Teileinigung beim EU-Lieferkettengesetz

Die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments und des EU-Rats trafen sich am Dienstag (11. Juli) in Straßburg zur zweiten Runde der interinstitutionellen Verhandlungen - bekannt als Trilog - um eine Einigung über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) zu erzielen. [European Union]

Die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten konnten diese Woche beim EU-Lieferkettengesetz in einigen Punkten eine erste Einigung erzielen. Eine Verabschiedung wird noch in dieser Legislaturperiode erwartet. 

Die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments und des EU-Rats trafen sich am Dienstag (11. Juli) in Straßburg zur zweiten Runde der interinstitutionellen Verhandlungen – bekannt als Trilog – um eine Einigung über das EU-Lieferkettengesetz zu erzielen.

Die erstmals im Februar 2022 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll sicherstellen, dass große Unternehmen für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorschlag sieht Verpflichtungen für Unternehmen sowie eine zivilrechtliche Haftungsregelung für Opfer von Unternehmensschäden vor.

Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben jeweils ihre gemeinsamen Standpunkte angenommen und verhandeln nun über eine Einigung, die es ihnen ermöglichen würde, die Gesetzgebung vor den Europawahlen im Juni 2024 zu verabschieden.

Trotz des knappen Zeitrahmens drängte die spanische Präsidentschaft beim Trilog am Dienstag nicht auf Fortschritte bei den strittigsten Punkten.

Während politische Fragen wie der Anwendungsbereich der Unternehmen, der Grad der Harmonisierung der Vorschriften, die Sorgfaltspflichten auf Konzernebene und Sanierungsmaßnahmen auf der Tagesordnung standen, konzentrierten sich die Verhandlungspartner vor allem auf weniger strittige Themen wie die Einbeziehung von Interessengruppen.

Obwohl sie sich auf einige Punkte einigen konnten, werden die Diskussionen im September fortgesetzt werden müssen, erklärte ein mit den Gesprächen vertrauter EU-Beamter gegenüber EURACTIV.

Die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen wurde auch von EU-Justizkommissar Didier Reynders hervorgehoben, der den Trilog als „produktiv“ bezeichnete, aber hinzufügte, dass „noch mehr Diskussionen notwendig sind.“

Meinungsverschiedenheiten

Das vorgeschlagene Gesetz hat sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den Abgeordneten der EU zu Meinungsverschiedenheiten geführt.

Zwar haben sich die Mitgliedstaaten im Dezember 2022 auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zu dem Dossier geeinigt, aber es gibt immer noch viele Punkte, bei denen Uneinigkeit herrscht. Insbesondere stimmten die Mitgliedstaaten der EU nur einer engen und vagen Definition des Begriffs „Kette von Tätigkeiten“ zu, was den Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft.

Darüber hinaus haben sie beschlossen, Finanzdienstleistungen von den obligatorischen Sorgfaltsprüfungen auszuschließen. Dies wurde vor allem von Frankreich vorangetrieben, was sowohl das Parlament als auch die Kommission beunruhigte.

EU-Kommissar: Lieferkettengesetz sollte auch für Finanzsektor gelten

Die Kommission verfolge das Ziel, den Finanzsektor in das EU-Lieferkettengesetz einzubeziehen, erklärte Justizkommissar Didier Reynders gegenüber EURACTIV.

Auf Seiten des Parlaments gelang es den Abgeordneten trotz einer Kehrtwende der konservativen EVP-Fraktion in letzter Minute in Bezug auf einige Aspekte des Vorschlags, ihren gemeinsamen Standpunkt am 1. Juni 2023 zu verabschieden.

In ihrem Standpunkt haben sie die Finanzierung in die obligatorischen Sorgfaltsprüfungen einbezogen. Darüber hinaus stimmten sie zu, dass die Regeln teilweise auch für den nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette gelten sollten, um den Verkauf, den Vertrieb, den Transport, die Lagerung und die Abfallentsorgung von Produkten und Dienstleistungen abzudecken. Diese Position wird von den Mitgliedsstaaten wahrscheinlich nicht unterstützt werden.

Enger Zeitrahmen

Laut einer mit den Verhandlungen vertrauten Quelle wird die spanische Ratspräsidentschaft wahrscheinlich noch vor September „einen Plan ausarbeiten“, um eine gemeinsame Basis zwischen den Parteien zu finden und sicherzustellen, dass sich alle über die strittigen Punkte einig werden können.

Gleichzeitig wird jedoch befürchtet, dass der Zeitrahmen angesichts der Meinungsverschiedenheiten zu kurz ist, um eine Einigung zu erzielen.

„Es sollte alle zwei Wochen Verhandlungen geben, um eine Einigung vor dem Ende der Legislaturperiode möglich zu machen“, so die Quelle gegenüber EURACTIV.

Der nächste Trilog wird voraussichtlich Anfang September stattfinden, während weitere technische Vorbereitungstreffen bis Ende Juli abgehalten werden.

OECD aktualisiert Richtlinien zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der globale Club der wohlhabenden Länder, hat am Donnerstag (8. Juni) ihre aktualisierten Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln veröffentlicht.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Zoran Radosavljevic]

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