Der Krankheitserreger der Vogelgrippe H5N1 wurde bei Wildschwänen in Griechenland, Italien und Bulgarien gefunden. Weitere Tests werden zurzeit in Slowenien durchgeführt, nachdem auch dort H5-Fälle aufgetreten sind.
Das EU-Referenzlabor in Weybridge bestätigte am 11. Februar 2006, dass es sich bei dem in Griechenland und Bulgarien gefundenen H5-Virus tatsächlich um den ansteckenden Virusstamm H5N1 Virus handelt. Am selben Tag haben die italienischen Behörden die Kommission darüber informiert, dass in Süditalien ebenfalls Fälle von H5N1 aufgetreten sind.
Am 12. Februar haben die slowenischen Behörden die Kommission über einen bestätigten Verdacht des H5-Virus bei einem Schwan informiert- Zurzeit werden weitere Proben im EU-Labor in Weybridge getestet.
Italien, Griechenland und Slowenien haben sich verpflichtet vorläufige Vorsichtsmaßnahmen, welche von der Kommission am 10. Februar in Griechenland beschlossen wurden, zu treffen. Derzeit können weder lebendes Geflügel noch Geflügelprodukte aus Bulgarien in der EU eingeführt werden, da für dieses Land bereits Einfuhrbeschränkungen gelten.
Die Situation in Griechenland und anderen betroffenen EU-Staaten wird von dem Ständigen EU-Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit überprüft, welcher am 16. und 17. Februar zusammenkommt.

