Die Europäische Kommission hat zügige Maßnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit auf nationaler Ebene hinsichtlich Möglichkeiten eines Leitmarktes im Bereich E-Health gefordert. Ziel ist es, wirtschaftliche Gewinne zu erhöhen und die Qualität der Gesundheitsdienste zu verbessern.
Die voraussichtliche Kapitalrendite des E-Health sei relativ hoch, wenn man sie mit den Kosten des Gesundheitssektors vergleiche, so ein Kommissionsbericht über die Beschleunigung der Entwicklung des E-Health-Marktes in Europa, der Ende Dezember 2007 veröffentlicht wurde.
Der Bericht, der von einer Arbeitsgruppe der Kommission zum Thema E-Health entworfen wurde, die sich aus Vertretern mehrer Generaldirektionen zusammensetzt, umreißt eine Reihe von Empfehlungen für Interventionsfelder bis zum Jahr 2010.
Die Empfehlungen, die sich an Industrie, Mitgliedstaaten und andere Entscheidungsträger des Bereichs E-Health richten, konzentrieren sich auf vier wichtige Hindernisse für die Entwicklung des E-Health-Leitmarktes, nämlich:
- Reduzierung der Marktaufteilung sowie des Mangels an Interoperabilität durch Pilotmaßnahmen, Benchmarking, Standardisierung und Zertifizierung;
- Verbesserung der Rechtssicherheit und Verbraucherakzeptanz durch die mögliche Annahme einer rechtlichen Initiative für E-Health und Telemedizin, sowie durch eine Initiative zur Durchsetzung der Gesetzgebung zum Schutz persönlicher Daten, und durch die Verbreitung bewährter Praktiken und Leitlinien;
- Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten durch die verstärke Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich Forschung und Entwicklung für E-Health, und;
- Verbesserung der öffentlichen Auftragsvergabe durch die Erleichterung der Äußerung der öffentlichen Nachfrage durch innovationsfreundlichere Beschaffungsaktivitäten und die Vernetzung öffentlicher Beschaffer.
Nur wenige Tage vor Veröffentlichung des Berichts hatte die Kommission eine neue Strategie über die Investition öffentlicher Gelder in risikoreiche Technologieforschung angenommen. Die Initiative beabsichtigt, mögliche Widersprüchlichkeiten dieser Art von Investitionen mit EU-Regelungen zur staatlichen Beihilfe und Verordnungen im Bereich des Auftragswesens beizulegen. Weiterhin sieht die Initiative vor, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zu gewähren, um grenzüberschreitend mit Zulieferern zusammenzuarbeiten, sodass sie die gleichen Vorteile genießen und Risiken teilen.
