Die EU-Abgeordneten haben über die neuen Regeln für Ratingagenturen abgestimmt, die noch dieses Jahr in Kraft treten werden. Demnach können die Agenturen unangeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeben, und private Anleger bekommen die Möglichkeit, die Agenturen wegen grober Fahrlässigkeit zu verklagen.
Zudem soll die dominante Marktstellung der drei größten Agenturen gebrochen werden.
Am Mittwoch (16. Januar) hat das EU-Parlament neue Regeln darüber verabschiedet, wann und wie Rating-Agenturen Staatsschulden und die finanzielle Situation von Privatunternehmen bewerten dürfen. Danach können die Agenturen unangeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeben, und private Anleger bekommen die Möglichkeit, die Agenturen wegen grober Fahrlässigkeit zu verklagen.
Die Anzahl ihrer Anteile an bewerteten Unternehmen werden zudem begrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Agenturen werden verpflichtet, die wesentlichen Faktoren zu erläutern, die den Ratings zugrunde liegen. Ratings und Rating-Ausblicke für Länder dürfen keine Vorgaben, Leitlinien oder Bezugnahmen enthalten, die sich auf politische Kurswechsel beziehen. Diese Vorschriften wurden bereits vorab mit dem Rat vereinbart.
"Diese neue Verordnung ist ein großer Schritt nach vorn. Sie entspricht ganz dem Grundtenor, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eigene interne Ratings anzufertigen. Diese sollten vergleichbare und verlässliche Alternativen zu den Veröffentlichungen des Rating-Oligopols sein", sagte der Berichterstatter Leonardo Domenici (S&D, Italien).
Ein Zeitplan für Länderratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länderratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden, zu Zeitpunkten, die die Agenturen jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr veröffentlichen müssen. Außerdem dürfen diese Bewertungen erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der Union veröffentlicht werden.
Agenturen müssen für ihre Ratings haften
Ein Anleger, der sich auf ein Rating stützt, kann von der ausgebenden Agentur Schadenersatz verlangen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der in diesem Legislativvorschlag aufgeführten Regeln verletzt hat, unabhängig davon, ob zwischen den beiden vertragliche Beziehungen bestehen. Zu solchen Zuwiderhandlungen gehört zum Beispiel die Ausgabe eines Ratings, das durch einen Interessenkonflikt belastet ist oder außerhalb des veröffentlichten Kalenders ausgegeben wurde.
Maßnahmen zur Verringerung des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings
Um zu verhindern, dass Anleger und andere Interessenten sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen, fordern die Abgeordneten die Kreditinstitute dazu auf, ihre eigenen Kreditrisikobewertungen vorzunehmen. Die EU-Kommission sollte auch erwägen, eine Europäische Bonitätsbewertung zu entwickeln, so der Text.
Bis 2020 sollten alle Bezugnahmen auf Ratings im Unionsrecht gestrichen sein, und Finanzinstitute sollten im Falle einer Herabstufung von Schuldtiteln nicht mehr verpflichtet sein, diese automatisch zu veräußern.
Anzahl der Anteile wird begrenzt
Eine Rating-Agentur sollte von der Abgabe von Ratings absehen oder mitteilen, dass das Rating beeinflusst sein kann, wenn ein Anteilseigner oder Mitglied 10 Prozent der Stimmrechte der Agentur hält und in das bewertete Unternehmen investiert hat.
Die neuen Vorschriften werden auch Anteilseigner oder Mitglieder, die 5 % oder mehr an einer Rating-Agentur halten, daran hindern, eine Beteiligung an einer anderen Rating-Agentur zu halten, es sei denn, die betreffenden Agenturen gehören zur selben Gruppe.
Der Domenici-Bericht zur Verordnung wurde mit 579 Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen verabschiedet, der Bericht zur Richtlinie mit 599 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen.
Reaktionen
Giegold (Grüne)
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Schattenberichterstatter kommentiert das Ergebnis: "Die Rolle von Ratingagenturen in der momentanen Eurozonen-Krise hat die Notwendigkeit von neuen Regeln für diese Finanzmarktakteure verdeutlicht. Der beschlossene Text erreicht dieses Ziel jedoch nur zum Teil. Zwar wird die bestehende Regulierung in einigen Punkten gestärkt, die Marktmacht der ‚Großen Drei‘ vermag er aber nicht zu brechen.
