Die Verfassungsrichter haben im ESM-Urteil Selbstverständlichkeiten unterstrichen, um vorbeugend mögliche Fehlinterpretationen auszuschließen, meint der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne (CDU) im Interview mit EURACTIV. Mögliche Klagen gegen den EZB-Anleihenkauf hätten keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Zur Person
Klaus-Heiner Lehne (CDU) ist Vorsitzender des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament. Lehne ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments und war zuvor, 1992 bis 1994, Mitglied des Deutschen Bundestages.
EURACTIV veröffentlicht Teil II des Interviews am Montag (17. September). Darin fordert Lehne eine harte, unnachgiebige Position der Bundesregierung gegen eine kollektive Haftung bei der Einlagensicherung. Bei den heiß diskutierten Details der EZB-Bankenaufsicht solle sich die Bundesregierung dagegen kompromissbereit zeigen.
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EURACTIV.de: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt zurückgewiesen. Wie haben die Europaabgeordneten das Urteil aufgenommen?
LEHNE: Das Urteil wurde in Straßburg insgesamt mit großer Erleichterung aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht blieb damit seiner bisherigen Linie treu: Bestätigung der politischen Entscheidungen, Stärkung der Parlamentsrechte.
EURACTIV.de: Welche praktischen und juristischen Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil?
LEHNE: Die Bundesregierung muss die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Sie muss sicherstellen, dass der ESM-Vertrag nur so ausgelegt werden kann, dass eine Erhöhung der deutschen Haftungsobergrenze am ESM vom Bundestag beschlossen werden muss. Sie muss außerdem sicherstellen, dass alle ESM-Unterlagen dem Bundestag zur Verfügung stehen. Die juristischen Fachleute müssen nun prüfen, ob diese Vorbehalte über eine einseitige Protokollerklärung in den ESM-Vertrag eingefügt werden können. Das halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ich gehe vielmehr davon aus, dass mit den anderen ESM-Vertragsparteien einvernehmlich eine Protokollergänzung vorgenommen werden muss. Damit würde eine klare Interpretation des Vertrages sichergestellt.
EURACTIV.de: Bedeuten die Auflagen aus Karlsruhe, dass die anderen Euro-Länder einen neuen Ratifizierungsprozess zum ESM-Vertrag starten müssen?
LEHNE: Nein, eine Protokollergänzung zum ESM-Vertrag wird ausreichen. Das wird kein großes Problem sein. Die Völkerrechtsexperten werden die Details der Umsetzung prüfen.
EURACTIV.de: Die Bundesregierung hat vor und nach dem ESM-Urteil immer wieder betont, dass die deutsche Haftungsobergrenzen beim ESM bei 190 Milliarden Euro liegt und nur durch Bundestagsbeschluss erhöht werden kann. Wozu also diese Auflage der Verfassungsrichter?
LEHNE: Das Bundesverfassungsgericht will mit dieser Auflage eine zusätzliche Sicherung einbauen, damit der ESM-Vertrag von den anderen Vertragspartnern oder von anderen Gerichten nicht anders interpretiert werden kann. Das Gericht will damit möglichen Fehlinterpretationen vorbeugen.
EURACTIV.de: Die zweite Auflage betrifft den ungehinderten Zugang der Bundestagsabgeordneten zu den ESM-Unterlagen. War das bisher nicht vorgesehen?
LEHNE: Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Klarstellung, um vorbeugend mögliche Probleme zu vermeiden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle staatlichen Stellen, die Entscheidungen über die ESM-Maßnahmen treffen, auch Zugang zu den ESM-Unterlagen bekommen.
Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB
EURACTIV.de: In dem Urteil gibt es auch eine Passage zum Verbot der Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank. Lassen sich daraus praktische Konsequenzen für den von EZB-Präsident Mario Draghi angekündigten unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen notleidender Euro-Länder ableiten?
