Das Internet-Geschäft soll sicherer und billiger werden. Die Kommission will dafür die Zahlungsdiensterichtlinie ändern und die sogenannten Interbankenentgelte (MIFs) für kartengestützte Zahlungsvorgänge deckeln. Die Vorschläge und erste Reaktionen.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (24. Juli) zwei EU-Gesetzentwürfe vorgestellt: einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD II) und einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge.
Interbankenentgelte MIFs
Vor allem über die geplante Deckelung der Interbankenentgelte (MIFs) und mögliche Konsequenzen für die Verbraucher wurde im Vorfeld intensiv diskutiert (EURACTIV.de vom 19. Juli 2013).
Die Kommission hat nun offiziell vorgeschlagen, die Entgelte zu deckeln, die bei Zahlungen mit einer Debit- oder Kreditkarte anfallen. Die Einführung zusätzlicher Gebühren werden bei diesen Karten ebenfalls untersagt. "Derartige Zusatzgebühren werden von einigen Händlern für Kartenzahlungen erhoben und sind insbesondere beim Kauf von Flugtickets gängige Praxis. Werden bei Zahlungen mit Verbraucherkarten die Interbankenentgelte gedeckelt, gehen die Kosten der Händlern bei Kartenzahlungen erheblich zurück, so dass zusätzliche Gebühren nicht länger gerechtfertigt sind", heißt es bei der Kommission zur Begründung.
Während einer 22-monatigen Übergangsfrist gelten die Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten für grenzübergreifende Transaktionen, also wenn ein Verbraucher seine Karte in einem anderen Land verwendet oder ein Einzelhändler eine Bank in einem anderen Land nutzt. Danach werden die Obergrenzen auch für inländische Transaktionen gelten.
Bei Debitkarten beträgt die Obergrenze 0,2 Prozent des Transaktionswerts, bei Kreditkarten 0,3 Prozent. "Diese Werte wurden von den Wettbewerbsbehörden bereits für eine Reihe von Transaktionen mit Karten der Marken Visa, MasterCard und Cartes Bancaires akzeptiert. Bei Karten, die diesen Obergrenzen nicht unterliegen (hauptsächlich an Unternehmen ausgegebene Firmenkarten und Karten von Drei-Parteien-Systemen, wie American Express oder Diners) werden die Händler einen Aufschlag erheben oder die Annahme verweigern dürfen. Auf diese Weise können die mit diesen teuren Karten verbundenen Kosten direkt auf diejenigen abgewälzt werden, die von ihnen profitieren, anstatt von allen Verbrauchern gemeinsam getragen zu werden", heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Reaktionen
Herbert Reul (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament bezeichnet die Deckelung der Gebühren als einen sinnvoller Ansatz. "Besonders bei grenzüberschreitenden Zahlungen per Kreditkarte fallen derzeit noch unverhältnismäßig hohe Gebühren von bis zu 1,5 Prozent an, was nach Urlaubsreisen für unangenehme Überraschungen sorgen kann. Generell kann eine Gebührendeckelung den bargeldlosen Zahlungsverkehr weiter verbreiten. Da haben wir in Deutschland noch Luft nach oben. Zumal Bargeldzahlungen auch nicht ‚umsonst‘ sind, weil dem Einzelhandel durchaus Kosten für die Vorhaltung und den sicheren Transport von Bargeld entstehen. In den parlamentarischen Beratungen zur künftigen EU-Verordnung werden wir uns dafür einsetzen, dass die Verbraucher von den Gebührendeckelungen in jedem Fall profitieren und dem Einzelhandel keine unverhältnismäßigen Belastungen bei einem Umstieg auf bargeldlose Zahlungen entstehen", so Reul.
Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, begrüßt den Kommissionsvorschlag ebenfalls. "Die Gebühren für das Bezahlen mit Kreditkarten müssen sich denen des Bargelds endlich annähern", so Ferber. Für Händler sei es meist günstiger, wenn Kunden mit Bargeld bezahlen, als mit Kreditkarten, deswegen würden viele diese Bezahlmöglichkeit gar nicht erst anbieten. Ferber verwies darauf, dass das Europäische Parlament die Interbankenentgelte am liebsten ganz abschaffen würde. "Da für Überweisungen und Lastschriften in Euro gemäß der SEPA-Verordnung nach dem 1. Februar 2017 keine Multilateral Interchange Fee (MIF) pro Zahlungsverkehr mehr erhoben werden darf, fordert das EU-Parlament dieselbe Herangehensweise in Bezug auf Kartenzahlungen", zitiert Ferber aus einem Entschließungsantrag des Parlaments von 2012.
