„Die Bundesregierung riskiert, die Bankenunion eines kläglich teuren Todes sterben zu lassen“

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat seinen Vorschlag für eine europäische Abwicklungsbehörde samt gemeinsamen, von den Banken zu füllenden Fonds vorgestellt. Foto: EC

Die EU-Kommission hat ihre Pläne zu einer europäischen Bankenabwicklungsbehörde und einem europäischen Abwicklungsfonds vorgestellt. Deutschland hat über Monate hinweg immer wieder signalisiert, dass man eine gemeinsame Abwicklungsbehörde für illegal hält. „Niemand außerhalb Deutschlands teilt die Rechtsposition der schwarz-gelben Bundesregierung“, sagt der EU-Abgeordnete Sven Giegold (Grüne).

Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) für die Bankenunion vorgeschlagen. Das Verfahren würde den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) ergänzen, der seine Arbeit Ende 2014 aufnehmen soll. Ab dann wird die Europäische Zentralbank (EZB) Banken im Euroraum und in anderen Mitgliedsstaaten, die an der Bankenunion teilnehmen, direkt beaufsichtigen.

Durch den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus soll sichergestellt werden, dass Banken, die in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, effizient und mit minimalen Kosten für den Steuerzahler und die Realwirtschaft abgewickelt werden können.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Wir haben uns bereits auf eine gemeinsame europäische Aufsicht der Banken im Euroraum und anderen Mitgliedsstaaten, die daran teilnehmen wollen, geeinigt. Der heutige Vorschlag ergänzt dies durch ein starkes und integriertes, einheitliches System für den Umgang mit in Schieflage geratenen Banken. Zwar können wir die Gefahr künftiger Bankeninsolvenzen nie ganz ausschließen, aber mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und dem Abwicklungsfonds werden in Zukunft nicht mehr die europäischen Steuerzahler, sondern die Banken selbst die Kosten von Verlusten schultern müssen."

Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: "Wir haben gesehen, wie schnell Bankenkrisen sich über Grenzen hinweg ausbreiten können. Wir haben auch gesehen, wie der Zusammenbruch einer großen, grenzübergreifend tätigen Bank zu einer komplizierten und verwirrenden Situation führen kann: Die Abwicklung von Dexia ist diesbezüglich kein nachahmenswertes Modell. Wir brauchen ein System, das rasche und effiziente Entscheidungen ermöglicht, das keine Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen entstehen lässt und das auf dem Markt für Sicherheit sorgt. Genau das ist das Ziel des heutigen Vorschlags für einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus: durch Gewährleistung einer zentral abgestimmten Aufsicht und Abwicklung unter Einbeziehung aller nationalen Interessenträger und mit einem angemessenen Mechanismus für die Finanzierung von Abwicklungen wird in der Bankenunion ein effizienterer Umgang mit Bankenkrisen möglich sein und die Verbindung zwischen Staatsschuldenkrisen und angeschlagenen Banken aufgebrochen."

Verhandlungen zwischen dem Rat und dem EU-Parlament sollen in Kürze aufgenommen werden. Eine endgültige Einigung über die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken ist für diesen Herbst geplant.

Für den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist folgende Funktionsweise vorgesehen:

• Die EZB macht in ihrer Rolle als Aufseherin darauf aufmerksam, wenn eine Bank im Euroraum oder mit Sitz in einem an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedsstaat sich in schweren finanziellen Schwierigkeiten befindet und abgewickelt werden muss.
• Ein Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung aus Vertretern der EZB, der EU-Kommission und der zuständigen nationalen Behörden (d.h. der Behörden des Landes, in dem die Bank ihren Sitz, Zweigstellen und/oder Tochtergesellschaften hat) bereitet die Abwicklung der Bank vor. Dieser Ausschuss hat umfassende Befugnisse im Hinblick auf die Analysen und die Festlegung des Konzepts für die Abwicklung einer Bank. Die nationalen Abwicklungsbehörden werden eng in diese Arbeiten einbezogen.
• Die Kommission beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für die Einheitliche Abwicklung oder auf eigene Initiative, ob und wann eine Bank abgewickelt wird, und legt die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Abwicklungsinstrumente und des Fonds fest. Diese letzte Entscheidung darf aus rechtlichen Gründen nicht beim Ausschuss liegen.
• Die nationalen Abwicklungsbehörden führen unter Aufsicht des Ausschusses für die Einheitliche Abwicklung die Abwicklungspläne aus.
• Der Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung begleitet die Abwicklung. Er überwacht die Umsetzung auf nationaler Ebene durch die nationalen Abwicklungsbehörden und kann im Falle, dass eine nationale Abwicklungsbehörde einem Beschluss nicht Folge leistet, Durchführungsanordnungen direkt an in Schieflage geratene Banken richten.
• Es wird ein Einheitlicher Bankenabwicklungsfonds geschaffen, der der Kontrolle des Ausschusses für die Einheitliche Abwicklung unterliegt und im Rahmen von dessen Beschlüssen eingesetzt wird, um sicherzustellen, dass im Falle der Umstrukturierung einer Bank mittelfristige Finanzierungen verfügbar sind. Der Fonds wird durch Beiträge des Bankensektor finanziert, um die im Entwurf für eine Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung vorgesehenen nationalen Abwicklungsfonds der Mitgliedsstaaten des Euroraums und von Mitgliedsstaaten, die an der Bankenunion teilnehmen, zu bündeln.

