Spaniens neue Steuern auf digitale und finanzielle Dienstleistungen, die im vergangenen Jahr beschlossen wurden, sind am Samstag offiziell in Kraft getreten. Die erste tatsächliche Erhebung wird im März oder April erwartet. EURACTIVs Medienpartner EFE berichtet.
Mehr als zwei Jahre nach der Ankündigung durch die Regierung sollen die sogenannten „Google- und Tobin-Steuern“ neue Einnahmen für die angeschlagene spanische Staatskasse bringen.
Es wird erwartet, dass insbesondere die Tourismus- und Dienstleistungsbranchen, die krisenbedingt derzeit weitgehend von staatlicher Hilfe abhängig sind, zu den ersten gehören, die von den Einnahmen aus diesen Steuern profitieren werden.
Die spanische Regierungskoalition aus der sozialdemokratischen PSOE und der linken Unidas Podemos erwartet, in diesem Jahr 968 Millionen Euro mit den neuen Steuern einzunehmen.
Die „Google-Steuer“ ist eine dreiprozentige Abgabe für große Online-Firmen mit weltweiten Einnahmen aus Online-Werbung und Vermittlungsdiensten (wie dem Verkauf von Daten) von mindestens 750 Millionen Euro sowie einem Umsatz in Spanien von mehr als drei Millionen Euro.
Die spanische Regierung betonte am Wochenende jedoch erneut, man hoffe, „nicht allein“ in den Steuer-Kampf zu ziehen. Zusammen mit anderen gleichgesinnten Ländern wie Österreich, Frankreich und dem Vereinigten Königreich, die bereits ähnliche Digitalsteuern auf nationaler Ebene verabschiedet haben, sei man zuversichtlich, dass eine umfassende Einigung auf EU- oder gar OECD-Ebene erreicht werden könne.
Man wolle sich in jedem Fall „in Richtung einer Besteuerung des 21. Jahrhunderts bewegen“, so die spanische Regierung in einer Stellungnahme am Wochenende.
Derweil gibt es allerdings auch einige Warnungen, dass die Steuern Spanien weniger attraktiv für ausländische Investoren machen könnten, berichtet EFE.
Schrille Warnungen aus den USA
Die Einführung der neuen Steuern führten bereits vergangene Woche zu Warnungen des US-Handelsbeauftragten: Die Abgaben würden US-Unternehmen diskriminieren, den internationalen Handel einschränken und stünden im Widerspruch zu internationalen Steuerrichtlinien.
Die USA wollten nun „alle denkbaren Optionen“ evaluieren.
Mit der „spanischen Tobinsteuer“ auf Finanztransaktionen wird indes eine Abgabe von 0,2 Prozent auf Transaktionen im Zusammenhang mit dem Ver- oder Ankauf von Aktien großer Unternehmen erhoben.
Betroffen davon sind Firmen, die an der Börse notiert und im spanischen Index IBEX-35 gelistet sind sowie einen Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro haben.
Dazu zählen insgesamt 57 in Spanien gelistete Unternehmen wie Iberdrola, Banco Santander, BBVA, Cellnex, Siemens und Telefónica, wie aus einer Liste der Madrider Börse hervorgeht.
[Bearbeitet von Frédéric Simon und Tim Steins]