Für die Landwirtschaft: Habeck will Marktmacht der Lebensmittelindustrie prüfen lassen

„Wir haben die Monopolkommission gebeten, sich einmal mit den Strukturen des Marktes auseinanderzusetzen“, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (links) bei einem Besuch der Agrarmesse „Grüne Woche“ am Mittwoch (24. Januar) in Berlin. [EPA-EFE/CLEMENS BILAN]

Um der Landwirtschaft entgegenzukommen, will die Bundesregierung die Marktmacht der Supermärkte und der Lebensmittelindustrie prüfen lassen. Deren Preispolitik wird von der Regierung für die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe verantwortlich gemacht. 

Geplante Kürzungen bei Subventionen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Treibstoff hatten im Dezember und Januar bundesweit Proteste ausgelöst. Während die Bundesregierung an einem Auslaufen der Subventionen für Agrardiesel festhält, versucht sie andere Wege auszuloten, um die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft zu verbessern.

„Wir haben die Monopolkommission gebeten, sich einmal mit den Strukturen des Marktes auseinanderzusetzen“, so Habeck bei einem Besuch der Agrarmesse „Grüne Woche“ am Mittwoch (24. Januar) in Berlin.

Die Monopolkommission ist ein mit Ökonomen, Unternehmern und Juristen besetztes Beratungsgremium, welches die Regierung und die Wettbewerbsbehörden in Fragen des funktionierenden Wettbewerbs berät.

Ein funktionierender Markt würde günstige Preise für Verbraucher schaffen, gleichzeitig jedoch faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen, so der Bundeswirtschaftsminister. „Und deswegen ist die Frage an die Monopolkommission: Sind die Marktbedingungen für alle, in diesem Fall für die Bauern, fair?“, so Habeck.

„Sollte sich herausstellen, dass man sie fairer gestalten kann, wäre das ebenfalls ein Beitrag zur Debatte, dann in den Gesetzen oder in den Verordnungen oder auf der europäischen Ebene dafür zu sorgen, dass Landwirte auch selbstbestimmter im Markt ihre Produktionskosten als Preis weitergeben können“, fuhr er fort.

Marc Bataille, Generalsekretär der Monopolkommission, bestätigte auf Anfrage von Euractiv die Bitte des Wirtschaftsministeriums nach einer Untersuchung der Lebensmittelbranche.

Bereits in den nächsten Wochen plane die Kommission, diesbezüglich eine Analyse vorzulegen, die mögliche rechtliche Schritte beurteilt. Möglichst bis Ende der Legislaturperiode, also Herbst 2025, wolle man zudem ein ausführlicheres Gutachten zu dem Thema erstellen.

Wettbewerbsökonom Justus Haucap, früherer Vorsitzender der Monopolkommission, nannte die Diskussion zum Thema Marktmacht der Lebensmittelindustrie gegenüber Euractiv jedoch ein „durchschaubares Ablenkungsmanöver“ der Politik.

Er verwies darauf, dass ein großer Teil der Lebensmittel exportiert werde, sich die Preise also nicht allein zwischen Landwirten und deutschen Abnehmern bilden würden.

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Landwirtschaftsminister will Sonderregeln nutzen

Im Lebensmittelbereich gibt es neben dem klassischen Wettbewerbsrecht, also etwa der Verhinderung von Preisabsprachen und der Kartellbildung, weitere Regeln, die speziell eine faire Situation für Landwirte sicherstellen sollen.

Dazu gehören die „gemeinsame Marktordnung“ der EU, welches zahlreiche Möglichkeiten von Markteingriffen vorsieht, sowie ein Verbot „unlauterer“ Handelspraktiken wie etwa kurzfristige Stornierungen.

Diese Sonderregeln wolle man künftig stärker nutzen, um Landwirten unter die Arme zu greifen, kündigte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir an.

An Habeck richtete er auf der Grünen Woche „ein Wort des Dankes, weil das uns natürlich sehr hilft, dass der Bundeswirtschaftsminister dieses Thema da in den Fokus nimmt“.

„Wir haben da auch Gespräche mit den Milchproduzentinnen und Milchproduzenten geführt,“ so Özdemir weiter. „Jetzt kommt die entsprechende Umsetzung […], wo wir dafür sorgen wollen, dass die Milchproduzenten vorher den Preis kennen“.

Dazu wolle man Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung der EU nutzen, wonach die Regierung festschreiben kann, dass alle Verträge schriftlich erfolgen müssen und „insbesondere Regelungen zum Preis, zur Menge und zur Laufzeit aufweisen“ müssen, wie der Wirtschaftsverband MEG Milch Board schreibt.

„Niemand von uns wird einen Job annehmen, wo er nicht weiß, wie viel er oder sie anschließend verdient“, so Özdemir auf der Agrarmesse.

„Aber bei den Milchproduzenten soll das normal sein, dass sie die Milchmenge zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wie viel Geld sie dafür bekommen“, fuhr er fort und kündigte an, dieses Thema „jetzt endlich in Angriff [zu] nehmen“.

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Wegen Ausnahmen „wirkungslos“

Frank Lenz, Vorsitzender des MEG Milch Board, warnte jedoch bereits, dass wegen Ausnahmeregelungen für Genossenschaften ein Großteil der Milch nicht betroffen wäre.

„Die Einführung verpflichtender Verträge mit konkreten Mengen, Preisen, Qualitäten und Laufzeiten, die nur für Privatmolkereien gelten würde, wäre wirkungslos, wenn rund 70 Prozent der verarbeiteten Milch nicht betroffen wären“, sagte er in einer Pressemitteilung.

„Eine genossenschaftliche Lieferordnung mit nachträglicher Preisfestsetzung ist kein Milchkaufvertrag in dem ein vereinbarter Preis steht,“ so Lenz.

Peter Mandelfeld, Sprecher der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM), bewertete die Ausnahme hingegen positiv.

„Die Vertreter der Genossenschaften und Mitglieder der IGM haben […] deutlich gemacht, dass sie externe Eingriffe in die bäuerliche Selbstverwaltung in den Molkereigenossenschaften strikt ablehnen“, so Mandelfeld im September letzten Jahres.

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