Das EU-Parlament soll das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA ablehnen. EURACTIV.de dokumentiert die Anti-ACTA-Argumente, die der zuständige Berichterstatter David Martin (S&D, Großbritannien) diese Woche im EU-Parlament vorstellen wird.
Das Europäische Parlament "verweigert seine Zustimmung zu dem Abschluss des Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie". Dieses Abstimmungsverhalten empfiehlt der zuständige Berichterstatter David Martin (S&D, Großbritannien) den Europaabgeordneten.
Im Entwurf der ACTA-Beschlussempfehlung, den Martin am Mittwoch (25. April) im Ausschuss für internationalen Handel vorstellen wird, begründet er die empfohlene Ablehnung wie folgt:
Das Problem
"Die Probleme, die mit ACTA angegangen werden sollen, sind real und verschärfen sich. Die Produkt- und Markenpiraterie hat ein erhebliches Ausmaß angenommen, und diese Entwicklung setzt sich fort. Die Folgen der Ausweitung dieser illegalen Tätigkeiten reichen von wirtschaftlichen Verlusten bis zu Gefahren für Gesundheit und Sicherheit. Die Europäische Union hat ohne eine wirksame und weltweit durchgesetzte Koordinierung des Schutzes des Urheberrechts viel zu verlieren. Geistiges Eigentum ist der Rohstoff der Union.
Die problematische Lösung
[…] Internationale Übereinkünfte, die strafrechtliche Sanktionen, Online-Tätigkeit oder intellektuelles Eigentum zum Gegenstand haben, müssen klar und deutlich den Anwendungsbereich des Übereinkommens und den Schutz der Freiheiten des Einzelnen festlegen, um unbeabsichtigte Auslegungen des Übereinkommens zu vermeiden.
Unbeabsichtigte Folgen, die der ACTA-Text haben könnte, geben Anlass zu ernster Besorgnis. Der Berichterstatter hegt weiterhin Zweifel daran, dass der ACTA-Text in Bezug auf die Kriminalisierung von Einzelpersonen, die Definition des ‚gewerblichen Ausmaßes‘, die Rolle von Internet-Diensteanbietern und die mögliche Unterbrechung des Handels mit Generika so präzise wie nötig ist.
Potenzielle Gefahren
Die beabsichtigten Vorteile dieses internationalen Übereinkommens werden bei weitem durch die potenziellen Gefahren für die bürgerlichen Freiheiten aufgewogen. Aufgrund der Unbestimmtheit verschiedener Aspekte des Textes und der Ungewissheit darüber, wie er ausgelegt wird, kann das Europäische Parlament den adäquaten Schutz der künftigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von ACTA nicht garantieren.
Der Berichterstatter empfiehlt dem Europäischen Parlament daher, seine Zustimmung zu dem Abschluss von ACTA zu verweigern. Dabei ist es wichtig festzustellen, dass ein verbesserter Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für europäische Hersteller, die sich am internationalen Handel beteiligen, von größter Bedeutung ist. Der Berichterstatter hofft, dass die Kommission im Rahmen der erwarteten Überarbeitung der einschlägigen EU-Richtlinien neue Vorschläge für den Schutz des geistigen Eigentums vorlegen wird."
Hintergrund
Das Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wurde zwischen der Europäischen Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen. Derzeit wird das Übereinkommen von den Signatarstaaten ratifiziert. In Falle der Europäischen Union ist eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten und die Zustimmung seitens des Europäischen Parlaments erforderlich, bevor das Übereinkommen in der EU in Kraft treten kann.
Red.
Links
EU-Parlament: ACTA: Entwurf einer Empfehlung (12. April 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
ACTA: Widerstand im EU-Parlament wächst (13. April 2012)
ACTA: Kommission hat eine Frage an den EuGH (5. April 2012)

