Europaparlament schafft neue Regeln für Zahlungsdienste

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zur Regulierung von Gebühren auf Kartenzahlungen abgestimmt. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Großteil der Kontoinhaber in der EU besitzt heute eine EC-Karte, 40 Prozent eine Kreditkarte. Sicherer und transparenter wollen die EU-Abgeordneten das Zahlen mit Karte machen und haben dazu ein Gesetzespaket beschlossen, das die Zahlungsdienste im Binnenmarkt regelt.

Die Verarbeitungsgebühren, die Banken von Einzelhändlern verlangen, wenn Kunden mit Kreditkarte zahlen, sollen begrenzt werden. Dies hat das EU-Parlament am Donnerstag beschlossen. In einer weiteren Abstimmung billigten die Abgeordneten einen Vorschlag, der Online-Zahlungen sicherer und preiswerter machen soll.

Mit der Abstimmungen haben Abgeordneten haben die Voraussetzung für zukünftige Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten geschaffen.
 
Die Kreditkartengebühren der Banken belasten die Einzelhändler nach Schätzungen der Kommission mit mehr als 10 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Gebühren sind außerdem von einem EU-Land zum anderen unterschiedlich hoch. Das liegt daran, dass sie nicht gesetzlich, sondern durch die nationalen Wettbewerbsbehörden festgelegt werden. Die Einzelhändler werden für jede Kartenzahlung zur Kasse gebeten und geben die Zusatzkosten dann an den Kunden in Form von Preiserhöhungen weiter.
 
Die Bearbeitungsgebühren oder „Interbankenentgelte“, die die Banken für Zahlungsvorgänge mit Karten wie Visa oder MasterCard verlangen, würden nach den neuen Regeln für Kreditkarten auf höchstens 0,3 Prozent des Kaufpreises begrenzt, und bei Debitkartentransaktionen auf 7 Eurocent oder 0,2 Prozent des Transaktionswerts (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).

Diese Beschränkungen gelten für grenzüberschreitende sowie nationale Zahlungen und werden ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam. Mit der Zeit sollen die niedrigeren Gebühren dann auch zu niedrigeren Preisen für Kartennutzer führen.
 
Die Sicherheitsvorschriften für Online-Zahlungen, über die auch am Donnerstag abgestimmt wurde, sollen überarbeitet werden, um mit der neuesten Technologie, den Marktentwicklungen und der steigenden Anzahl von Online-Zahlungen Schritt zu halten. Zudem müssten Nutzer von Online-Zahlungsdiensten auf einheitliche Weise klar und deutlich informiert werden, zum Beispiel über sämtliche Kosten, Ausführungsfristen, Ansprechpartner, und wenn nötig, über Wechselkurse.
 
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen müssten die entsprechenden Beträge innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Vorgang festgestellt wurde, erstattet werden. Kunden sollen jedoch bei Verlusten durch illegale Nutzung ihrer verlorenen oder gestohlenen Kreditkarte mit einem Betrag von bis zu 50 Euro selbst haften.
 
Online-Käufer würden das Recht bekommen, Sicherheits-Software oder Zahlungsinstrumente ihrer Wahl von Drittanbietern zu verwenden, um durch diese die Zahlung ohne Zusatzkosten erledigen zu lassen.
 
Anbieter von Zahlungsdiensten würden verpflichtet, die wirklichen Kosten der Bearbeitung von Zahlungen auf Wunsch offenzulegen. Weiterhin sollen Begrenzungen für Gebühren für Zahlungsdienstleistungen in künftigen EU-Vorschriften über Kartenzahlungen festgeschrieben werden, die dann für alle Zahlungen gelten würden, ungeachtet der Art und Weise der Zahlung.

Udo Bullmann, Vorsitzender der SPD im Europäischen Parlament und Peter Simon, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses, erklären: "Ziel der neuen Regeln ist es, Karten - und Online-Zahlungen innerhalb der EU einfacher, sicherer und effizienter zu machen. Verbraucher werden nicht nur besser vor Missbrauch und Betrug geschützt, sondern auch deren Geldbeutel geschont."

"Der Großteil der Kontoinhaber in der EU besitzt heute eine EC-Karte, 40 Prozent sogar eine Kreditkarte. Bereits 34 Prozent der Bürger kaufen über das Internet ein, und mehr als die Hälfte besitzt ein Smartphone, über das sie mobile Zahlungen tätigen können", so Bullmann. Der europaweite Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen ist nach wie vor fragmentiert, was unter anderem an unterschiedlich hohen Kosten für Verbraucher über Landesgrenzen deutlich wird. "Hier gab es Handlungsbedarf im Sinne des Verbrauchers“, sagt Bullmann.

