Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (31. Juli), dass Großabnehmer nicht mehr vollständig von den Gebühren der Durchleitung von Strom befreit werden. Sie reagiert damit auch auf Druck der EU-Kommission, die deswegen ein Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Beihilfe eingeleitet hatte. Zudem hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im März geurteilt, die Befreiung von den Gebühren sei nichtig, da sie nicht ausreichend begründet sei.
Die Industrie erhält jedoch auch nach den neuen Regelungen noch Entlastungen. Begründet werden sie damit, dass eine regelmäßige, große Abnahme das Netz leichter steuerbar macht und stabilisiert. Wer mehr als acht Gigawattstunden Strom bei mindestens 8.000 Nutzungsstunden verbraucht, muss jetzt 10 Prozent der Gebühren zahlen, bei 7.500 Stunden 15 Prozent und bei 7.000 Stunden 20 Prozent. Derzeit werden die Betriebe ab 7.000 Stunden zu 100 Prozent befreit. Von dem Privileg profitierten zuletzt rund 200 Unternehmen, die dadurch laut Bundesnetzagentur 2012 etwa 300 Millionen Euro sparten.
Durch den höheren Beitrag der Industrie müssen Haushaltskunden oder Mittelständler weniger zahlen. Die Wirkung bleibt aber begrenzt. Selbst wenn alle Betriebe die Gebühren wieder komplett zahlen würden, würde ein Durchschnittshaushalt nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums lediglich um rund zehn Euro im Jahr entlastet. Allerdings gilt als sicher gilt, dass die Netzentgelte in Zukunft steigen. Über diese Umlage wird sowohl der Ausbau der neuen Stromtrassen für Windstrom von Nord nach Süd bezahlt wie auch die Reservekraftwerke etwa für den Winter. Sie werden benötigt, um mögliche Stromlücken nach der AKW-Abschaltung zu schließen, die schwankende Ökostrom-Einspeisung auszugleichen oder um die Netzspannung stabil zu halten.
EURACTIV/rtr
