Parlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz

Das Europäische Patentamt in München. Foto: dpa

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Gesetzestexte zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patents verabschiedet. „Damit ist nach jahrelangen Streitigkeiten gefolgt von monatelangen Querelen seitens des Rates der Weg für das EU-Patent endlich frei“, so der SPD-Europaabgeordnete Bernhard Rapkay. Die Fraktion der Grünen/EFA meldete „ernsthafte Bedenken“ an.

Das EU-Parlament verabschiedete am Dienstag das sogenannte EU-"Patentpaket" in drei getrennten Abstimmungen. Die Entschließung zum einheitlichen Patentschutz wurde mit 484 Stimmen bei 164 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen verabschiedet, die Entschließung zu den Übersetzungsregelungen mit 481 Stimmen bei 152 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen, und die Entschließung zum einheitlichen Patentgericht wurde mit 483 Stimmen angenommen bei 161 Gegenstimmen  und 38 Enthaltungen.

Das Parlament hatte sich schon vor gut einem Jahr geeinigt und den in Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission erzielten Kompromiss im federführenden Rechtsausschuss verabschiedet. Mit der Plenarabstimmung war bis zu einer Einigung über das gesamte Paket im Rat gewartet worden. Zuletzt hatte der Europäische Rat im Juli den bereits erzielten Kompromiss einseitig aufgekündigt.

"Nach jahrelangen Streitigkeiten gefolgt von monatelangen Querelen seitens des Rates" sei nun der Weg für das EU-Patent "endlich frei", so der SPD-Europaabgeordnete Bernhard Rapkay, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der S&D-Fraktion und Berichterstatter zur Schaffung eines EU-Patents. "Der Weg zum EU-Patent war lang und steinig, aber letztlich hat sich die Mühe gelohnt. Denn das Patent ist ein Stück praktisches Europa, in dem auch der Schutz des geistigen Eigentums nicht vor Grenzen Halt machen muss."

Die geltenden Patentgesetze in der EU "wirken wie eine Steuer auf Innovation", erklärte der italienische Abgeordnete Raffaele Baldassarre (EVP), verantwortlich im Parlament für die Übersetzungsregelungen für den EU-Patentschutz. "Sonderregeln für KMU [kleine und mittlere Unternehmen] zur Erstattung der Übersetzungskosten sowie für zusätzlichen Rechtsschutz bei Fälschungen sind vom Parlament durchgesetzt worden", so Baldassarre.

"Riesenschritt für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas"

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Klaus-Heiner Lehne (CDU), Berichterstatter für das einheitliche Patentgericht, sprach von einem "Riesenschritt" für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas. "Auch die gerichtliche Lösung von Patentstreitigkeiten soll in Zukunft effizienter werden. Es wird ein eigenes Patentgericht geschaffen. Anders als bisher ist nunmehr ein einziges Verfahren ausreichend, um die auf dem Patent beruhenden Rechte europaweit durchzusetzen. Um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, wird das neue Patentgericht auf dem bestehenden nationalen Gerichtssystem aufbauen. Leider beteiligen sich Spanien und Italien vorerst nicht an der gemeinsamen Patentregelung."

"Die Menschen in China weisen uns schon darauf hin, dass es keinen Binnenmarkt ohne einheitlichen Patentschutz gibt". Mit den neuen Regeln werden "viele Hindernisse für KMU beseitigt", so Lehne.

Das neue Patent soll weniger kosten und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen von Privatpersonen und Unternehmen. Die neuen Regeln sollen für einen einheitlichen Patentschutz sorgen, der dann automatisch in allen 25 EU-Vertragsstaaten gilt, und dabei die Ausgaben von Unternehmen senken, die so besser im internationalen Wettbewerb mithalten können. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur 4.725 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von 36.000 Euro.

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedsstaaten gültig ist. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine der drei Sprachen beigefügt werden. Übersetzungskosten für KMU, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU sollen vollständig erstattet werden.

Das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten, oder sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben werden. Die anderen beiden Rechtsakte treten ab dem 1. Januar 2014 in Kraft, oder an dem Tag, an dem das internationale Übereinkommen in Kraft tritt, maßgebend ist das spätere Datum. Spanien und Italien sind nicht Teil der neuen Regelung, könnten aber jederzeit beitreten.

"EU-Parlament überlässt Kontrolle über geistiges Eigentum Nicht-EU-Institutionen"

Die Fraktion der Grünen/EFA meldete "ernsthafte Bedenken" über die Rechtmäßigkeit der Verordnung zur Einführung eines europäischen Patentschutzes an – wie auch über die Entscheidung, die Kompetenz über die Regelung des Schutzes von geistigem Eigentum Nicht-EU-Institutionen zu überlassen, nämlich dem Europäischen Patentamt und dem Europäischen Patentgerichtshof. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen/EFA, Eva Lichtenberger, sagte: "Das Parlament hat diesen mangelhaften Vorschlag im Hauruck-Verfahren durchgezogen, ohne die Bedenken wegen rechtlicher Unsicherheiten dieses Vorschlags wirklich zu berücksichtigen. Mit dieser Abstimmung hat das Europäische Parlament für die Zukunft auf seine Kontrollrechte beim Schutz des geistigen Eigentums verzichtet und überlässt dies nun zwei nicht der EU angehörigen Institutionen, dem Europäischen Patentamt und dem neuen Patentgerichtshof. Auch die Möglichkeiten des Europäischen Gerichtshofs zur Überprüfung von Patenterteilungen wurden stark eingeschränkt. Ein echter einheitlicher Europäischer Patentschutz, der klar in der EU verankert ist, und der übersichtlich, zugänglich und eindeutig ist, wäre eine gute Sache gewesen. Leider erfüllt der heutige Beschluss nicht annähernd diese Forderungen. Der Vorschlag überlässt die Kontrolle der europäischen Innovationspolitik den Patentanwälten mit versteckten Interessen und entzieht sie den demokratisch gewählten Gesetzgebern."

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, erklärte: "Es gibt keine hinreichenden Garantien, dass das europäische Patentamt (EPA) das EU-Recht und das Recht in den EU-Mitgliedsstaaten respektieren wird, das es schon in der Vergangenheit ignoriert hat. Trotz klarer Vorschriften gegen die Patentierung von Leben hat das EPA solche Patente erteilt und nationale Gesetze und Beschlüsse des Europäischen Parlaments ignoriert und könnte das auch in Zukunft tun. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von Landwirten, Züchtern sowie  Verbrauchern und Verbraucherinnen. Das gleiche Problem stellt sich auch bei der Gewährung von Softwarepatenten, wo das EPA das Verbot solcher Patente durch das Europäische Parlament einfach übergehen könnte."

dto

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