Es ist die siebte Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt. Diesmal klagen die Freien Wähler, weil sie die Haushaltskompetenzen der Länder verletzt sehen. Die Finanzhilfe für Spaniens Banken lehnen sie ebenfalls ab.
Die bayerische Landtagsfraktion der Freien Wähler bereitet eine eigene Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt vor. Bisher haben sie die Beschwerde von Karl Albrecht Schachtschneider unterstützt. Die Länderinteressen seien in dieser Klage aber nicht ausreichend berücksichtigt worden, begründete Michael Piazolo, europapolitische Sprecher der Fraktion, den eigenen Gang nach Karlsruhe. Piazolo stellte die geplante ESM-Klage am Donnerstag (19. Juli) mit dem Bundesvorsitzenden Hubert Aiwanger und dem Wirtschafts- und Finanzexperten Stephan Werhahn in Berlin vor.
Die Initiative der Freien Wähler umfasst eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage. Die bayerische Landtagsfraktion kritisiert, dass der ESM und der Fiskalpakt die Budgethoheit der Länder einschränke und dass die Länderinteressen nicht hinreichend berücksichtigt würden. Zudem sei die Bankenrettung durch den ESM nur unzureichend geregelt. Beide Kritikpunkte seien in den bisherigen Klagen nicht berücksichtigt worden. Die Partei hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht die neuen Einwände bei ihrer Entscheidung über die bereits vorliegenden Beschwerden berücksichtigen werde. Die Verfassungsrichter hatten angekündigt, dass sie ihr Urteil in Sachen "ESM/Fiskalpakt – Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" am 12. September verkünden werden.
Mangel an Legitimation
Aiwanger zufolge mangele es außerdem an demokratischer Legitimation. "Die deutsche Demokratie steht an einem Scheidepunkt. Zum jetzigen Zeitpunkt müsste man das Volk nach seiner Meinung fragen". Das sei bei der Aufnahme Griechenlands in die Eurozone schon versäumt worden. Abermals werde "am Volk und an der Mehrheitsmeinung vorbei regiert", sagte Aiwanger.
Wie in vorherigen Klagen wird zudem kritisiert, dass die Europäischen Verträge missachtet werden, etwa die Bailout-Klausel. Es könne nicht hingenommen werden, dass Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkomme.
Für Werhahn sind die Maßnahmen zur Euro-Rettung nichts anderes als "Instrumente zur Überwindung der weltweiten Bankenkrise". Die Bestimmungen in Art. 15 des Vertrages zum ESM sehe kaum Restriktionen in der Darlehensvergabe vor und entspräche daher einer Blankettermächtigung. Das verstoße gegen das Grundgesetz, so Werhahn.
Daniela Heimpel
Links
Zum Thema auf EURACTIV.de
Weg frei für Fiskalpakt und ESM (25. Juni 2012)
Breite Mehrheit für Fiskalpakt und ESM (30. Juni 2012)
ESM-Klagen: Schäuble drängt auf rasches Urteil (11. Juli 2012)
ESM und Fiskalpakt vor dem Verfassungsgericht (2. Juli 2012)

