EU-Chemikalienrecht: Kleinere und mittlere Unternehmen zahlen weniger

Kleine und mittlere Unternehmen können ihre Chemikalien nun preiswerter registrieren und bewerten lassen. Das Prozedere bleibt hingegen aufwendig und kompliziert. © Rolf van Melis / PIXELIO

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) müssen ab sofort weniger Kosten im europäischen Chemikalienrecht tragen. Obwohl die REACH-Verordnung generell als erfolgreich angesehen wird, gelten die Prozeduren als zu kompliziert und aufwändig. Auch die Definition von KMU wird als zu eng angelegt angesehen.

Die EU-Kommission hat die Kosten, die für die Registrierung und Zulassung von Chemikalien sowie bei Rechtsbeihilfeverfahren anfallen, für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gesenkt.

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wurde von der EU-Kommission als eines von zehn EU-Gesetzen identifiziert, durch welches KMU am meisten belastet werden.

Da kleinere und mittlere Unternehmen über zwei Drittel der Arbeitnehmer in der EU beschäftigen und von ihnen ein Großteil der Innovations- und Wachstumsimpulse ausgehen, sah die Kommission dringenden Handlungsbedarf. Die Kosten, die Unternehmen infolge von REACH bisher stemmen mussten, betrugen mehr als zwei Milliarden Euro. Die Kommission hatte nicht einmal mit der Hälfte gerechnet. 
 
Antonio Tajani, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Poto?nik erklärten: "Durch die Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen der REACH-Verordnung reagiert die Kommission unmittelbar auf die Sorgen dieser Unternehmen. Wir arbeiten zusammen auf ein EU-Chemikalienrecht hin, das die Gesundheit und die Umwelt schützt, und unterstützen europäische Unternehmen in ihrem Wachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen."

Rabatt für KMU um fünf Prozent angehoben

Rabatte für KMU hatte es bereits zuvor gegeben. Die bestehenden Vergünstigungen werden nun im Schnitt noch einmal um fünf Prozent angehoben. Neu hergestellte oder importierte Chemikalien müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Die erhobenen Gebühren sollen deren Kosten decken.

Die Vergünstigungen gibt es neben der Registrierung auch für die Zulassung von besorgniserregenden Chemikalien und für den Rechtsbehelf. Eine vollständige Auflistung der Gebühren und der neuen Vergünstigungen findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung vom 20. März 2013.

Ein mittleres Unternehmen erhält beispielsweise eine Vergünstigung von 35 Prozent (vorher 30 Prozent) für die Registrierung eines Stoffes, ein kleines Unternehmen erhält 65 Prozent Vergünstigung (vorher 60 Prozent). Ein Kleinstunternehmen erhält sogar einen Nachlass von 95 Prozent (zuvor 90 Prozent). Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen, gelten nicht mehr als KMU und müssen die Standardgebühren zahlen.

Die genauen EU-Definitionen sowohl für Kleinst-/ Klein- und Mittelbetriebe richten sich nach Mitarbeiterzahl und dem Jahresumsatz/-Bilanz. Sie sind der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zu entnehmen.

REACH ist zu kompliziert

"Die Gebührensenkungen werden bei den deutschen mittelständischen Chemieunternehmen kaum zum Tragen kommen. Die KMU würden wesentlich stärker von vereinfachten Verfahren zur REACH-Registrierung profitieren", so Michael Lulei, Leiter des Bereichs Produktsicherheit im Verband der Chemischen Industrie (VCI) gegenüber EURACTIV.de.

Bei der Erstellung von Registrierungsdossiers müssten ECHA-Leitlinien mit mehreren tausend Seiten berücksichtigt und IT-Formulare (IUCLID) mit bis zu 15.000 Datenfeldern ausgefüllt werden. Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt für die Kommunikation von Risiken und Arbeitsschutzmaßnahmen innerhalb der Produktkette würde sowohl von dessen Erstellern als auch von dessen Nutzern als zu umfangreich und unverständlich betrachtet.

"Industrie und Behörden sollten hier gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei muss es primär darum gehen, das Vorgehen beim Sicherheitsdatenblatt zu vereinfachen und auch für KMU handhabbar zu machen", fordert Lulei.

Die Datensammlung selber wäre zudem ebenfalls aufwändig und teuer. Die Erstellung eines Registrierungsdossiers würde laut Lulei, unabhängig von der Größe des Unternehmens, zwischen 50.000 bis 100.000 Euro kosten. Rund ein Fünftel der Unternehmen käme auf Gesamtkosten von einer viertel Million Euro für die Registrierung von Chemikalien.

