Die Botschafter der Mitgliedstaaten konnten keine Mehrheit für die Richtlinie über Plattformarbeit erzielen. Dies ist ein schwerer Schlag für die spanische EU-Ratspräsidentschaft. Die Verabschiedung des Gesetzes vor den EU-Wahlen wird damit unwahrscheinlicher.
Die vorläufige Einigung, die in der vergangenen Woche zu Beginn den Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, der spanischen Ratspräsidentschaft und den Abgeordneten des Europäischen Parlaments erzielt wurde, fand am Freitag (22. Dezember) im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Staaten (AStV) keine qualifizierte Mehrheit.
Es wurde nicht einmal eine formelle Abstimmung über den Text abgehalten, als klar wurde, dass es keine Mehrheit geben würde. Nach Informationen, die Euractiv erhalten hat, lehnten die baltischen Staaten, die Tschechische Republik, Frankreich, Ungarn und Italien formell die Einigung ab, da diese ihrer Meinung nach zu weit von der Fassung des Rates abwich.
Nach dem Prinzip der qualifizierter Mehrheit (QMV) wird ein Dossier im Rat angenommen, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten dafür stimmen und der Vorschlag von Mitgliedstaaten unterstützt wird, die mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren.
Unter den derzeitigen Umständen repräsentieren die befürwortenden Mitgliedstaaten nur etwa 47 Prozent der EU-Bevölkerung.
Dies ist ein schwerer Schlag für die spanische Ratspräsidentschaft. Sie hatte die Entscheidung getroffen, die abschließenden Trilogverhandlungen ohne die vorherige Zustimmung des AStV und ohne klare Kriterien aufzunehmen, wie es sonst üblich ist.
Die Abstimmung am Freitag war also von entscheidender Bedeutung, aber der Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft war für die Mitgliedsstaaten einfach nicht überzeugend genug.
Mehrere an den Verhandlungen beteiligte Personen bestätigten, dass die Trilog-Verhandlungen unter dem belgischen Ratsvorsitz ab dem 1. Januar 2024 fortgesetzt würden.
Rechtsvermutung – ein heikles Thema
Die Richtlinie über Plattformarbeit soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer von digitalen Plattformen wie Deliveroo und Uber den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Die Rechtsvorschriften enthalten auch neue ehrgeizige Bestimmungen zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz.
Die Verhandlungen über die Richtlinie waren von Anfang an mit erheblichen Problemen und Blockaden konfrontiert. Der Rat der EU und das Europäische Parlament waren sich nie ganz einig. Ungereimtheiten gab es vor allem bei der Frage, ob und wie bei Plattformarbeitern im Zweifelsfall eine Beschäftigung angenommen werden soll oder nicht.
Dadurch würden selbständige Plattformarbeiter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses zu digitalen Plattformen als Vollzeitarbeitnehmer neu eingestuft werden.
Allerdings waren die Fragen, wie die Vermutung angewendet wird, wer für die Durchsetzung zuständig ist und wie die Vermutung widerlegt werden kann, Auslöser für massive Meinungsverschiedenheiten, die letztlich zum Scheitern der vorläufigen Einigung im AStV geführt haben.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass die Rechtsvermutung greifen kann, wenn zwei von fünf Kriterien, die auf eine Unterordnung hindeuten, erfüllt sind. Der Rat erhöhte diese Grenze auf drei von sieben Kriterien. Ursprünglicher Standpunkt des Parlaments war, die Kriterien zu streichen, um sich auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu konzentrieren.
In der vorläufigen Einigung, die in der vergangenen Woche in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielt wurde, wurden dese Kriterien beibehalten. Die Berichterstatterin des Parlaments, Elisabetta Gualmini (S&D), bezeichnete diese als „Indikatoren“. Wenn zwei von fünf Indikatoren erfüllt sind, sind die zuständigen nationalen Behörden und Justizbehörden berechtigt, die Vermutung anzuwenden.
Frankreich führt die „Anti“-Liste an
Doch diese Bestimmungen waren nicht ausreichend.
Frankreich, ein langjähriger Kritiker der Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung, war das erste Land, das sich öffentlich gegen die Trilog-Vereinbarung aussprach. Die Formulierung der neuen Indikatoren und die Senkung der Grenze zur Anwendung der Vermutung seien zu weit von der Fassung des Rates entfernt.
Am Mittwoch (20. Dezember) erklärte der französische Arbeitsminister Olivier Dussopt den französischen Senatoren, dass er der vorläufigen Einigung nicht zustimmen könne.
Frankreich hat im Gegensatz zu anderen EU-Ländern einen einzigartigen Ansatz für die Plattformarbeit. Es befürwortet die Selbstständigkeit, allerdings mit zusätzlichen Arbeitsrechten und einem verstärkten „sozialen Dialog“.
Auch die Tschechische Republik, die baltischen Staaten und Ungarn hatten letzte Woche hinter verschlossenen Türen deutlich gemacht, dass sie Bedenken gegen die vorläufige Einigung haben, wie aus einem von Euractiv erhaltenen Protokoll über ein Botschaftertreffen hervorgeht.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Zeit läuft, um noch vor dem Ende der Legislaturperiode und dem Beginn des EU-Wahlkampfs eine Einigung zu erzielen.
Das heutige Ergebnis zeigt, dass der Spielraum des Rates, sich auf etwas zu einigen, das sich inhaltlich von seiner eigenen Fassung unterscheidet, nahezu unmöglich ist. Die Mitgliedstaaten könnten Anfang 2024 zurück an den Verhandlungstisch gehen und sich auf einen neuen gemeinsamen Standpunkt zu der Richtlinie einigen, der sich aber wahrscheinlich nicht wesentlich von dem unterscheidet, was bereits auf dem Tisch liegt.
Aus Sicht des Parlaments befindet sich die zuständige Berichterstatterin Elisabetta Gualmini in einer schwierigen Lage. Sie hat sich in den letzten Wochen bereits deutlich von der offiziellen Position des Parlaments distanziert und damit einige ihrer engsten Verbündeten, die Fraktionen der Linken und der Grünen, vor den Kopf gestoßen.
Sollte sie jedoch zusätzliche Schritte in Richtung der Ratsversion unternehmen, ist es wahrscheinlich, dass sie immer noch eine Mehrheit der Stimmen mit anderen politischen Kräften der Mitte und des rechten Flügels erhalten wird.
Ob dies mit ihrer eigenen Politik vereinbar ist, ist eine andere Frage. Solche Schritte können jedoch sehr wohl ausschlaggebend dafür sein, ob eine Richtlinie über Plattformarbeit jemals verabschiedet wird.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]



