Nach Ansicht der Experten des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel (ESABCC) bieten die derzeitigen politischen Maßnahmen keinen ausreichenden Anreiz für Landwirte, mehr für die Erreichung der EU-Klimaziele zu tun. Gefordert wird deshalb ein CO2-Bepreisungssystem für die Landwirtschaft.
„Landwirte und Landbewirtschafter müssen stärker zur Reduzierung von Emissionen motiviert werden“, sagte Jette Bredahl Jacobsen, stellvertretende Vorsitzende des ESABCC, in einer Pressemitteilung. „Dies könnte erreicht werden, indem man Emissionen mit einem Preis belegt und den Abbau belohnt.“
Der Bericht wurde am Donnerstag (18. Januar) vom ESABCC veröffentlicht. Dieses beratende Gremium wurde durch das Europäische Klimagesetz 2021 eingerichtet. Der Bericht untersuchte die wichtigsten Lücken in der grünen Politik der EU und stellte fest, dass es den Landwirten an angemessenen finanziellen Anreizen fehlt, um ihre Emissionen zu reduzieren.
Die Emissionen des Sektors seien seit 2005 „weitgehend unverändert geblieben“, wobei zwei Drittel der Emissionen aus der Viehzucht stammen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollte „spätestens 2031“ ein CO2-Bepreisungssystem eingeführt werden, so die Empfehlung der Experten.
Ziel der EU ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Der Bericht des ESABCC wurde veröffentlicht, während die EU-Kommission ein neues Dokument vorbereite, in dem ein Zwischenziel für die Emissionsreduzierung bis 2040 festgelegt werden solle, sagte der Sprecher der Kommission für Klima und Energie, Tim McPhie, auf einer Pressekonferenz nach Veröffentlichung des Berichts.
Defizite der GAP
Laut dem ESABCC reiche die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), das Agrarsubventionsprogramm der EU, nicht aus, um zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.
„Die GAP basiert in erster Linie auf freiwilligen Maßnahmen, die wahrscheinlich nicht wirksam sind“, heißt es in dem Bericht. Die meisten Klimaziele der GAP seien eher qualitativ als quantitativ.
Der EU-Rahmen für Agrarsubventionen, so fügen die Klimaexperten hinzu, gebe den Mitgliedstaaten „wenig Anreiz, ehrgeizig zu sein“, da er ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und weitreichende Ausnahmen erlaube.
Der Beirat sagte auch, dass die GAP durch die Direktzahlungen, die an die Landwirte auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Fläche gezahlt werden, „größere Betriebe begünstigt.“
Das ‚Verursacherprinzip‘
Der ESABCC forderte ein CO2-Bepreisungssystem, das das „Verursacherprinzip“ auf die Landwirtschaft anwendet, um Anreize für die Landwirte zu schaffen, ihre Emissionen zu reduzieren. Dies sollte sich an dem Emissionshandelssystem orientieren, das hauptsächlich für die Energie- und Fertigungsindustrie gilt.
Die Europäische Kommission befasst sich bereits mit der Einführung eines Preises für landwirtschaftliche Emissionen. Die EU-Institutionen verhandeln derzeit über Kriterien für die Einführung zertifizierter und zuverlässiger „CO2-Landwirtschaft“-Systeme, mit denen Landwirte für ihren Beitrag zum CO2-Abbau in Feldern und Wäldern entlohnt werden sollen.
Um einen echten Markt für landwirtschaftliche Emissionen zu erhalten, müsste man allerdings noch einen Schritt weiter gehen. Denn dafür würde man eine Verpflichtung zur Nutzung von Emissionszertifikaten benötigen. Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass die EU entscheiden müsste, wo die „Verpflichtungspunkte“ liegen sollen, also wer für die Verschmutzung zahlt.
Das könnten zum Beispiel alle Arten von landwirtschaftlichen Betrieben oder nur die Viehzucht, die Lebensmittelindustrie oder die Hersteller von Betriebsmitteln sein, zu denen auch die Hersteller von Dünge- und Futtermitteln sowie Importeure gehören würden.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, Pascal Canfin, und der Europaabgeordnete Jérémy Cerle (beide von der zentristischen Renew-Fraktion) schlugen ein Emissionshandelssystem für das Lebensmittelsystem vor, das Landwirte und Verarbeiter einbezieht.
Eine von der Generaldirektion für Klimapolitik in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2023 ergab, dass es spezifische Herausforderungen für den Agrarsektor gibt, die bei der Gestaltung einer „Verursacherpolitik“ berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören die große Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (über neun Millionen) und die Heterogenität der Treibhausgasemissionen der Betriebe.
Der Studie zufolge besteht auch die Gefahr, dass ein solches System die Produktion in der EU verringern und zu vermehrten Importen aus Ländern führen würde, in denen die Agrar- und Lebensmittelproduktion CO2-intensiver ist, was als „CO2-Verlagerung“ bezeichnet wird.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosvljevic]



