Euro-Rettungsschirm: Haushaltsausschuss billigt Leitlinien

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat den Weg für die Arbeitsaufnahme des europäischen Rettungsschirms ESM freigemacht. Foto: dpa

Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM hat in Deutschland die letzte Hürde genommen: Der Bundestags-Haushaltsausschuss billigte die detaillierten Leitlinien für den Einsatz der ESM-Hilfsinstrumente.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag (28. September) den Weg für die Arbeitsaufnahme des europäischen Rettungsschirms ESM freigemacht. Der ESM, der kriselnden Euro-Ländern mit bis zu 500 Milliarden Euro unter die Arme greifen kann, kann somit wie geplant im Oktober seine Arbeit aufnehmen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss den sogenannten Leitlinien für die Arbeit des ESM zu. Die SPD-Fraktion stimmte zwar dem Paket zu, enthielt sich aber in einigen Einzelpunkten. Die Linksfraktion erklärte, da sie den Schirm insgesamt ablehne, könne sie auch den Leitlinien nicht zustimmen.

Deutschland bürgt mit 190 Milliarden Euro für die ESM-Gelder. Der Fonds löst seinen provisorischen Vorgänger EFSF ab, der von den Euro-Ländern zu Beginn der Schuldenkrise mit heißer Nadel gestrickt worden war. Der ESM ist dagegen – vergleichbar dem Internationale Währungsfonds (IWF) – eine auf Dauer angelegte Internationale Finanzinstitution. Er kann wie der EFSF direkt Kredite an Staaten vergeben, bei den Ländern selbst oder an den Börsen Staatsanleihen kaufen, bei der Rekapitalisierung von Banken helfen oder eine vorsorgliche Kreditlinie gewähren.

Nach Angabe der Bundesregierung sollen die Leitlinien auf den für den 8. und 9. Oktober geplanten Gründungssitzungen des ESM-Gouverneursrates und des ESM-Direktoriums verabschiedet werden. Klaus Regling, der designierte Leiter des ESM, der schon Leiter des EFSF ist, versicherte in der Sitzung, der ESM werde die Höchstgrenze von 500 Milliarden Euro einhalten. Auch werde es nicht zu einer höheren deutschen Haftung kommen.

Der Bundesregierung zufolge sind die Leitlinien weitgehend identisch mit den Instrumentenleitlinien des Rettungsfonds EFSF. Es sei klargestellt, dass es bei Unterstützungsmaßnahmen auf Primär- und Sekundärmärkten "Repogeschäfte" nur mit Geschäftsbanken zulässig seien. Repogeschäfte sind Geschäfte des Rettungsfonds mit Banken, die der Aufnahme kurzfristiger Gelder gegen die Hingabe von am Sekundärmarkt (Wertpapierhandel) erworbenen Staatsanleihen als Pfand dienen. "Damit wird nochmals eindeutig festgelegt, dass eine Refinanzierung des ESM bei der Europäischen Zentralbank nicht möglich ist", versicherte die Bundesregierung auf Nachfragen unter anderem der SPD-Fraktion.

Hebelung soll nicht möglich sein

Eine Hebelung zur Erhöhung der Schlagkraft soll beim ESM nicht möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die in den EFSF-Instrumentenleitlinien vorgesehenen Optionen zur Optimierung der Kapazität nicht übernommen. Es handelt sich dabei, wie Regling erläuterte, um die von großen Investoren bevorzugten Co-Investment-Funds und die von kleineren Investoren wie Lebensversicherern bevorzugte Versicherungslösung. Regling erklärte zu diesen Instrumenten, ihr Vorteil liege darin, dass damit für die Finanzierung auch private Investoren ins Boot geholt werden könnten. Beim EFSF habe die Hebelung aber keine Rolle gespielt, weil es keine Nachfrage danach gegeben habe. Zur Arbeit des EFSF erklärte er, diese sei erfolgreicher als dies oft dargestellt werde. So habe Irland nach der Hilfe des Rettungsschirms wieder an den Kapitalmarkt gebracht werden können.

Mit den Leitlinien sei keine direkte Bankenrekapitalisierung möglich, erklärte die Bundesregierung weiter. Die diskutierten Hilfen für den spanischen Bankenrettungsfonds FROB (Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria) seien keine direkten Hilfsmaßnahmen für Banken, weil es sich bei dem FROB um eine öffentliche Einrichtung handele. Zu den Leitlinien gehört auch eine Bestimmung über die Dividendenpolitik. Danach kann der ESM Dividenden an seine Mitgliedstaaten ausschütten: "Die Dividenden ergeben sich aus möglichen Anlageerträgen sowie aus Gebühren der Empfängerländer für die Gewährung von Finanzhilfen."

EURACTIV/rtr/dto

Links

Bundestag: Weg frei für Arbeitsaufnahme des ESM (28. September 2012)

Erklärung des Präsidenten der Eurogruppe Jean-Claude Juncker zum Inkrafttreten des ESM-Vertrages (27. September 2012)

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