In Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie hat die Europäische Kommission einen vorläufigen Rahmen für die beschleunigte Genehmigung staatlicher Beihilfen vorbereitet. Eine solche Regelung wurde zuletzt im Anschluss an die Finanzkrise im Jahr 2008 angewandt.
Die EU-Exekutive teilte am Dienstag mit, man habe den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag für einen „vorrübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen“ auf der Grundlage von Artikel 107 der EU-Verträge zur Prüfung vorgelegt. Dieser Rahmen könne aktiviert werden, um „eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben der Mitgliedstaaten“ zu beheben.
Die neuen Regelungen könnten schon in wenigen Tagen in Kraft treten und es den nationalen Regierungen dann ermöglichen, Firmen – vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen – unter bestimmten Bedingungen direkte staatliche Unterstützung zu gewähren, ohne dass diese Subventionen von Brüssel abgesegnet werden müssten.
„Spielraum“ in den Regelungen nutzen
In einer Mitteilung erklärte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager, die Kommission werde es „den Mitgliedstaaten ermöglichen, den in den Beihilfevorschriften gebotenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um diese beispiellosen Herausforderungen anzugehen.“
Zu diesem Zweck wolle die Kommission in der gesamten EU diverse Maßnahmen genehmigen, um Unternehmen in Schwierigkeiten zu unterstützen.
So werde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geboten, Firmen direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) von bis zu 500.000 Euro zu gewähren, vergünstigte staatliche Garantien für Bankdarlehen zu stellen, sowie öffentliche und private Darlehen mit vergünstigten Zinssätzen zu ermöglichen. Außerdem wolle man „die wichtige Rolle des Bankensektors bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs anerkennen, die darin bestehen wird, die Beihilfen an die Endkunden weiterzuleiten, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Die Kommission betont dabei, die vorübergehenden Maßnahmen seien „direkte Beihilfen für die Kunden der Banken“ und keine Beihilfen für die Banken selbst. Daher werde auch dargelegt, wie „ungerechtfertigte Restbeihilfen für die Banken […] auf ein Minimum begrenzt werden können“. Der Rahmen werde auch Hinweise darauf beinhalten, wie sichergestellt werden kann, dass die Beihilfen an die „Endbegünstigten“ in Form von höheren Finanzierungsbeträgen, risikoreicheren Portfolios, geringeren Anforderungen an die Besicherung, niedrigeren Garantieprämien oder niedrigeren Zinssätzen weitergegeben werden.
Im Vergleich zu den Vorbereitungen im Jahr 2009 – als es drei Wochen dauerte, um derartige Instrumente zu verabschieden – erklärte Vestager, dass die heutige Reaktion dank der damals gesammelten Erfahrungen deutlich schneller erfolgen könne.
Beifall von den EU-Staaten
Während des Treffens der Eurogruppe am Montag begrüßten die EU-Regierungen die außerordentlichen Maßnahmen, die die EU-Exekutive einzuführen gedenkt.
„Dringende Maßnahmen und die volle Ausnutzung der in den Regeln für staatliche Beihilfen vorgesehenen Flexibilität sind notwendig, um die Auswirkungen der Krise für die betroffenen Unternehmen und Sektoren abzufedern und gleichzeitig einen konsistenten Rahmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten,“ so die zuständigen FinanzministerInnen in einer gemeinsamen Erklärung.
Die nun vorgeschlagene befristete Regelung ergänzt die Optionen, die den Mitgliedsstaaten bereits im Rahmen der Regeln für staatliche Beihilfen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Lohnsubventionen, die Aussetzung/Aufschiebung der Steuerzahlungen für alle Unternehmen (dies würde keine „diskriminierende Unterstützung“ durch staatliche Beihilfen darstellen) und die Leistung von Ausgleichszahlungen an Unternehmen für durch das Virus verursachte Schäden.
Die EU-Exekutive teilte desweiteren mit, man arbeite an zusätzlichen Vorlagen, um damit die Genehmigungsverfahren für staatliche Unterstützung weiter zu beschleunigen.
Am Dienstag veröffentlichte die Kommission in diesem Zusammenhang einen Leitfaden für die mögliche Entschädigung von Unternehmen für wirtschaftliche Schäden. Außerdem seien die Kommunikationskanäle zu den nationalen Behörden erweitert worden: Es gebe nun eine ständig erreichbare Mailbox sowie eine Telefonstelle, die an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung stehe und erreichbar sei.
Vestager schloss mit Blick darauf: „Am wichtigsten ist, dass wir dafür gesorgt haben, dass unsere Entscheidungen sehr schnell getroffen werden können.“
(Bearbeitet von Benjamin Fox und Tim Steins)