LEHNE: Das ist wohl eher eine Überinterpretation des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben lediglich festgestellt, dass sie über die Klage gegen das EZB-Programm nicht entscheiden werden, weil sie nicht Gegenstand im Antrag dieses Verfahrens ist. Die Klage wurde also aus formalen Gründen abgewiesen. Der zweite Aspekt ist erneut eine Selbstverständigkeit: Die EZB darf am Sekundärmarkt nur im Rahmen ihres geldpolitischen Mandats Anleihen aufkaufen. Solche Ankaufprogramme sind also nur zulässig, wenn sie die Stabilität des Währungssystems sichern. Ein Ankauf von Staatsanleihen zum Zwecke der Staatsfinanzierung ist durch das geldpolitische Mandat der EZB nicht gedeckt. Auch hier handelt es sich eher um eine Klarstellung, die keinen Einfluss auf die Entscheidung der EZB hat. Schließlich hat EZB-Präsident Draghi den Anleihenankauf eindeutig geldpolitisch begründet.
EURACTIV.de: Ist die Feststellung des Verfassungsgerichts nicht eine Einladung, neue Klagen einzureichen?
LEHNE: Es ist nicht auszuschließen, dass irgendwelche Exoten gegen die EZB-Maßnahmen erneut klagen werden. Die Kläger müssten dabei versuchen, über das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung dazu zu zwingen, die Europäische Zentralbank wegen Überschreitung ihres Mandats vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Das ist allerdings irreal, da Draghi seine Maßnahmen immer geldpolitisch begründen wird und dabei einen sehr großen Ermessungsspielraum hat. Eine Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Grenzen der Kompetenzübertragung
EURACTIV.de: Das ESM-Urteil bekräftigt und verstärkt die Beteiligungs- und Informationsrechte des Deutschen Bundestages bei den Euro-Rettungsmaßnahmen. Das Europäische Parlament ist dagegen beim ESM erneut außen vor. Sind Sie und Ihre Kollegen mit dieser Situation zufrieden?
LEHNE: Politisch gesehen sind wir nicht unbedingt glücklich damit. Es geht derzeit aber nicht anders. Wenn wir die Maßnahmen fest in das Gemeinschaftssystem verorten, würden wir über letztlich über nationale Geldmittel verfügen. Damit könnten wir an eine Grenze stoßen, bei der das Bundesverfassungsgericht die Haushaltssouveränität des Bundestages eingeschränkt sieht und die nur mit einer Volksabstimmung legitimiert werden könnte. Deshalb können wir diese Maßnahmen derzeit nur intergouvernemental verabreden und durch die nationalen Parlamente kontrollieren lassen.
EURACTIV.de: Der Bundestag hat beim Umbau der Euro-Zone auch mehr Beteiligungsrechte als andere nationale Parlamente. Wie wird das unter den Abgeordneten diskutiert?
LEHNE: Das wird intensiv diskutiert, denn wir wollen die demokratische Kontrolle insgesamt gewährleistet sehen. Unser Anliegen ist, dass in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum im Zuge von EU-Vertragsänderungen über diese Frage nachgedacht wird. Das Europäische Parlament muss bei den vielen Vereinbarungen zur Euro- und Finanzpolitik angemessen beteiligt werden.
Interview: Michael Kaczmarek
Links
Bundesverfassungsgericht: Anträge zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt überwiegend erfolglos (12. September 2012)
Bundesverfassungsgericht: Urteil in Sachen "ESM/Fiskalpakt – Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" (12. September 2012)
Rat: Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus unterzeichnet (2. Februar 2012)
Rat: ESM-Vertragstext (Februar 2012)
Rat: Factsheet zum ESM (Februar 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Urteil zu ESM und Fiskalpakt: Euro-Rettung geht weiter (12. September 2012)
EZB-Bazooka: Ankauf von Staatsanleihen ohne Limit (6. September 2012)
ESM und Fiskalpakt vor dem Verfassungsgericht (2. Juli 2012)
ESM: Schnellere Auszahlung, weniger Auflagen (29. Juni 2012)
ESM-Vertrag unterzeichnet (3. Februar 2012)