Der Kompromiss wird die Transparenz der Ratings verbessern. Die aktuellen problematischen Ratings mit Buchstaben (z.B. AAA) werden durch ein zusätzliches, logischeres und zahlenbasiertes System ergänzt, das basierend auf historischen Werten die Gefahr von Zahlungsausfällen darstellt. Dieser von Finance Watch entwickelte Ansatz wird dafür sorgen, dass die irrational hohe Wichtigkeit der Triple A Bewertung dadurch an Bedeutung verliert. Zum ersten Mal ist es damit zumindest teilweise gelungen, eine konkrete Forderung von Finance Watch im EU-Recht zu verankern.Um Interessenskonflikte der Agenturen auszuschließen, reichen die neuen Regeln jedoch nicht aus. Die Grünen wollten die gegenseitige Anteilsbeteiligung an von Ratingagenturen bewerteten Unternehmen verbieten. Der Kompromiss erlaubt aber weiterhin gegenseitige Anteilsbeteiligungen von bis zu 10 Prozent. Wir hätten auch hier gerne klarere Vorschriften gesehen, um die Finanzmärkte weniger abhängig von den Ratingagenturen zu machen.Die neuen Regeln enthalten eine Aufforderung an die Kommission, die Schaffung einer unabhängigen Europäischen Ratingstiftung zu untersuchen. Dies ist ein wichtiger Schritt um die Marktmacht der ‚Großen Drei‘ in Zukunft einzudämmen. Wir hoffen, dass die Kommission hier schnell liefert, denn 95 Prozent Marktanteil für 3 Agenturen mit einer Umsatzrendite von 40 Prozent gehören nicht in eine Soziale Marktwirtschaft."
Bullmann (SPD)
Der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, Udo Bullmann, bezeichnete das Abstimmungsergebnis auch als Erfolg der für den Bericht federführenden sozialdemokratischen Fraktion. "Die Neuordnungen werden das grobe Fehlverhalten einzelner Agenturen einschränken. Außerdem werden Ratingagenturen vor Gericht für ihre Bewertungen und deren Konsequenzen haftbar gemacht. Damit verbessert sich der Schutz für Anleger, deren Entscheidungen durch Bewertungen von Ratingagenturen beeinflusst werden."
Bullmann kritisierte zudem die Praxis unaufgeforderter Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten. "Ratingagenturen haben in der Vergangenheit die Kreditwürdigkeit von EU-Staaten unmittelbar vor Regierungsgipfeln und Parlamentsentscheiden herabgestuft. Damit haben sie immense politische Macht ausgeübt, die ihnen nicht zusteht." Künftig sollen Ratingagenturen einen Mitgliedstaat nur bis zu dreimal im Jahr bewerten und müssen die entsprechenden Termine im Vorfeld festlegen. Ratings von EU-Staaten dürfen auch keine Empfehlungen oder Weisungen mehr für die nationale Politik enthalten. Bullmann dazu: "Die Gestaltung der Wirtschaftspolitik gehört in die Hand gewählter Volksvertreter, nicht anonymer Agenturen."
Um mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt zu schaffen, sollen Ratingagenturen mit einem Marktanteil von über 20 Prozent künftig nicht mit anderen Ratingagenturen fusionieren dürfen. Kein Investor darf mit mehr als 5 Prozent an zwei verschiedenen Ratingagenturen beteiligt sein und nicht mit mehr als 10 Prozent an einer Ratingagentur, die ihn selbst bewertet. Bullmann fordert: "Die gravierenden Interessenskonflikte im Ratingmarkt müssen eingedämmt werden. Das beste Mittel für mehr Transparenz und Wettbewerb wäre die von Konservativen und Liberalen in Parlament und Ministerrat verhinderte unabhängige europäische Ratingagentur. Die Sozialdemokraten werden sich weiter für eine solche EU-Ratingagentur einsetzen."
Ferber (CSU)
Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber, begrüßte die neuen strengen Auflagen mit denen künftig Ratingagenturen für Bewertungsfehler auch haftbar gemacht und EU-Staaten nur zu festen Terminen beurteilt werden können. "Mit den neuen Vorgaben erhöhen wir die Sicherheit und Stabilität des europäischen Finanzmarktes."
"Ratingagenturen haben einen enormen Einfluss auf die Bewertung der Bonität von Staaten. Sie allein entscheiden über deren Kreditwürdigkeit, was mit weitreichenden Konsequenzen für die Volkswirtschaften in ganz Europa verbunden ist", erklärte Ferber, "Diese Bewertungen brauchen klare Regeln und müssen nachvollziehbar und transparent sein." Ferber erklärte, dass Ratingagenturen in der Vergangenheit durch ihre Benotungen ins Blaue hinein zu unnötigen Turbulenzen und einer Verschärfung der Krise an den Finanzmärkten beigetragen haben. "Pleitebanken haben die höchste Bonitätsstufe erhalten und Eurostaaten wurden hektisch herabgestuft."
"Die neuen Regeln weisen die Ratingagenturen in ihre Schranken und schaffen mehr Qualität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei den Bewertungen", so Ferber.
dto
Links
EURACTIV Brüssel: Parliament backs rules to restrain rating agencies (17. Januar 2013)
EU-Parlament: Parlament bestätigt schärfere Vorschriften bei Ratings (16. Januar 2013)