Neuer Job: REACH-Beauftragter

Für die Erstellung von REACH-Dossiers werden in der Regel hochqualifizierte Arbeitskräfte benötigt, deren Kosten über den durchschnittlichen Arbeitskosten der gesamten chemischen Industrie liegen können. Größere Unternehmen würden sich teilweise Arbeitsgruppen von bis zu zehn Personen leisten, die nur mit REACH relevanten Tätigkeiten betraut sind.

BASF-Vizepräsident Ronald Brews verkündete bereits, dass sein Konzern 250 neue Mitarbeiter eingestellt habe, nur um REACH-Dossiers vorzubereiten.

54 Prozent  der Chemieunternehmen in Deutschland gaben an, dass sich ihre Produkte infolge von REACH verteuert hätten. 22 Prozent gaben Verkaufsrückgänge im Binnenmarkt an. Dies geht aus einer Schwachstellenanalyse zu REACH hervor, an der mehrere Bundesministerien, der nationale Normenkontrollrat und der VCI beteiligt waren.

Europäische KMU-Definition nicht realitätsgerecht

Ein weiteres Problem ergibt sich insbesondere für Deutschland aus der Definition für KMU. Dies geht ebenfalls aus der Analyse zu REACH hervor.

In Deutschland gilt ein Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern als mittelständisch (Mittelstandsdefinition vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn). Klassische inhabergeführte, nicht an der Börse notierte Unternehmen mit 250 bis 499 Mitarbeitern würden laut EU-Definition jedoch nicht mehr unter KMU fallen, obwohl deren wirtschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Durchführung der REACH-Verordnung sehr ähnlich sind. Insbesondere mittelständische Chemieunternehmen würden die Grenze von 249 Mitarbeitern oft überschreiten aufgrund der spezifischen Forschungs-, Beratungs- und Vertriebsstrukturen sowie der internationalen Ausrichtung.

Die Grenzziehung zwischen den Unternehmen, die von den Vergünstigungen bei den REACH-Gebühren profitieren, und denen, die bereits als Großunternehmen gelten, wäre sehr abrupt und würde bei vielen mittelständischen Betrieben zu unnötigen Härtefällen führen. Insbesondere die Reduzierung von Kosten für Informations- und Schulungsmaßnahmen der ECHA hätte für KMU einen großen Wert.

Deutschland: Ein REACH-Vorreiter

"Die Unternehmen der deutschen chemischen Industrie tun alles, um REACH korrekt und fristgemäß zu erfüllen. Knapp jedes vierte Registrierungsdossier stammt bisher aus Deutschland", lobt Lulei vom VCI. Auch Greenpeace-Sprecher Kevin Stairs widerspricht in dieser Hinsicht nicht. Die Umweltschutzorganisation zeigt sich jedoch insgesamt mit dem Vorankommen von REACH unzufrieden und fordert eine verstärkte Substitution bedenklicher Chemikalien.

REACH: Dritte Runde wird noch härter

Ende Mai 2013 endet die Registrierungsfrist für Stoffe, von denen über 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden (zweite Phase). Alles, was mengenmäßig darunterfiel, wurde bisher nicht erfasst, solange es keine besonderen Bedenken gab.

Von Mai 2013 bis 2018 dauert die dritte Phase von REACH. Dann müssen alle Stoffe ab einer Tonne registriert werden. Kleine und mittlere Unternehmen bringen meist Chemikalien in kleineren Mengen in den Verkehr. Es ist zu erwarten, dass die Belastungen für KMU in dieser dritten Phase daher noch weiter ansteigen werden.

"Erst dann werden sich die vollen REACH-Kosten ermitteln lassen. Dann wird sich auch zeigen, ob sich REACH effizient umsetzen lässt und das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu stärken, erreicht werden kann", sagte Lulei gegenüber Euractiv.de. 

Andreas Klinger

Links

Europäische Kommission: Geringere Gebühren für KMU im Chemikalierecht (20. März 2013)

Europäische Kommission: Vereinfachung der zehn Vorschriften die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten (7. März 2013)

Europäische Kommission: Durchführungsverordnung: Änderungen der Kosten und Vergünstigungen (21.März 2013)

Europäische Kommission: Definition von Kleinst- sowie kleineren und mittleren Unternehmen (20. Mai 2003)

Nationaler Normenkontrollrat: Schwachstellenanalyse der Registrierungspflichten durch die europäische Chemikalienverordnung REACH (30. Novemer 2012)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Strategiewechsel: Chemie-Lobby lobt REACH (3. Septemer 2012)

REACH: Kommission fordert Kostensenkung für KMU (5. Februar 2013)

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