Weg frei für Fiskalvertrag und ESM

Die Verhandlungsführer des Bundesrates Reiner Haseloff (CDU, v.l), Horst Seehofer (CSU), Winfried Kretschmann (Grüne) und Kurt Beck (SPD) verkünden nach dem Treffen im Bundeskanzleramt den vereinbarten Preis für ihre Zustimmung zum Fiskalvertrag. Foto: dp

Die Bundesregierung hat sich mit finanziellen Zusagen an die Länder die Zustimmung des Bundesrates für den Fiskalvertrag gesichert. Über den ESM soll nun ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgestimmt werden. Verfassungsklagen wird das nicht verhindern.

Bund und Länder einigten sich am Sonntag (24. Juni) auf die Bedingungen für die Zustimmung des Bundesrates zum Fiskalvertrag. Die Vereinbarung trägt den Titel "Eckpunkte einer innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts". Da der Bund darin finanzielle Entlastungen der Kommunen und die Einführung von gemeinsamen Schuldanleihen von Bund und Ländern (Deutschlandbonds) in Aussicht stellt, steht nun auch im Bundesrat die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Ratifizierung des Fiskalvertrags.

Die Fraktionschefs der Regierungskoalition und von SPD und Grüne hatten bereits am Donnerstag die Bedingungen für die Zustimmung im Bundestag vereinbart.

Der Verhandlungsführer der SPD-regierten Länder, der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck, sagte am Sonntag, er werde seinen SPD-Kollegen eine Zustimmung zum Fiskalpakt empfehlen. Der Bund habe allerdings in keiner Weise konkrete Zusagen gemacht, sondern nur Verhandlungsbereitschaft signalisiert: "Ich will nicht verhehlen, dass die Gefahr besteht, dass im erheblichen Maße eine zusätzliche Last auf Länder und Kommunen zukommt." Mit der Forderung, dass der Bund die Kommunen sofort bei der Eingliederung von Behinderten entlastet, konnten sich die Länder nicht durchsetzen. Diese belaufen sich auf 12 bis 13 Milliarden Euro im Jahr – Tendenz steigend.

Der Bund sagte lediglich zu, dass er sich in der nächsten Wahlperiode an den Eingliederungskosten beteiligen wird. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, dabei gehe es um vier Milliarden Euro. Die Kommunen haben in den Verhandlungen eine wichtige Rolle gespielt, weil sie von der deutschen Schuldenbremse nicht erfasst werden, aber vom EU-Fiskalpakt. Finanziell stehen die Bundesländer für sie gerade.

Geld für Kita-Plätze und Nahverkehr

Einmalig legt der Bund außerdem nach Angaben von Beck noch rund eine Milliarde Euro drauf: So bekommen Länder und Gemeinden 580 Millionen Euro für 30.000 weitere Kita-Plätze und 75 Millionen Euro für die laufenden Betriebskosten. Außerdem werden sie bei der Abrechnung der Kosten der sozialen Grundsicherung bessergestellt. Zudem wird im Herbst über die Höhe der ab 2014 auslaufenden Zahlungen des Bundes für den kommunalen Nahverkehr verhandelt. Für mögliche Strafzahlungen der EU bei einem Verstoß gegen den Fiskalpakt haftet zunächst allein der Bund. "Der Bund haftet im Fiskalvertrag im Außenverhältnis. Er ist bereit, für den Zeitraum bis 2019 das Risiko etwaiger Sanktionszahlungen hinsichtlich des präventiven Arms des SWP zu übernehmen", heißt es in der Vereinbarung.

Die finanziellen Zusatzkosten für den Bund, die sich aus der Vereinbarung mit den Ländern ergeben, sollen aber nicht über neue Schulden finanziert. Vielmehr müsse man umschichten und an anderer Stelle sparen, sagte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle am Montag in Berlin. "Man muss auch die Kraft haben, Haushalte mit Prioritäten stärker zu versehen." Es wäre ein falsches Signal, beim gerade erst begonnenen Schuldenabbau "als Erstes wieder in die Vollen zu gehen", so Brüderle.

FDP gegen Deutschlandbonds

Bund und Länder haben außerdem vereinbart, ab 2013 gemeinsame Anleihen zu begeben. Die Länder hoffen, so von den guten Zinssätzen des Bundes zu profitieren. Unter der Überschrift "Intelligentes Schuldenmanagement" wurde festgehalten, dass angesichts des Fiskalpakts und des Verschuldungsverbots für die Länder ab 2020 gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern vernünftig sein könnten. "Vor diesem Hintergrund wird der Bund zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern (‚Huckepackverfahren‘) möglich ist. Eine erste Anleihe soll in 2013 emittiert werden", heißt es in der Bund-Länder-Vereinbarung.

Die FDP ist bei diesen Punkt skeptisch. "Ich halte davon wenig", sagte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle. Die Differenzierung zwischen beiden Ebenen sei notwendig und habe Signalwirkung. Auf europäischer Ebene kämen gemeinsame Anleihen gar einer kompletten Fehlsteuerung gleich, sagte Brüderle. Kritik kam auch vom Euro-Rettungsgegner Frank Schäffler: Via Twitter ließ er wissen, die Deutschlandbonds seien "wohl der Feldversuch für Euroanleihen".

Abstimmungen und Klagen zu Fiskalvertrag und ESM

Der Fiskalpakt und die Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM stehen für die Bundesregierung in einem unmittelbaren Zusammenhang. Dennoch wollte die Regierung bisher nur über den Fiskalpakt mit einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit abstimmen lassen. Für den ESM sollte zunächst eine einfache Mehrheit reichen. Um bessere Argumente gegen die bereits angekündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Fiskalpakt und ESM vorbringen zu können, wird nun auch beim ESM eine Zwei-Drittel-Mehrheit angestrebt.

Die Fraktion der Linken, Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und andere ESM-Gegner haben bereits Klagen in den Schubladen liegen. Der ESM wird deshalb möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Bundespräsident Joachim Gauck wird das ESM-Gesetz wahrscheinlich nicht unterschreiben, bis der Zweite Senat es geprüft hat.

Der Bundestag teilte unterdessen die Details zur Abstimmungen mit, die für Freitag, 29. Juni, vorgesehen sind: "Nach einer Sitzungsunterbrechung will sich der Bundestag ab 17 Uhr mit dem Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm (ESM) beschäftigen. In teils namentlicher Abstimmung wollen die Abgeordneten über mehrere von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen wortgleich eingebrachten Gesetzentwürfe entscheiden. Dazu gehört der Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (17/9046), der die Schaffung eines Fiskalvertrages vorsieht.

Die Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll mit einem weiteren Gesetzentwurf (17/9045) beschlossen werden. Der ESM soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, heißt es im Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048). Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital betragen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049) wollen die Fraktionen die Möglichkeit schaffen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingung des Bundes einzuführen. Ein weiterer Gesetzentwurf (17/9047) wird benötigt, da der Bundestag für die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus einer Änderung der Europäischen Verträge zustimmen muss."

EURACTIV/rtr

Links

Bundesregierung: Eckpunkte einer innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts (24. Juni 2012)

Bundesregierung: Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (Juni 2012)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Peter Friedrich über Fiskalpakt und Abkürzungen der Regierung (25. Juni 2012)

Fiskalpakt: Koalition einig mit SPD und Grünen (21. Juni 2012)

ESM-Urteil: Bundestag erhält weitere Rechte (19. Juli 2012)

ESM: "Die Klagen liegen in den Schubladen" (18. Juni 2012)

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