Trotz mahnender Worte des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble wird es wohl keine rasche ESM-Entscheidung geben. Die Verfassungsrichter wollen die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsfonds sorgfältig prüfen, bevor sie in zwei bis drei Monaten eine Entscheidung treffen.
Die Welt blickte gestern Vormittag nach Karlsruhe. Wer eine schnelle Entscheidung in den Eilverfahren gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt erwartete, wurde allerdings enttäuscht. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hörte die Argumente der Kläger und der Verteidiger und ließ am Abend durchblicken, dass eine Entscheidung erst in zwei bis drei Monaten fallen werde.
Der Richter
Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle verwies auf das Dilemma des Gerichts. Einerseits wisse der Zweite Senat, welche Wirkung ein vorläufiger Stopp der Ratifizierungsgesetze im Ausland haben könnte. "Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt", sagte Voßkuhle. Andererseits wolle man die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kläger nicht beschneiden, indem man die Gesetze passieren lasse und womöglich dadurch nicht mehr rückgängig zu machende Fakten schaffe.
Der Verteidiger
Finanzminister Wolfgang Schäuble drängte dagegen vor Gericht auf eine rasche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Wir sind in einer sehr zugespitzten Situation, niemand kann genau vorhersehen was passiert", so Schäuble. Die Bundesregierung wolle zwar keinen Druck auf die Richter ausüben, bitte angesichts der Nervosität der Märkte jedoch um eine zügige Entscheidung.
Schäuble sagte, eine deutliche Verschiebung könnte weit über Deutschland hinaus für erhebliche weitere Verunsicherung an den Märkten führen. Dies würde einen enormen Vertrauensverlust für die Euro-Zone bedeuten, Entscheidungen in angemessener Zeit treffen zu können. Zweifel an den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten oder der Bereitschaft Deutschlands, Gefahren für die Finanzstabilität der Euro-Zone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die Krisensymptome verstärkt würden und einige Länder sehr schnell in zusätzliche Finanzprobleme gerieten. Ein Scheitern des Euro hätte schwer absehbare Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, der EU und der ganzen Welt.
Auch am Mittwochmorgen unterstrich Schäuble, dass etliche Sachverständige keinen Zweifel daran gelassen hätten, dass die Lage sehr kritisch sei. "Wir sind in einer außergewöhnlich kritischen Lage. Die Ansteckungsgefahr für die Eurozone als ganzes ist sehr hoch und wir haben auch die Gefahr, dass nicht nur die Zinsen für Spanien steigen, sondern dass die Abflüsse von Kapital, die Bankeinlagen in den kritischen Ländern zunehmen, und das ist eine Gefahr, die man nicht beherrschen kann und die man nicht riskieren soll", sagte Schäuble im Deutschlandfunk.
Die Märkte würde schnelle Entscheidungen erwarten. "Und genau daraus entsteht die Sorge, dass eine weitere Verzögerung dazu führt, dass die Märkte wieder sagen, man sieht, diese Europäer sind zu langsam und zu kompliziert. Genau das ist die Sorge, die alle miteinander haben – es ist ja nicht nur die Bundesregierung, es ist ganz Europa. Und im Übrigen hat auch die ganze Welt ein Stück weit auf die Entscheidung oder die Verhandlung gestern in Karlsruhe geschaut, denn wenn wir eine weitere Störung in der Eurozone haben, ist das eine Gefahr für die Weltwirtschaft insgesamt. […] Wir haben eine Verantwortung nicht nur für uns, für Europa, sondern sogar für die globale Weltwirtschaft", so Schäuble weiter.
Während er erneut betonte, keinen Druck auf das hohe Gericht ausüben zu wollen, mahnte Schäuble zugleich, dass die Verfassungsrichter ihre Verantwortung genauso wahrnehmen müssten, wie jeder Bundestagsabgeordnete seine Verantwortung wahrgenommen hat, als er dem ESM-Vertrag zustimmte.
"Das Gericht muss prüfen, ob die Grenzen der Verfassung verletzt worden sind. Da bin ich mir sicher, dass sie nicht verletzt worden sind. Aber genau das ist der Sinn des Verfahrens in Karlsruhe. Es ist gut, dass wir ein Verfassungsgericht haben. Deswegen darf auch niemand auf das Verfassungsgericht Druck ausüben. Aber jeder Richter hat natürlich genauso seine Verantwortung, wie jedes Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrats und des Bundestags, der Bundespräsident übrigens auch", sagte Schäuble.
Die Kläger
Klagen und Eilanträge hatten unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" um Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Linken-Fraktion und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eingereicht. Sie sehen durch die Verträge das Haushaltsrecht des Bundestages entwertet und die Grenzen des Grundgesetzes zur Integration in Europa weit überschritten. Der ESM soll Euro-Ländern mit bis zu 500 Milliarden Euro beistehen können. Deutschland bürgt mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 EU-Staaten, Schuldenbremsen einzuführen.
Eigentlich sollte es in der mündlichen Verhandlung nur um die Eilanträge gehen, und damit um die Frage, ob Bundespräsident Joachim Gauck die beiden Ratifizierungsgesetze bis zum Urteil in der Hauptsache unterschreiben darf oder nicht. Ob ESM und Fiskalpakt verfassungsgemäß sind, würde erst in der Hauptsache entschieden, was bis zu neun Monate dauern kann. Wegen der ungeklärten Rechtsfrage verschiebt sich der ursprünglich für den 1. Juli geplante Start des ESM.
EURACTIV/rtr/mka
Links
Deutschlandfunk: "Wir üben keinen Druck aus" (11. Juli 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
ESM und Fiskalpakt vor dem Verfassungsgericht (2. Juli 2012)
Die Ergebnisse von Montis EU-Gipfel (30. Juni 2012)
Breite Mehrheit für Fiskalpakt und ESM (30. Juni 2012)
ESM: Schnellere Auszahlung, weniger Auflagen (29. Juni 2012)

