Transaktionssteuer auch auf Devisen?

© Lupo / PIXELIO

Die in der EU diskutierte Transaktionssteuer auf Finanzmarktgeschäfte könnte nach Ansicht von EU-Juristen prinzipiell auch auf den gigantischen Devisenmarkt angewendet werden.

Zwar schließen die Experten in einer Stellungnahme, die die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte, die Ausweitung des derzeitigen Vorschlags auf Währungsgeschäfte faktisch aus. Gleichzeitig jedoch sehen die Juristen die Möglichkeit, die Abgabe zu einem späteren Zeitpunkt auf den Devisenhandel auszuweiten.

Die Stellungnahmen der EU-Juristen haben oft entscheidendes Gewicht. Erst im September führte eine solche Einschätzung zu langen Verzögerungen und Justierungen. In der neuen auf den 14. März datierten Stellungnahme heißt es, die Ausweitung der Abgabe auf das Devisen-Kassageschäft sei "nicht unbedingt mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar". Die EU-Kommission ging bei der Erstellung des Vorschlags davon aus, dass die EU-Verträge die Einschränkung des Kapitalverkehrs – etwa zur Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen – untersagen.

Die Juristen argumentieren nun jedoch, dass diese Sichtweise den Fall von Devisengeschäften vernachlässige, denen keine andere Transaktion zugrunde liege – die also spekulativer Natur sind. Weil es sich dabei jedoch nicht um "Finanzinstrumente" im Sinne des EU-Rechts handele, könnte der Devisenhandel nicht dem jetzigen Vorschlag hinzugefügt werden, der nur die Besteuerung derartiger Instrumente vorsieht.

EURACTIV/rtr

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