Die Bundesregierung will verhindern, dass kleinere Banken von der Europäischen Zentralbank (EZB) überwacht werden. Das erklärten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Reaktion auf den Vorschlag der EU-Kommission. Sie haben noch eine Reihe weiterer Bedenken.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch (12. September) ihre Vorschläge für eine einheitliche Bankenaufsicht im Euroraum vorgestellt. Demnach soll die Europäische Zentralbank (EZB) die letzte Aufsichtsinstanz aller Banken im Euroraum sein. Das lehnt die Bundesregierung ab. "Es geht nicht darum, dass möglichst jeder überwacht wird – das kann die Europäische Zentralbank gar nicht leisten. Es geht um die Qualität der Überwachung und nicht allein um die Quantität. Das wird der Maßstab unserer Prüfung sein", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern im Bundestag mit Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission. Merkel stellte ebenso wie zuvor Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auch den Zeitplan der Kommission in Frage: "Es geht vor allen Dingen darum, dass diese Aufsicht qualitativ funktioniert, nicht darum, dass sie möglichst schnell in Kraft tritt, aber dann nicht funktioniert", sagte Merkel.
Minister Schäuble listete in einer ausführlichen Erklärung die Vorbehalte der Bundesregierung auf. Demnach sei es schon aus Praktikabilitätsgründen nicht vorstellbar, dass die EZB kurzfristig 6.000 Banken angemessen überwachen könne. "Vielmehr sollte die Aufsicht der EZB sich zunächst auf systemrelevante Banken konzentrieren und Banken erfassen, von denen systemische Risiken ausgehen bzw. die staatliche Stützung erhalten. Nicht systemrelevante Banken sollten grundsätzlich weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden", so Schäuble.
Den von der Kommission vorgestellten Zeitplan lehnt das Ministerium als unrealistisch ab. "Europa sollte keine Erwartungen wecken, die es nicht erfüllen kann", heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums. Das erklärte Ziel der Kommission ist, alle Vorschläge noch vor Ende 2012 zu verabschieden. Die Verordnung zur Bankenaufsicht soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten, wobei die EZB schrittweise die neuen Aufgaben übernehmen soll. Ab dem 1. Januar 2013 soll die EZB die Aufsicht über alle Banken ausüben können, "insbesondere jedoch auf Banken, die eine öffentliche finanzielle Unterstützung beantragt oder erhalten haben". Ab dem 1. Juli 2013 sollen die wichtigsten europaweit systemrelevanten Kreditinstitute der Aufsicht der EZB unterliegen. Spätestens ab dem 1. Januar 2014 soll die EZB ihre Aufgaben dann in Bezug auf alle Banken umfassend wahrnehmen.
Nach Ansicht der Bundesregierung müssten zunächst die rechtlichen Regelungen und auch das sogenannte "Single rule book" verabschiedet werden und in Kraft treten. Zudem solle die EZB-Aufsicht bereits operativ einsatzbereit sein, bevor ihr die neuen Aufgaben übertragen werden.
Erhebliche Bedenken meldet das Ministerium auch bei dem angedachten Konstrukt der EZB-Aufsicht an. Geldpolitik und Bankenaufsicht sollten innerhalb der EZB strikt getrennt werden. Das ist zwar auch das erklärte Ziel des Kommissionsvorschlags, die Bundesregierung hält die bisherigen Pläne aber für unzureichend: "Für die Bankenaufsicht ist neben dem EZB-Rat ein eigenes Gremium erforderlich, das in Fragen der Bankenaufsicht die Letztentscheidungskompetenz hat." Außerdem sollten die Entscheidungsstrukturen dieses Gremiums die Größe der betroffenen Märkte widerspiegeln.
Das Finanzministerium greift zudem die Bedenken der Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken auf. Sie lehnen die Vorschläge der Kommission kategorisch ab. "Die sogenannte ‚Bankenunion‘ ist im Kern der Versuch, Finanzmittel zur Stützung von europäischen Groß- und Investmentbanken einzusetzen, die zur Sicherung der Einlagen von Kunden deutscher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bestimmt sind", sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Georg Fahrenschon.
Ähnlich argumentierte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Kommission wolle alle Banken unterschiedslos unter eine europäische Aufsicht stellen und eine grenzüberschreitende Haftung zwischen den bestehenden nationalen Sicherungssystemen für Bankeinlagen einführen, erklärte BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Die Pläne würden die bisherige Struktur der Aufsicht in Europa in sehr tiefgreifender und zentralistischer Weise umgestalten. Eine Beaufsichtigung kleinerer, regional tätiger Banken verletzt das europäische Prinzip der Subsidiarität in grober Weise. Der BVR plädierte dafür, lediglich die größten systemrelevanten Institute Europas dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu unterstellen.
Das Bundesfinanzministerium sprach sich in seiner Mitteilung dafür aus, dass die Verhandlungen zu den europäischen Vorschlägen zur Harmonisierung der Einlagensicherung, sowie der Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten sowie zur Umsetzung der Basel III Regeln (die Capital Requirement Directive IV – CRD IV) so rasch wie möglich abgeschlossen werden. "Eine wechselseitige grenzüberschreitende Einstandspflicht (burden sharing) kommt dabei aus deutscher Sicht nicht in Betracht", so die klare Botschaft aus dem Finanzministerium.
Michael Kaczmarek
Links
Kommission: Neue EZB-Befugnisse für Bankenaufsicht im Rahmen einer Bankenunion vorgeschlagen (12. September 2012)
Kommission: Bankenunion – Kommissionsvorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (12. September 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Kommission fordert EZB-Aufsicht für alle Banken im Euro-Raum (12. September 2012)
EU-Bankenaufsicht: Alle Macht der EZB (10. September 2012)

