hergestellt werden. Auch Grundwerkstoffe und Schweißzusätze, die nach DIN EN 1090 (Teil 2 und 3) im bauaufsichtlichen Bereich eingesetzt werden, müssen entweder auf Basis der entsprechenden harmonisierten Normen oder auf Basis einer Europäischen Technischen Zulassung (ETA) hergestellt und mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
"Wer die neuen Anforderungen nicht einhält oder aber das CE-Kennzeichen unberechtigt führt, riskiert nicht nur den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren, sondern auch Haftungsansprüche im Schadensfall", sagt Michael Dey, Leiter der Zertifizierungsstelle für metallische Bauprodukte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Für Deutschland ist laut Dey durch die Einführung der sogenannten Eurocodes als Berechnungsgrundlage für tragende Bauteile schon seit diesem Jahr die DIN EN 1090-1 in den meisten Bundesländern umzusetzen. "Durch unsere zeitnahe Notifizierung sind wir ab sofort in der Lage, die Hersteller nach den Vorgaben der neuen Verordnung zu zertifizieren", erklärt Dey. "Die Zertifizierung wird auch dazu beitragen, die Verunsicherung zu beseitigen, die durch die Einführung der neuen Verordnung vorübergehend entstanden ist."
Die Hersteller von tragenden Bauteilen, Grundwerkstoffen und Schweißzusätzen im Geltungsbereich der BauPVO müssen eine Konformitätsbewertung durchführen. Die wesentlichen Elemente dieser Bewertung sind die Erstprüfung der Produkte, die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sowie fertigungsbegleitende Produktüberprüfungen nach festgelegten Überwachungs- und Prüfplänen im Werk.
"Mit diesen Maßnahmen soll eine laufende und systematische Überwachung gewährleistet und dafür Sorge getragen werden, dass die Herstellung der Produkte konform zu den relevanten Regelwerken erfolgt", erklärt Dey. "Erst nachdem die WPK durch eine anerkannte und unabhängige Zertifizierungsstelle beurteilt und zertifiziert wurde, dürfen Hersteller eine Leistungserklärung für ihre Produkte erstellen und das CE-Kennzeichen anbringen – vorausgesetzt natürlich, dass die Produkte konform zur relevanten Produktnorm hergestellt wurden."
Die Experten von TÜV SÜD haben bereits Stahlbauhersteller aus dem In- und Ausland zertifiziert. Darüber hinaus wurde TÜV SÜD für die Überprüfung von Schweißbetrieben nach DIN EN ISO 3834 (Teil 2 bis 4) sowie für die Überprüfung von Stahlbaubetrieben nach DIN 18800-7 im Geltungsbereich der Landesbauordnung akkreditiert.
Max Malik

