Handelsexperten zeigen sich erleichtert über den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz zur Ansiedelung grüner Industriezweige. Eine Regel zur Bevorzugung europäischer Hersteller, die in einem internen Entwurf enthalten war, wurde aus der finalen Version gestrichen. Stattdessen ist nur eine abgeschwächte Bestimmung gegen Abhängigkeiten von China enthalten.
Da die Produktion von Wärmepumpen, Solarzellen und Batterien und anderer Technologien gesteigert werden muss, um die Klimaziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission am Donnerstag (16. März) ein Gesetz zur Steigerung der europäischen Produktion dieser Güter vorgestellt.
Ein besonderes Ziel des Gesetzes (Net-Zero Industry Act) ist es, die Abhängigkeit Europas von China zu verringern, das derzeit die Herstellung vieler klimafreundlicher Güter, wie beispielsweise Solarzellen, dominiert.
Zu diesem Zweck schlägt die Europäische Kommission vor, zusätzliche Kriterien für die öffentliche Aufträge oder Förderprogramme für grüne Technologien einzuführen, die es den Mitgliedstaaten der EU ermöglichen, nicht-chinesische Produkte gegenüber chinesischen zu bevorzugen, auch wenn sie teurer sind.
Bisher waren die Möglichkeiten begrenzt, da die EU-Beihilferegeln die EU-Staaten verpflichteten, Förderprogramme für erneuerbare Energien in erster Linie für Projekte mit dem niedrigsten Preis zu gewähren.
Kriterien, die nicht auf den Preis abzielen, sogenannte „qualitative Kriterien“, wie etwa Umweltkriterien, durften beim Vergleich der Angebote nur mit maximal 30 Prozent gewichtet werden und dürfen nicht diskriminierend gestaltet sein.
Der neue Vorschlag sieht die Beibehaltung der Obergrenze von 30 Prozent vor, fügt aber eine Mindestanforderung von 15 Prozent für die Gewichtung von „Beiträgen zur Nachhaltigkeit und Resilienz“ hinzu. Dabei kann es sich etwa um Umweltstandards, Maßnahmen zur Verbesserung der Integration in das Energiesystem oder Anforderungen an das Risikomanagement handeln.
Außerdem können Behörden den „Anteil der Produkte, die aus einer einzigen Bezugsquelle stammen […], aus der mehr als 65 Prozent des Angebots für diese spezifische Netto-Null-Technologie innerhalb der Union stammen“, berücksichtigen.
Experten sagen, dass dies nur Produkte betreffen würde, die in China oder der Türkei hergestellt werden, da dies die einzigen beiden Länder sind, die die 65 Prozent-Schwelle für einige der unter das Gesetz fallenden Produkte überschreiten.
Handelsexperten erleichtert: Kein „Buy European“
Im Vergleich zu einem früheren Entwurf, der EURACTIV vorlag, wurde die Klausel deutlich abgeschwächt, was von Befürwortern des Freihandels begrüßt wurde.
„Das ist eine glückliche und vernünftige Entwicklung“, sagte David Kleimann vom Think-Tank Bruegel gegenüber EURACTIV.
Dies sei den Interventionen des Juristischen Dienstes der Kommission und ihrer Handelsabteilung (GD Trade) zu verdanken, die verhindern wollten, dass die EU gegen die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) getroffenen Vereinbarungen verstößt.
Das vorgeschlagene Gesetz bezieht sich nun ausdrücklich auf das plurilaterale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der WTO, das es den Unterzeichnerländern, darunter auch der Europäischen Union, verbietet, ihre Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen gegenseitig zu diskriminieren.
Da jedoch weder China noch die Türkei dieses Abkommen unterzeichnet haben, laufe die EU mit den vorgeschlagenen Klauseln „nicht Gefahr, ihre Verpflichtungen aus dem GPA der WTO zu verletzen“, so Kleimann.
Daher begrüßt Kleimann, der den vorherigen Entwurf noch als „gefährlich“ bezeichnet hatte, die Aufnahme der Artikel als „vernünftig“.
„Es ist unklug, sich ausschließlich auf einen Anbieter zu verlassen“, sagte er.
Dem Gesetzentwurf zufolge können die Regierungen die Anwendung der Regel jedoch aussetzen, wenn dies zu einer Preiserhöhung von 10 Prozent oder mehr führen würde, was als „unverhältnismäßig“ gilt.
„Diese 10 Prozent Schwelle macht es noch unwahrscheinlicher, dass sie greift“, sagte Kleimann. Er wies darauf hin, dass die EU bereits Preisaufschläge auf verschiedene chinesische Produkte eingeführt hat, die zwischen 10 und 80 Prozent variieren, um Preisdumping entgegenzuwirken. Trotz dessen seien chinesische Produkte oft immer noch wettbewerbsfähig gegenüber dem Wettbewerb.
„Wenn Sie an die Gewinnspannen denken, die chinesische Anbieter beispielsweise bei der Herstellung von Solarzellen haben, sind diese 10 Prozent nichts“, sagte Kleimann.
Dieser Schwellenwert würde jedoch in erster Linie die Förderprogramme für Haushalte betreffen, fügte er hinzu.
„Das öffentliche Beschaffungswesen ist etwas anders, denn hier können die Unternehmen [das Angebot in einer Ausschreibung] anpassen, während bei Konsum- und Haushaltsgütern diese Preise feststehen“, sagte er.
Parlament und Rat diskutieren die Vorschläge
Nach dem Vorschlag der Kommission muss der Entwurf im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden, die noch Änderungen vorschlagen können.
Im Parlament wurde der Vorschlag vom Vorsitzenden des Ausschusses für internationalen Handel, dem deutschen SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange, begrüßt.
In einem Interview mit EURACTIV vor der Veröffentlichung der Vorschläge bezeichnete Lange die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den WTO-Regeln als rote Linie und argumentierte, die EU wolle, dass auch andere Länder die WTO-Regeln befolgen und müsse daher glaubwürdig bleiben.
Er glaubt, dass dies auch die Mehrheitsmeinung im Europäischen Parlament ist, obwohl einige Abgeordnete, vor allem französische, eine „Buy European“-Klauseln gefordert haben.
„Dieses ‚Buy European Act‘, das schwirrt hier in der Tat manchmal durch die Gänge“, sagte er, „aber ich glaube nicht, dass dies die Mehrheit ist“.
Die Mehrheit wolle „fairen Handel“, sagte Lange.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Alice Taylor]