Bei den nun anstehenden Verhandlungen müsse genau darauf geachtet werden, dass die Kunden oder die kleinen Händler am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben. "Dass Firmen wie VISA und MasterCard diese Horrorszenarien aussprechen ist klar, denn mit der Regulierung bröckelt ein Teil ihres Geschäftsmodells. Aber als Parlament werden wir Wege finden, dass der Verbraucher von der Gebührensenkung profitiert und nicht am Ende der Zahlmeister ist", so Ferber.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, begrüßte den Vorschlag ebenfalls: "Darauf haben Handel und Verbraucher gewartet. Die Abzockerei mit Kredit- und Bankkarten soll endlich aufhören. 10,5 Milliarden Euro fließen in der EU jährlich vom Handel in die Taschen der Kartenanbieter, davon bei Debitkarten 4,8 Milliarden Euro, bei Kreditkarten sogar 5,7 Milliarden Euro. Es ist auch nicht akzeptabel, dass Kreditkarten in Deutschland durchschnittlich 1,8 Prozent des Umsatzes kosten, während es in Frankreich nur 0,5 Prozent sind. Dafür werden letztlich wieder die Konsumenten zur Kasse gebeten. Das Oligopol weniger Kartenanbietern wie Visa und MasterCard verhindert einen effektiven Wettbewerb. Händler sind durch die Marktmacht der Anbieter faktisch gezwungen, die Karten mit ihren frechen Gebühren zu akzeptieren. Die EU-Komission will nun die Regeln im Interesse von schärferem Wettbewerb verändern. Das ist gut. Solange jedoch die Marktmacht besteht, sind auch die direkten Preisobergrenzen berechtigt. Wo der Wettbewerb nicht funktioniert und Missbrauch vorliegt, muss der Staat eingreifen."
PSD II
Für die geänderte Zahlungsdiensterichtlinie PSD II hebt die Kommission folgende neue Elemente hervor:
– Die sogenannten Zahlungsauslösedienste werden in den Anwendungsbereich der PSD II aufgenommen. Dabei handelt es sich um Dienste, die zwischen dem Händler und der Bank des Käufers angesiedelt sind und Zahlungen ohne Kreditkarte ermöglichen. Diese Dienstleister werden nun den gleichen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute.
– Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen darf der Verlust für den Verbraucher künftig nicht über 50 Euro hinausgehen (gegenüber derzeit 150 Euro).
– Bei Überweisungen und Finanztransfers außerhalb Europas sowie bei Zahlungen in Nicht-EU-Währungen werden die Rechte der Verbraucher gestärkt.
mka
Links
Dokumente
Kommission: Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD)
Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste (Entwurf, 24. Juli 2013)
Kommission: EU deckelt Kartengebühren und erleichtert günstige Zahlungsdienste (Pressemitteilung, 24. Juli 2013)
Kommission: Neue Vorschriften für Zahlungsdienste (Pressemitteilung, 24. Juli 2013)
Payment Services Directive and Interchange fees Regulation: FAQ (24. Juli 2013)
Kommission: Joaquín Almunia: Introductory remarks on proposal for regulation on interchange fees for cards, Internet and mobile payments (24. Juli 2013)
Kommission: Grünbuch: Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen (11. Januar 2012)
Kommission: Frequently Asked Questions (11 January 2012)
Kommission: Feedback statement from the consultation (27 June 2012)
Kommission: Replies to the consultation (27 June 2012)
Kommission: Antitrust: Commission sends Statement of Objections to Visa
Kommission: Press release on MasterCard’s decision to cut MIFs
Kommission: Single Euro Payments Area (SEPA)
Kommission: SEPA-Migration
SpecialReport: Neue Richtlinie über Zahlungsdienste
PSD II: Zu viele EU-Regeln gefährden SEPA (12. Juli 2013)
Mobiles Bezahlen: Frage von Sicherheit und Regulierung (11. Juli 2013)
SEPA: Unterschiede im einheitlichen Euro-Zahlungsraum (10. Juli 2013)
PSD II: Verbraucherschützer uneins zu reduzierten MIFs (9. Juli 2013)
PSD II: Neue EU-Vorschläge zu Zahlungsdiensten (8. Juli 2013)
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LinkDossier: PSD und SEPA – Die neue EU-Richtlinie über Zahlungsdienste

