EU-Finanztransaktionssteuer: Zahlt am Ende der Sparer?

Banken in Frankfurt: Sie sollen künftig Steuern auf Finanztransaktionen zahlen. Foto: dpa

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für
die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer (FTT) in
verstärkter Zusammenarbeit von elf Mitgliedsstaaten vorgelegt. Die Finanzmärkte sollen dadurch krisenresistenter werden und die EU erhofft sich ein zusätzliches Einkommen. Doch der Schuss könnte nach hinten losgehen, warnen Experten.

"Ich hoffe, dass diese Steuer nicht eingeführt wird und rate auch dringend davon ab, dies zu tun." Mit dieser eindeutigen Aussage holt Rolf Kroker, Leiter des Wissenschaftsbereichs Wirtschaft- und Sozialpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft Köln, zum Rundumschlag gegen die geplante europäische Finanztransaktionssteuer (FTT) aus.

Die EU-Kommission hat am 14. Februar die Einzelheiten ihres Vorschlags zur FTT der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit wollen 11 Staaten (EU-11: Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien) gemeinsam eine Steuer auf gewisse Finanztransaktionen einführen. Kroker benennt ihre vier Hauptziele:

– Finanzkrisen sollen unwahrscheinlicher werden
– Eine geringere Volatilität an den Finanzmärkten
– Die Krisenverursacher sollen sich an den Kosten der Krise beteiligen
– Die Generierung eines zusätzlichen Steuereinkommens für volkswirtschaftlich sinnvolle Zwecke

Als Wirtschaftswissenschaftler beunruhige ihn das Vorhaben der Kommission ganz grundsätzlich, so Kroker. Man wolle mit einem einzigen Instrument gleich vier Ziele erreichen – das sei nicht realistisch. Kroker bemüht die Lehre des niederländischen Mathematikers und Ökonomen Jan Tinbergen, wonach die Grundregel für erfolgreiche Politik laute: "Die Zahl der Instrumente darf nicht kleiner sein als die Zahl der Ziele." Verstoße man gegen diese Regel, so seien Enttäuschungen vorprogrammiert.

Kroker belässt es jedoch nicht bei dieser allgemeinen Kritik. So sieht er einen grundsätzlichen Zielkonflikt: Die FTT soll einerseits das Verhalten der Finanzakteure (insbesondere der Banken) in eine gesellschaftlich wünschenswerte Richtung lenken. Andererseits soll die Steuer zusätzliche Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro generieren. Diese Rechnung gehe jedoch nicht auf.

"Zum einen will man Verhalten lenken und zum anderen will man Einnahmen erzielen. Je erfolgreicher die Verhaltenslenkung gelingt, desto geringer fallen die Einnahmen aus", erklärt Kroker. "Wer aber wirklich der Meinung ist, dass bestimmte Finanztransaktionen die Auslöser von teuren Finanzkrisen sind, der muss diese gezielt mit einem hohen Steuersatz besteuern, damit sie unattraktiv werden." Der Erfolg dieser Maßnahmen sei deshalb gerade an niedrigen Steuereinnahmen ablesbar.

Steuerhoheit durch die Hintertür

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht jedoch genau das Gegenteil vor. Er ist umfassend angelegt und wählt eine breite Bemessungsgrundlage mit wenigen Ausnahmen. Die Steuersätze von 0,1 Prozent für Anteile und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivatkontrakte seien bewusst niedrig angesetzt, um die Abwanderung der Finanzakteure in andere Länder zu minimieren. Kroker zweifelt deshalb daran, dass die FTT die gewünschte Steuerungswirkung entfalten werde. Vielmehr dränge sich ihm der Eindruck auf, dass das Einnahmenziel für die EU-11 eine höhere Priorität genießt als die Lenkung der Märkte. Vielleicht sei dies der Versuch, über die Hintertür die lang ersehnte EU-Steuerhoheit doch noch zu erlangen, mutmaßt Kroker.

Kann die FTT zukünftige Krisen verhindern?

