Die Zweidrittel-Mehrheit für Fiskalpakt und ESM im Bundestag steht. Bundesregierung und Opposition haben sich auf die Bedingungen für eine Ratifizierung geeinigt. Dennoch verzögert sich der ESM womöglich: Das Bundesverfassungsgericht will die angekündigten Verfasungsklagen vorab prüfen.
SPD und Grüne werden dem Fiskalpakt und dem Gesetz zur Einrichtung des Euro-Rettungsfonds ESM am 29. Juni im Bundestag zustimmen. Die konkreten Bedingungen wurden am Donnerstag bei einem Spitzengespräch im Kanzleramt vereinbart. So wird das Bundeskabinett am Mittwoch (27. Juni) einen "Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung" verabschieden. Die Einigung beinhaltet auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa – notfalls auch mit einem kleineren Kreis von EU-Staaten. Die Grünen ließen die Forderung nach einem Altschuldentilgungsfonds und der von der EU-Kommission geforderten Bankenunion fallen.
"Das ist ein wichtiges Paket, um wegzukommen von einer reinen Sparpolitik", sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel nach den Gesprächen. Ähnlich äußerte sich Grünen-Chef Cem Özdemir. Die Bundesregierung habe sich "erheblich bewegt." SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier betonte, er werde seiner Fraktion nun eine Zustimmung zum Fiskalpakt empfehlen. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagte, er sehe den Weg für den Fiskalpakt im Bundestag nun frei.
Parlamentsbeteiligung
Wie der Bundestag bei den künftigen Entscheidungen beteiligt wird, die mit dem ESM und dem Fiskalpakt verbunden sind, ist noch nicht abschließend geregelt. Kauder kündigte aber an, dass die Parlamentsbeteiligung beim ESM und beim Fiskalpakt so geregelt werden wie bei anderen EU-Vereinbarungen. Dabei würden die Vorgaben des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, so Kauder.
Klagen gegen Fiskalpakt und ESM
Die Linkspartei kündigte nach dem Gespräch an, sie wollten im Bundestag weder dem Fiskalpakt noch dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zustimmen. Die Fraktion der Linken, Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und andere ESM-Gegner haben bereits Klagen in den Schubladen liegen und wollen den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes hindern. Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM wird deshalb möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte am Donnerstag, das Gericht werde Bundespräsident Joachim Gauck im Fall der erwarteten Verfassungsklagen bitten, das ESM-Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben, bis der Zweite Senat es geprüft habe. Das Gericht benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu prüfen. "Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat", sagte die Sprecherin.
Gegen das Gesetz über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm haben die Linkspartei sowie weitere Abgeordnete Klagen angekündigt. Es soll am 29. Juni im Bundestag verabschiedet werden.
Verhandlungen mit Bundesrat
Der Bundesrat soll ebenfalls am 29. Juni in einer Sondersitzung grünes Licht für den Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM geben, der zum 1. Juli in Kraft treten soll. Die Bundesländer drängen allerdings noch auf Zugeständnisse, da sie durch den Fiskalpakt Belastungen für die Länder befürchten. Eine Einigung soll bei den Spitzengesprächen am Sonntag im Bundeskanzleramt erzielt werden.
Die Gesetze benötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag wie Bundesrat.
EURACTIV/rtr
Links
Bundesregierung: "Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung" (Juni 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
ESM-Urteil: Bundestag erhält weitere Rechte (19. Juli 2012)
ESM: "Die Klagen liegen in den Schubladen" (18. Juni 2012)