Das Entgelt, das der Händler für ein bestimmtes Zahlungsinstrument vom Verbraucher verlangt, darf künftig nicht mehr die ihm entstehenden Kosten überschreiten. Weiterhin soll die Sicherheit von Online-Transaktionen erhöht werden. Darüber hinaus gibt es nun Obergrenzen für die Verarbeitungsgebühren, die Banken untereinander festsetzen und vom Einzelhändler verlangen, wenn ein Kunde mit Karte zahlt. "Damit wird der Willkür der Zahlungsdienstleister bei der Festsetzung der Gebühren für den Einzelhändler ein Ende gemacht. Die niedrigeren Kosten kann der Händler dann an den Kunden weitergeben", so Simon.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament kommentiert das Abstimmungsergebnis: "Das Europaparlament hat heute Handel und Verbraucher gestärkt und die Abzockerei mit Kredit- und Bankkarten in die Schranken verwiesen.

Verbraucher und Einzelhandel können aufatmen. Jährlich fließen rund 6 Milliarden Euro vom Handel in die Taschen der Kreditkartenanbieter. Die Abgeordneten entziehen diesem Gebührenwucher den Nährboden: Zukünftig sollen die Gebühren europaweit für alle Kreditkartenzahlungen 0,3 Prozent des Umsatzes nicht übersteigen. Damit hat sich die Forderung der Kommission durchgesetzt, für die wir Grünen uns intensiv eingesetzt hatten. Auch die Kosten für alle Debitkartenzahlungen in der EU sollen auf das niedrigere Limit von 0,2 Prozent oder 7 Cent gesenkt werden. Damit sind die EU-Parlamentarier auf Augenhöhe mit der EU-Kommission, die eine Gebührengrenzen von 0,2 Prozent fordert. Diese direkten Preisobergrenzen sind berechtigte Mittel um das wettbewerbsfeindliche Oligopol weniger Kartenanbietern wie Visa und MasterCard aufzubrechen. Wo der Wettbewerb nicht funktioniert und Missbrauch vorliegt, muss der Staat eingreifen.

Ebenso erfreulich: Einzelhändler können auch zukünftig Zahlungskarten ablehnen, die sehr hohe Gebühren verlangen, dies hatte auch die Kommission gefordert. Die neuen Regeln betreffen neben den größten Kreditkartenfirmen Visa und Mastercard auch Anbieter wie American Express, falls deren Geschäft deutlich anwachsen sollte. Damit verhindern die Abgeordneten, dass die Regulierung durch Ausweichreaktionen unterlaufen wird. Mit dem heutigem Votum macht das Europaparlament klar, dass Verbraucher bei der Finanzmarktregulierung nicht hintenanstehen."

Der Kreditkartenanbieter MasterCard äußerte sich in einer Pressemitteilung: "MasterCard ist besorgt, dass die heutige Abstimmung im Europischen Parlament eine schlechte Nachricht für Verbraucher und kleine Unternehmen in Europa bedeutet. Die Idee, Gebühren zu deckeln, mag politisch attraktiv sein, macht aber wenig Sinn, wenn Verbraucher und kleine Unternehmen letztlich mehr für ihre Karten zahlen.

MasterCard ist insbesondere davon überrascht, dass die Abstimmung im Plenum die Aufnahme von kommerziellen Karten in den Entwurf der Verordnung über Interchange-Gebühren unterstützt. Kommerzielle Karten unterscheiden sich signifikant von Verbraucherkarten in Sachen Zweck, Nutzung und Wirtschaftlichkeit. Sie waren weder in den ursprünglichen Gesetzesvorschlägen eingeschlossen, noch waren sie Gegenstand einer Folgenabschätzung. Wenn kommerzielle Karten willkürlich wie Verbraucherkarten behandelt werden, ist es wahrscheinlich, dass sie für kleine Unternehmen zu teuer werden. Dies macht in einer Zeit, in der beide Parteien von B2B-Transaktionen sich zunehmend auf kommerzielle Karten verlassen, um späte oder unbezahlte Rechnungen zu vermeiden und Papierkram zu reduzieren, keinen Sinn."

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