Erklärung von Thomas Silberhorn (CSU)Der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn lehnt die Finanzhilfe für Spanien ab. In einer EURACTIV.de exklusiv vorliegenden Erklärung begründet Silberhorn sein „Nein“ bei der heutigen Abstimmung im Bundestag. Die Haftung Spaniens sei nicht durchsetzbar und die EFSF-Milliarden könnten – ohne angemessene Auflagen – sogar zum Ankauf spanischer Staatsanleihen eingesetzt werden, kritisiert Silberhorn.
Der Autor
Thomas Silberhorn (CSU) ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2005 europapolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe und seit 2009 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss.
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Im Grundsatz bin ich bereit, Finanzhilfe für Spanien mitzutragen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die nun vorgesehene Finanzhilfe zugunsten Spaniens erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen hierfür.
Das Gebot strikter Konditionalität wird durchbrochen, indem die Finanzhilfe an Spanien gewährt wird, ohne dass im Gegenzug angemessene Auflagen für das Land selbst vereinbart wurden. Die sektorale Finanzhilfe für Banken kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bankbilanzen ein Spiegelbild der gesamtwirtschaftlichen Lage des Landes sind.
Haftung Spaniens nicht durchsetzbar
Im Übrigen ermöglicht es die Vereinbarung mit Spanien grundsätzlich, die Finanzhilfe auch für den Ankauf von spanischen Staatsanleihen auf dem Primär- oder Sekundärmarkt einzusetzen. Es wäre daher ein nationales Reformprogramm für Spanien erforderlich, das selbstverständlich die bereits durchgeführten substanziellen Reformschritte berücksichtigen könnte.
Die Haftung Spaniens für die gewährte Finanzhilfe wird sich nicht wie vereinbart durchsetzen lassen. Zum Einen sollen Darlehen auch an bereits verstaatlichte spanische Banken ausgereicht werden, bei deren Insolvenz Spanien gehalten wäre, Finanzhilfe für das ganze Land zu beantragen. Zum Anderen sieht die Vereinbarung mit Spanien bereits vor, die Finanzhilfe auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu übertragen und dann eine unmittelbare Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen zu ermöglichen. Hierzu enthält die Finanzhilfevereinbarung sogar ein autonomes Vertragsänderungsverfahren, das den Vertragsparteien die Kompetenz überträgt, die Finanzhilfevereinbarung eigenständig zu ändern. Auf diesem Wege kann die Haftung Spaniens durch die Vertragsparteien selbst ausgehebelt werden, sobald die Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs vom 28./29. Juni 2012 umgesetzt sind.
Vergemeinschaftung von Bankenschulden
Die Finanzhilfevereinbarung mit Spanien legt damit eine Grundlage für die künftige Vergemeinschaftung von Bankenschulden. Stattdessen wäre es geboten, im Euro-Währungsgebiet eine Insolvenzordnung für Banken zu etablieren, um die Restrukturierung oder geordnete Abwicklung von Banken in einem vorhersehbaren und transparenten Verfahren zu ermöglichen.
Aus diesen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, dieser Finanzhilfevereinbarung zuzustimmen.

