Politiker und Ökonomen streiten verzweifelt um einen Ausweg aus der Euro-Krise. Der Sachverständigenrat hat die jüngsten EU-Beschlüsse in einem Sondergutachten analysiert. Die fünf Wirtschaftsweisen warnen darin vor einer Eskalation der Euro-Krise und haben ihren umstrittenen Lösungsansatz überarbeitet und konkretisiert.
Die Finanzminister der Euro-Zone beraten am Montag (9. Juli) in Brüssel, wie sie die Beschlüsse der Euro-Chefs vom 28. Juni umsetzen können. Am Dienstag (10. Juli) folgt die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über die Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalvertrag.
Nachdem die Euro-Krise mit den Problemen in Spanien und Italien seit einigen Wochen erneut eskaliert ist, streiten deutsche Ökonomen erbittert über Sinn und Unsinn der Euro-Rettungspolitik. Angesichts der Tragweite möglicher Fehlentscheidung liegen die Nerven bei Politikern und Wirtschaftsexperten inzwischen blank. Was derzeit auf dem Spiel steht, lässt sich in eindringlichen Worten auch in dem 40-seitigen Sondergutachten des Sachverständigenrates "Nach dem EU-Gipfel: Zeit für eine langfristige Lösung nutzen" nachlesen.
Die fünf Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz (Vorsitzender), Peter Bofinger, Claudia M. Buch, Lars P. Feld und Christoph M. Schmidt schreiben, dass die endgültige Lösung der Krise auch nach den Gipfelbeschlüssen nicht in Sicht sei. Die Euro-Chefs hätten den "Problemländern" (Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien) mit ihren Entscheidungen lediglich eine "Atempause" gewährt. Die Lage der Wirtschaft, der Staaten und der Banken werde sich aber voraussichtlich weiter verschlechtern. "Der mit der EFSF und dem ESM verfügbare finanzielle Rahmen kann daher relativ schnell an seine Grenzen stoßen. Bei den Finanzierungsbedarfen Spaniens und Italiens, die sich bis Ende des Jahres 2014 auf zusammengenommen über 1052 Milliarden Euro belaufen, wäre an ein Rettungsprogramm nach dem Modell Irlands oder Portugals nicht zu denken", heißt es im Sondergutachten.
Euro-Austritte und Risiken einer Kettenreaktion
Von Forderungen nach Austritten einzelner Euro-Länder oder einer Teilung der Währungsunion in einen Nord-Euro und einen Süd-Euro halten die Wirtschaftsexperten allerdings nichts, im Gegenteil: "Daraus kann sich eine Kettenreaktion ergeben, die sich immer tiefer in den Kern des Währungsraums hineinfrisst. Am Ende des Prozesses könnte sogar ein währungspolitisches Auseinanderbrechen von Deutschland und Frankreich stehen. […] Für die deutsche Finanzwirtschaft sowie für deutsche Unternehmen und Privatpersonen würde eine Auflösung der Währungsunion erhebliche Verluste bedeuten. Insgesamt beliefen sich die gegenüber dem Euro-Raum Ende des Jahres 2011 auf 2,8 Billionen Euro; die Auslandsforderungen der Deutschen Bundesbank gegenüber dem Euro- Raum (einschließlich TARGET2-Forderungen), die sich zum Jahresende 2011 auf 530 Milliarden Euro beliefen, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt."
Die Politik solle daher die durch die Euro-Gipfelbeschlüsse gewonnene Zeit nutzen, "möglichst schnell umfassendere Lösungen zu implementieren, die weitreichendere vertragliche und gesetzliche Änderungen erfordern", schreiben die Wirtschaftsweisen.
Anforderungen an eine Lösung der Euro-Krise
Eine solche Lösung müsse nach Ansicht der fünf Ökonomen den folgenden Anforderungen genügen:
a) Die Rettungsmaßnahmen dürfen nicht zu einer automatischen Vergemeinschaftung von Risiken führen. Vielmehr müsste eine Krisenlösungsstrategie zum Ziel haben, zur Stabilitätsunion, wie sie im Vertrag von Maastricht angelegt war, zurückzukehren. Der Weg in die Stabilitätsunion wird trotzdem nicht ohne eine vorübergehende Ausweitung der Garantien möglich sein. Daher ist darauf zu achten, dass (i) das wahre Ausmaß der eingegangenen Risiken für die Bürger nachvollziehbar wird und weiterhin bleibt. Ferner ist (ii) zu gewährleisten, dass Hilfen nur gegen strikte Konditionalität und mit der jederzeitigen Möglichkeit, Fehlverhalten zu sanktionieren, vergeben werden.
b) Um die Trennung zwischen Geld- und Fiskalpolitik wiederherzustellen, sollte die EZB aus den weiteren Schritten der Krisenbewältigung weitestgehend herausgehalten werden. Deren Mandat ist bereits jetzt bis an die Grenze des Zulässigen gedehnt worden. Letztlich wurden durch die unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen erhebliche Risiken übernommen und quasi-fiskalische Transfers ohne Konditionalität und ohne demokratische Kontrolle der Garantien gewährenden Mitgliedstaaten vorgenommen. Jede Lösung sollte daher zwingend den wesentlichen Garantiegebern eine Vetoposition gewähren.
c) Die Lösung muss in der Lage sein, nicht nur die Überwindung der länderspezifischen strukturellen Probleme zu gewährleisten, sondern zugleich die systemische Krise der Währungsunion zu bewältigen. Um die systemische Vertrauenskrise aufzulösen, müssen die Mitgliedstaaten des Euro-Raums daher einen Weg aus der Krise wählen, der ein glaubwürdiges Bekenntnis zum Euro und zu seinem Fortbestand darstellt.
d. Die Lösung muss die europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten. Insbesondere sollte die Nicht-Beistandsklausel des Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung des neuen Artikel 136 Absatz 3 AEUV nicht verletzt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden, die sich aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes ergeben.
Schuldentilgungspakt
Der Sachverständigenrat hatte bereits im Jahresgutachten 2011/12 einen "Schuldentilgungspakt für den Euro-Raum" vorgeschlagen, um die Krise dauerhaft in den Griff zu bekommen. Der Schuldentilgungspakt basiert dabei auf drei Säulen:
1) Einem Schuldentilgungsfonds, der eine temporäre und begrenzte Vergemeinschaftung von Schulden in Europa vorsieht,
2) dem Fiskalpakt, der die nationale Finanzpolitik mit geeigneten Restriktionen dauerhaft auf Solidität ausrichten soll, und
3) einer nach Abbau der Schulden im Tilgungsfonds einsetzenden Insolvenzordnung für Staaten.
Als Voraussetzung für einen Zugang zum Schuldentilgungsfonds fordern die Wirtschaftsweisen die (verfassungs-) rechtliche Umsetzung des Fiskalpakts, insbesondere die Einrichtung von Schuldenbremsen. Die Vergemeinschaftung eines Teils der Schulden sei temporär und in der Höhe begrenzt.
Insbesondere die erste Säule, der Schuldentilgungsfonds, wurde in Deutschland heftig diskutiert und kritisiert. Der Sachverständigenrat hat nach eigenen Angaben die Kritikpunkte aufgenommen, und das Konzept im Sondergutachten hinsichtlich der veränderten wirtschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt und konkretisiert. Das betrifft vor allem Sicherungen und Disziplinierungsmechanismen, damit die beteiligten Länder die strikten Zugangsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen.
EURACTIV.de
Links
Sachverständigenrat: Nach dem EU-Gipfel: Zeit für eine langfristige Lösung nutzen (6. Juli 2012)
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