Frankreich will die politische Einigung zur Bankenaufsicht noch in diesem Jahr durchsetzen. Dazu ist Paris zu weitgehenden Kompromissen bereit. So werden die deutschen Sparkassen wohl letztlich doch nicht der EZB-Aufsicht unterstellt. Ein EURACTIV-Bericht aus Paris.
Frankreich ist fest entschlossen, die europäische Bankenunion so schnell wie möglich voranzutreiben. Falls sich die EU-Finanzminister beim außerordentlichen Treffen am Mittwochnachmittag (12. Dezember 2012) nicht einigen können, werde es eine weitere Sondersitzung am kommenden Montag (17. Dezember) geben, kündigte ein französischer Regierungsvertreter am Dienstag in Paris an.
Zwischen den zwei Finanzministertreffen findet der Europäische Rat am 13. und 14. Dezember statt. An diesen zwei Tagen werden die 27 Staats- und Regierungschefs die politischen Leitlinien für 2013 und 2014 festlegen. Grundlage der Diskussionen auf Chefebene sind der Abschlussbericht "Für eine echte Wirtschafts- und Währungsunion" (5. Dezember 2012), den Ratspräsident Herman Van Rompuy ausgearbeitet hat und das "Konzept für eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion" (30. November 2012), das Kommissionspräsident José Manuel Barroso vorgelegt hat.
Während sich das Van Rompuy-Dokument eher auf die kurzfristige Krisenbewältigungsmechanismen konzentriere, verbinde das Komissionsdokument "das politische Wünschenswerte mit dem politisch Machbaren", erläuterte ein Kommissionsvertreter am Dienstag in Paris. In den ersten Entwürfen der Schlussfolgerungen des Rates werden Elemente aus beiden Dokumenten aufgegriffen.
Kompromiss zur Bankenaufsicht
Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Europäischen Gipfels am 13. und 14. Dezember ist aus Sicht Frankreichs die zügige Etablierung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Bankenaufsicht, SSM) für die Banken in der Euro-Zone. Dafür hat sich Paris inzwischen von seiner ursprünglichen Position verabschiedet, dass alle Banken unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt werden müssen. Diese allumfassende Bankenaufsicht hatte die EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen. "Wir kennen die rote Linie der Deutschen. Das sind die Sparkassen", sagte der Regierungsvertreter am Dienstag in Paris.
Derzeit liegt ein Kompromissvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft auf dem Tisch, wonach eine Bank unter die EZB-Aufsicht gestellt werden muss, wenn eine der folgenden drei Kriterien erfüllt ist: die Bilanzsumme beträgt mehr als 30 Milliarden Euro; die Bilanzsumme entspricht mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP); die Bank hat Tochterfirmen in mindestens drei EU-Ländern. Die meisten Sparkassen würden damit weiter unter der deutschen Bankenaufsicht bleiben. Für Frankreich scheint dieser Kompromiss akzeptabel, weitere Zugeständnisse nicht ausgeschlossen.
Die Deutschen wiederum haben nach Angaben des französischen Regierungsvertreters bereits zugestimmt, dass ausnahmslos alle Banken, also auch die Sparkassen, Informationen direkt an die neue EZB-Aufsicht weiterleiten müssen.
Allen Ländern steht es übrigens frei, kleinere Banken freiwillig unter die EZB-Aufsicht zu stellen. Der Vorteil: diese Banken könnten im Notfall ebenfalls von der direkten Rekapitalisierung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) profitieren.
Doppelte Mehrheit bei der EBA
Auch bei der Frage, wie die Mitbestimmungsrechte der Nicht-Euroländer innerhalb der bereits bestehenden Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gewahrt werden, zeichnet sich ein Kompromiss ab. Anders als die noch zu etablierende EZB-Aufsicht für die Banken der Euro-Länder, soll die 2010 gegründete EBA europäische Standards für die Banken aller 27 EU-Länder ausarbeiten.
Denkbar sei, so hieß es am Dienstag aus Kommissionskreisen, dass eine Art "doppelte Mehrheit" eingeführt wird. So könnte es bei EBA-Entscheidungen künftig zwei Abstimmungen geben: eine der Euro-Länder, eine der Nicht-Euroländer. Wenn es in beiden Blöcken eine qualifizierte Mehrheit gibt, dann gilt der EBA-Beschluss. Der französische Regierungsvertreter wies darauf hin, dass derzeit intensiv verschiedene Modelle durchgerechnet würden. Das letzte Wort habe übrigens in jedem Fall die Europäische Kommission. Falls ein Nicht-Euroland, zum Beispiel Großbritannien, einen EBA-Beschluss blockiert, könnte sich die EU-Kommission im Extremfall über das Votum hinwegsetzen.
Direkte Bankenrekapitalisierung
Sobald der einheitliche Aufsichtmechanismus eingerichtet ist, sollte die direkte Rekapitalisierung von notleidenden Banken aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ermöglicht werden. Die dafür notwendigen Kriterien sollten "vielleicht bis März 2013" festgelegt werden, sagte der französische Regierungsvertreter. Die direkte Bankenrekapitalisierung soll dazu beitragen, "den Teufelskreis zwischen Banken und Staatsanleihen zu durchbrechen", wie es in der Gipfel-Erklärung der Euro-Länder vom 29. Juni 2012 hieß.
Die Einrichtung eines einheitlichen Banken-Abwicklungsfonds (Vorschläge der EU-Kommission 2013) und eines einheitlichen Einlagensicherungsfonds (nach 2014) sollten aus der Sicht Frankreichs zügig folgen.
Der zweite und der dritte Akt
"Die Einrichtung des einheitlichen Aufsichtmechanismus ist der erste Akt des Kompetenztransfers von der nationalen auf die europäische Ebene. Danach müssen der zweite Akt, die Fiskalkapazität für die Euro-Zone, und der dritte Akt, die Vergemeinschaftung der Schulden, folgen", sagte der französische Regierungsvertreter.
Während der erste Akt womöglich schon in diesem Jahr vollzogen wird, werden die Diskussionen über den zweiten und den dritten Akt die EU-Gipfel der Jahre 2013 und 2014 bestimmen.
Michael Kaczmarek, derzeit aus Paris

