Der Mangel an Interfunktionalität von Systemen und Dienstleistungen, zum Beispiel elektronischen Krankenakten, Patientendokumenten und Notfall-Datensätzen wird als ernstzunehmendes Hindernis für eine allgemeine Übernahme von E-Health-Anwendungen in der EU eingeschätzt. Die Kommission hat eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema eingeleitet, die darauf abzielt, noch im Laufe des Jahres spezielle Leitlinien anzunehmen.
Die Kommission hat am 16. Juli 2007 ihren Empfehlungsentwurf zur Interoperabilität von E-Health angenommen und ihn zur informellen öffentlichen Anhörung vorgelegt. Die Billigung einer endgültigen Empfehlung wird im Laufe des Jahres 2007 erwartet und soll zur Entwicklung eines „Europäischen Informationsraums zu Gesundheit“ vor Ablauf des Jahres 2015 führen.
Der Entwurf empfiehlt eine Reihe von Leitlinien für Good Practice bei der Interoperabilität von E-Health und schlägt mehrere Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, Wirtschaftszweige und Verbände vor, die im Bereich von E-Health aktiv sind. Nach Angaben der Kommission ist die Empfehlung auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von Bedeutung.
Der Entwurf schlägt folgende Maßnahmen vor:
- auf politischer und rechtlicher Ebene, zum Beispiel der Aufbau einer politischen Plattform, um die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Bedingungen zur Interoperabilität von E-Health zu schaffen. Dies könnte eine effektivere Koordination und Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen bewirken und einige Initiativen in Bezug auf Datenschutz und Fragen der Vertraulichkeit betreffen;
- zur Schaffung eines organisatorischen Rahmens für Prozesse und Schnittstellen, mit denen und über welche die nationalen Infrastrukturen und Dienste zu E-Health interagieren können;
- zu Anwendungen – beispielsweise, um sich auf Standards zur semantischen Kopplungsfähigkeit zu verständigen;
- zur architektonischen und technischen Interoperabilität – um gemeinsame Kommunikationsplattformen einzurichten, die zum Beispiel sicherheitsbezogene Fragen behandeln würden und sich auf ein einheitliches Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren einigen könnten;
- zur Überwachung und Bewertung.
Laut Kommission bestehe das letztendliche Ziel der Empfehlung darin, dazu beizutragen, dass mit den Bestimmungen befugtem medizinischen Personal ermöglicht werde, geführten Zugang zur den wichtigen Gesundheitsangaben über Patienten zu erhalten [so wie einschlägige Teile von elektronischen Krankenakten von Patienten, Patientendokumenten und Notfalldaten]. Dies setze die Zustimmung des Patienten voraus sowie den vollen Respekt für die Anforderungen zu Datenschutz und Sicherheit in ganz Europa.
