Der ESM ist noch nicht in Kraft, da wird bereits diskutiert, wie sein Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro vergrößert werden kann. Die EU-Kommission bestätigte Überlegungen, die zwei EFSF-Hebelinstrumente auf den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zu übertragen.
Die Mitgliedsstaaten verhandeln derzeit, ob und wie der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM sein Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro "hebeln", also vergrößern kann. "Es laufen derzeit Gespräche zwischen den Mitgliedsstaaten über die Möglichkeit, beim ESM die beiden Finanzinstrumente zu nutzen wie sie bei der EFSF möglich sind", bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am Montag (24. September) in Brüssel. Diese Diskussionen seien Teil der Gespräche zum Übergang vom befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF auf den ESM.
Mitsprache des Bundestages
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Euro-Länder die Schlagkraft des künftigen Euro-Rettungsfonds ESM über die vorgesehenen 500 Milliarden Euro hinaus erhöhen wollen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte am Sonntag, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM würden in Europa nun die Leitlinien erarbeitet. Dazu gehöre auch eine Teilabsicherung durch den ESM und die Einbeziehung privater Investoren, was eine Art Hebelung bedeuten würde. Dieser Teil befinde sich zurzeit in der Abstimmung in Brüssel.
Der ESM wird voraussichtlich am 8. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Er soll – zunächst parallel zur EFSF – Euro-Ländern in Finanznot zinsvergünstigste Kredite anbieten. Diese Kredite werden dabei an strikte Auflagen zur Haushaltsführung und zu Strukturreformen gebunden, die das antragstellende Land mit den Geldgebern aushandeln muss.
Zwei Billionen Euro – "völlig illusorisch"
Das Magazin "Spiegel" hatte berichtete, über die geplante ESM-Hebelung sollten künftig im Ernstfall zwei Billionen Euro verfügbar sein. Ziel sei, so auch große Länder wie Spanien und Italien retten zu können. Martin Kotthaus, Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble wies das vom Spiegel genannte Hebelvolumen von bis zu zwei Billionen Euro als "völlig illusorisch" zurück. Er bestätigte aber Überlegungen unter den Euro-Ländern, bei ESM-Hilfsprogrammen privates Kapital miteinzubeziehen und damit eine Hebelung staatlicher Mittel zu erreichen.
Dazu stellte Finanzstaatsekretär Steffen Kampeter klar: "Sollte man sich in Europa für die Hebelung des ESM entscheiden – und die Diskussion läuft –, werden wir selbstverständlich auch den Deutschen Bundestag beteiligen". Damit wies er Befürchtungen aus der Opposition zurück. SPD, Grüne und Linke, hatten einhellig gefordert, dass der Bundestag über mögliche Hebelinstrumente mitentscheiden müsse – auch wenn es nicht um eine Erhöhung der deutschen Haftungsobergrenze gehe.
Kotthaus betonte, auch bei einer Hebelung bliebe die ESM-Haftung Deutschlands auf rund 190 Milliarden Euro begrenzt. Eine Erhöhung der deutschen Haftungsobergrenze ist nur mit einem Bundestagsbeschluss möglich, hat das Bundesverfassungsgericht im ESM-Urteil vom 12. September festgestellt.
Aktuell stehen im Bundestag die Leitlinien für den ESM zur Entscheidung an. Diese umfassen bislang fünf Instrumente, jedoch nicht die sogenannte Hebelung. Grundsätzlich wolle man den Instrumentenkasten des ESM ähnlich dem des vorläufigen Rettungsschirmes EFSF gestalten, sagte Kotthaus. Und der umfasst bereits die Möglichkeit, mit Hilfe privaten Geldes die Schlagkraft des Fonds zu erhöhen.
EFSF-Hebel
Die ESM-Hebel sollen nach den Vorbildern der EFSF-Hebel ausgestaltet werden. Vor einem knappen Jahr wurde erstmals öffentlich über zwei Hebel diskutiert, mit denen das Kreditvergabevolumen der EFSF maximiert werden sollte, ohne die ihr zugrunde liegenden Garantien der Euro-Länder aufzustocken. Ende November 2011 vereinbarten die Euro-Finanzminister die Details zu den zwei Hebeln: Einführung einer Teilausfallversicherung für Staatsanleihen und Einrichtung von Co-Investmentfonds. Beide EFSF-Hebel stehen seit Anfang 2012 zur Verfügung, wurden bislang aber kein einziges Mal genutzt.
Bei den EFSF-Hebeln handelt es sich um die beiden folgenden Optionen:
1. Teilausfall-Versicherungszertifikate für neu begebene Staatsanleihen der in Bedrängnis geratenen Mitgliedsstaaten, mit denen 20 bis 30 Prozent des investierten Betrags abgesichert werden.
2. Co-Investmentfonds – die Bündelung öffentlicher und privater Mittel –, um damit am Primär- und/oder Sekundärmarkt Anleihen der in Bedrängnis geratenen Mitgliedsstaaten zu kaufen.
EURACTIV/rtr/mka
Links
Dokumente
Euro-Zone: ESM-Vertrag (Januar 2012)
Euro-Zone: Beschluss zum EFSF-Hebel (30. November 2011)
EFSF: Webseite
Zum Thema auf EURACTIV.de
Urteil zu ESM und Fiskalpakt: Euro-Rettung geht weiter (12. September 2012)
ESM-Vertrag unterzeichnet (3. Februar 2012)
Weitere Ertüchtigung des EFSF: Jetzt wird gehebelt (19. Oktober 2011)

