EU-Juristen zweifeln an Finanztransaktionssteuer

Seit Jahrzehnten wird über die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen an den Börsenplätzen dieser Welt diskutiert. [Foto: dpa]

Die von elf EU-Ländern geplante Finanztransaktionssteuer verstößt laut dem juristischen Dienst der Mitgliedsstaaten möglicherweise gegen EU-Recht. In der Finanzbranche sorgt das Gutachten der EU-Juristen für gute Laune.

Der juristische Dienst der EU-Mitgliedsstaaten meldet Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Steuer auf Börsengeschäfte an. Dies geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Gutachten hervor. Die Steuer sei nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar und würde wohl den Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft verzerren. Die Bundesregierung erklärte, die Bedenken müssten so schnell wie möglich ausgeräumt werden.

Deutschland und Frankreich haben die Steuer maßgeblich vorangetrieben. Allerdings fand erst nach langem Tauziehen eine Gruppe von elf Ländern zusammen, die sie auf dem Wege der verstärkten Zusammenarbeit einführen will und derzeit an einem Konzept arbeitet. Großbritannien mit dem wichtigsten europäischen Finanzplatz in London ist nicht dabei. Geklärt werden muss unter anderem, ob neben Aktien und Derivaten auch Devisen-Transaktionen belastet werden sollen. Einem früheren Vorschlag zufolge sollen Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent belastet werden, Derivate mit 0,01 Prozent. Im Raum stehen Einnahmen von 35 Milliarden Euro.

Das Rechtsgutachten nährt nun allerdings Zweifel, ob die Steuer überhaupt kommen wird. In dem 14-seitigen Papier heißt es, sie könnte gegen internationales Recht verstoßen. So wird erwogen, die Steuer auf jedes Papier zu erheben, das in einem der elf EU-Länder begeben wurde. Das würde im Ergebnis bedeuten, dass die Steuer auch anfallen würde, wenn die Papiere an anderen Börsen – etwa in den USA – den Besitzer wechseln. In dem Fall müssten die USA sie einziehen und weiterreichen. Dem Gutachten zufolge würde die Steuer außerdem den Wettbewerb in der EU behindern, da sie nur in einigen EU-Ländern gelten würde.

Wegen der vielen technischen und politischen Probleme hat Finanzminister Wolfgang Schäuble in seinem Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 keine Einnahmen aus der geplanten Börsensteuer veranschlagt. Sein Ministerium erklärte, die Bundesregierung setze sich für die baldige Einführung der Steuer ein, mit der der Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden solle: "Daran hat sich nichts geändert." Die juristischen Bedenken müssten jetzt so schnell wie möglich geklärt und ausgeräumt werden. Dass sich die Bundesregierung in der EU für die Steuer starkmacht, war eine Bedingungen der Opposition für die Zustimmung zum neuen EU-Fiskalpakt, der für mehr Haushaltsdisziplin sorgen soll.

In Regierungskreisen hieß es, die EU-Kommission habe sich die Bedenken des juristischen Dienstes der EU-Länder offenbar nicht zu eigen gemacht und wolle nun ihren eigenen juristischen Dienst mit einem Gutachten betrauen. Unabhängig davon, wie die Prüfung ausgehe, wolle Deutschland gemeinsam mit den anderen zehn EU-Ländern die verstärkte Zusammenarbeit fortsetzen. Auch Spanien wollte die Steuer nicht abschreiben, sondern nach einer neuen Lösung suchen. Der österreichische Finanzstaatssekretär Andreas Schieder erklärte, sich nicht in letzter Minute von den üblichen Gegnern von der Steuer abbringen zu lassen.

"Unsinnige Steuer"

In der Finanzbranche, deren Lobbyisten seit Monaten gegen die Steuer kämpfen, sorgte das Gutachten für gute Laune. "Wir sind von Anfang an gegen diese unsinnige Steuer eingetreten und begrüßen es insofern, wenn wir für unsere rechtlichen Argumente jetzt offenbar Rückendeckung erhalten", sagte ein Sprecher des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB), der unter anderem die Landesbanken vertritt. Sie befürchten, dass durch die Steuer Wertpapierleihegeschäfte getroffen werden, mit denen die Institute Geld innerhalb der Bankengruppe hin- und herschieben. "Es wäre sehr positiv, wenn dieser Kelch nun an uns vorübergeht", sagte ein Landesbanker.

Der Zusammenschluss aller deutschen Banken-Verbände kritisierte, die Steuer habe erhebliche Nebenwirkungen. Würde sie auch auf besicherte Geldmarktgeschäfte (Repos) bezogen, käme dieser für die Banken und die Wirtschaft wichtige Markt zum Erliegen. Auch der Markt für Staatsanleihen und andere Bonds mit hoher Bonität wie Pfandbriefe würde in Mitleidenschaft gezogen.

EURACTIV/rtr

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EURACTIV Brüssel:
EU institutions in legal spat over financial transaction tax (11. September 2013)

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