Kroker lässt offen, ob die FTT ein geeignetes Mittel zur Vorbeugung zukünftiger Finanzkrisen ist. Das wisse man schlicht und ergreifend noch nicht, da man noch nicht deren Ursache kenne. Er ist sich jedoch sicher, dass die gegenwärtige Krise nicht durch die geplante FTT hätte verhindert werden können, da sie nicht durch traditionelle Finanzprodukte verursacht wurde, die jetzt der Besteuerung unterworfen werden sollen. Die Ursachen seien vielmehr "hochkomplexe Verbriefungsprodukte, unterschätzte systemische Risiken und das Auseinanderfallen von Eigenverantwortung und Haftung gepaart mit gehörigem Versagen der Geld- und Finanzpolitik in den USA". Diese Probleme könnten nur mit einer effizienten Bankenregulierung und effektiven Finanzmarktaufsicht gelöst werden. "Eine passgenaue Regulierung ist in diesem Fall wirklich das überlegene Instrument", so Kroker. Mit Basel 3 sei man bereits auf dem richtigen Weg, den man nur konsequent fortsetzen müsse.

Kann die FTT die Volatilität an den Finanzmärkten reduzieren?

Die EU-11 erhoffen sich durch die Einführung der FTT eine Glättung der Wogen auf den Finanzmärkten. Kroker ist da weniger optimistisch. "Es kommt darauf an", meint er. Die FTT werde zwar die kurzfristige Spekulation wirksam verringern, da diese sich erheblich verteuern werde. Ob sich dadurch jedoch auch die Volatilität an den Finanzmärkten verringern werde, sei keineswegs sicher. Unter bestimmten Umständen könne eine Besteuerung sogar die Volatilität erhöhen, da eine verringerte Handelsaktivität zu Liquiditätsengpässen führen könne, die sich in Preisausschlägen manifestieren könne. Die FTT wirke sich bestenfalls neutral auf die Volatilität aus. "Auch kurzfristige Spekulation kann gut sein, muss nicht per se schlecht sein", fügt Kroker hinzu, denn sie könne zur korrekten Preisfindung und zur Minderung der Risiken an den Finanzmärkten beitragen. Der Kommissionsvorschlag unterscheide jedoch nicht zwischen "guter" und "schlechter" Spekulation. Das könne er auch nicht, weil eine saubere Trennung gar nicht möglich sei.

Eine sinnvolle Maßnahme?

"Es gibt kaum eine Steuer, die von einem so weiten Kreis der Bevölkerung unterstützt wird", sagt Michael Sell, Abteilungsleiter für Steuern beim deutschen Bundesministerium der Finanzen. Dies bedauert Götz Weitbrecht, Managing Director, Head of Tax Continental Europe bei der Deutschen Bank. Der Aktienhandel zwischen Einzelpersonen sei zwar nicht von der FTT betroffen. Der Kleinsparer wickle seinen Handel jedoch in der Regel über eine Bank ab, die dann sehr wohl belastet werde, erklärt Weitbrecht. Ähnlich wie bei den Gebühren im internationalen Zahlungsverkehr werden die Banken die zusätzlichen Kosten auf den Kunden abwälzen, so dass es letztendlich doch der einfache Bürger sei, den die Steuer treffe.

Dem pflichtet Kroker bei: "Zahllast und Traglast einer Steuer können auseinanderfallen", und dies sei auch bei der FTT zu erwarten. Am Ende werden die Endkunden zahlen, die privaten Haushalte und Unternehmen. Die private und betriebliche Altersvorsorge werde ebenfalls betroffen sein, prophezeit der Wissenschaftler. Rentenfonds schichten ihre Einlagen regelmäßig um – bis zu vier Mal pro Jahr. Dabei würde jedes Mal die Steuer fällig. Laut einem Gutachten der TU-München würden die Renten im Alter dadurch um mehrere Prozent geringer ausfallen. "Ersparnis würde steuerlich bestraft", warnt Kroker.

Patrick Timmann

Links


EU-Kommission:
Pressemitteilung vom 14. Februar 2013

EU-Parlament: Verstärkte Zusammenarbeit

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