Die EU-Mitgliedsstaaten sollen Garantien geben, damit bis zu 100 Milliarden Euro für einen neuen, zeitlich begrenzten Fonds zur Unterstützung von Arbeitnehmenden in stark vom Coronavirus betroffenen Ländern aufgebracht werden können. Das geht aus einem Vorschlagsentwurf hervor, den EURACTIV.com einsehen konnte.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat am Mittwoch angekündigt, dass ihre Institution ein neues Instrument zur vorübergehenden Unterstützung und Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken im Notfall („Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“, SURE) vorschlagen wird.
„Das ist gelebte europäische Solidarität in der Krise,“ sagte von der Leyen in einer Video-Nachricht auf Twitter. Sie betonte, das vorgeschlagene Instrument werde helfen, „in der Krise Millionen Jobs zu erhalten und Europas Wirtschaftsmotor danach schnell wieder anzuwerfen“.
In dem von EURACTIV eingesehenen Dokument heißt es: „Das SURE-Instrument wird als zweite Verteidigungslinie fungieren und Kurzarbeitsregelungen sowie ähnliche Maßnahmen unterstützen, um den Mitgliedsstaaten zu helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmende und Selbständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust zu schützen.“
SURE, dessen Entwurf am heutigen Donnerstag von der Kommission beschlossen werden soll, ist ein Kreditprogramm mit einer Finanzkraft von bis zu 100 Milliarden Euro, das durch ein System von Bürgschaften der Mitgliedsstaaten abgesichert ist.
Es soll die Anstrengungen der nationalen Behörden zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffenen Arbeitnehmenden und die im gesamten Block beschlossenen Eindämmungsmaßnahmen ergänzen. Zu diesem Zweck werde das Programm einen Teil der „starken und plötzlichen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben“ abdecken und somit die Erhaltung von Arbeitsplätzen erleichtern und Einkommensverluste vermeiden oder verringern, heißt es.
Die finanziellen Mittel sollen insbesondere angesichts der erhöhten finanziellen Belastung durch nationale Kurzarbeitsprogramme und ähnliche Maßnahmen bereitgestellt werden.
EU-Länder, darunter Deutschland, Italien und Spanien, verfügen bereits über ähnliche nationalen Regelungen, um Arbeitnehmende zu unterstützen, die von plötzlichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen sind.
Zeitlich begrenzte Maßnahme
Die Kommission betont, das neue Instrument wäre „im Hinblick auf seine Rechtsgrundlage lediglich ad hoc und vorübergehend“ gültig. Folglich wird es nicht zu einer dauerhaften europaweiten Arbeitslosenversicherung werden. Eine solche fordern viele EU-Parlamentsabgeordnete und Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Spanien bereits seit Jahren als Maßnahme, um die Eurozone zu stärken.
Die rechtliche Grundlage für SURE ist Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der zusätzliche Unterstützung in Zeiten außergewöhnlicher Krisen erlaubt. Artikel 122(2) wurde bereits während der Finanzkrise 2008/2009 als Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines temporären Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) eingesetzt.
Der neue Fonds soll verfügbar sein, sobald die Mitgliedstaaten Garantien in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro anbieten.
In der Praxis: Garantien, Anträge und Obergrenzen
In der Praxis würde die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaates prüfen, in welchem Umfang die öffentlichen Ausgaben – beispielsweise bei der Schaffung oder Ausweitung der Kurzarbeitsregelungen oder analoger Maßnahmen für Selbständige – steigen. Nach dieser Überprüfung wird die EU-Exekutive die tatsächlichen Bedingungen des zu gewährenden Darlehens bewerten, einschließlich des Betrags, der Laufzeit, der Preisgestaltung und anderer technischer Modalitäten.
Für alle Mitgliedstaaten wird es dabei Obergrenzen für die Kreditaufnahme geben: Der gemeinsame Anteil der drei Länder, die den größten Teil der Kredite aufnehmen wollen, darf 60 Milliarden Euro nicht überschreiten.
Im Vorschlag der Kommission wird außerdem festgehalten, dass die Garantien der Mitgliedsstaaten „auf freiwilliger Basis“ gewährt werden.
Sobald die Länder sich diesbezüglich gegenüber der EU verpflichtet haben, werden sie aber unwiderruflich, bedingungslos und entsprechend des Entwurfs „in einem Abkommen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten festgeschrieben“.
Die Länder der Eurogruppe werden den Kommissionsvorschlag für dieses neue Instrument in der kommenden Woche diskutieren.
Dann soll es auch weitere Debatten über die verschiedenen Instrumente geben, die die EU ebenfalls in Erwägung zieht, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu begegnen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]