Die Aufgaben der Kommission sollen auf den Beschluss beschränkt bleiben, dass nach einschlägigem Vorschlag des Ausschusses für die Einheitliche Abwicklung eine Bank abzuwickeln ist, um sicherzustellen, dass die Binnenmarkt- und die Beihilfevorschriften der EU erfüllt werden und die Unabhängigkeit und die Rechenschaftspflicht des Gesamtmechanismus gewahrt bleibt. Beim Europäischen Rat am 27. und 28. Juni haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU das Ziel gesetzt, sich bis Ende 2013 auf einen Mechanismus zu einigen, der dann vor Ende der aktuellen Legislaturperiode des EU-Parlament im Jahr 2014 verabschiedet werden könnte. Er könnte damit ab Januar 2015 zusammen mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken angewandt werden.

Reaktionen

Peter Simon (SPD)

"Hätten Europas risikoreiche Banken einen solchen Fonds schon im Falle der zypriotischen Bankenkrise gehabt, hätte nicht der europäische Steuerzahler in die Bresche springen müssen", sagte der SPD-Europaabgeordnete Peter Simon. "Die Schlagkraft steht und fällt aber mit einer entsprechenden Fondsausstattung. Hier dürfen keine Abstriche gemacht werden."

Peter Simon begrüßte, dass die EU-Kommission die Forderung nach einer klaren Aufgabenabgrenzung zwischen der neuen Abwicklungsbehörde und den Institutssicherungssystemen, wie denen der deutschen Volksbanken und Sparkassen, in ihrem Vorschlag aufgreift: "Erst wenn alle Stricke reißen und es keine Lösungen durch die Banken selbst gibt, kann die Europäische Behörde die Abwicklung einleiten. Das heißt: Solange unsere Institutssicherungssysteme den Kunden wirksam schützen, wird ihnen auch künftig keine europäische Behörde dabei Knüppel zwischen die Beine werfen können. Dass dies so bleibt, müssen wir auch im weiteren Gesetzgebungsprozess unter allen Umständen sicherstellen."

Markus Ferber (CSU)

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe und Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments, Markus Ferber: "Zum jetzigen Zeitpunkt einen zentralisierten EU-Abwicklungsmechanismus vorzuschlagen, ist sehr mutig. Es ist politisch nicht zu vermitteln, dass eine Letztentscheidung über eine Bankenrettung oder -Abwicklung bei einer EU-Kommission liegen soll, die damit auch über die Verwendung von Geld nationaler Steuerzahler befinden würde. Davon abgesehen geben das rein rechtlich die EU-Verträge nicht her. Keine Bundesregierung kann das Risiko eingehen, diese Frage am Veto des Bundesverfassungsgerichts scheitern zu lassen.

Wir sollten uns darauf konzentrieren, das Mögliche und Gebotene zügig beschließen: Gemeinsame EU-Standards für nationale Bankenabwicklungen. Die EU-Gesetzgebung dazu läuft ja bereits und Europaparlament und Mitgliedsstaaten sollten dieses Dossier noch in diesem Jahr gemeinsam verabschieden. Wir brauchen gemeinsame Regeln etwa zur Haftungskaskade, bei dem der Steuerzahler zuletzt an der Reihe ist. Träumereien von einer zentralen EU-Behörde sind da kein Beitrag. Zumal die zentrale EU-Bankenaufsicht, in die so ein Mechanismus eingepflanzt werden soll, noch gar nicht ihre Arbeit aufgenommen hat."

Herbert Reul (CDU)

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Herbert Reul: "Die Notwendigkeit von mehr Stabilität und gemeinsamen Regeln bei der Bankenabwicklung ist unbestritten. Wir sollten aber mit der Einrichtung von immer neuen Mechanismen vorsichtig sein. Für die Bankenabwicklung sollten wir erst einmal das laufende EU-Gesetzgebungsverfahren zu einheitlichen Standards bei der nationalen Bankenabwicklung abschließen. Das werden noch spannende Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat. Und nach Inkrafttreten der neuen Regeln sollten wir uns zunächst die Erfahrungen in der Praxis ansehen. Erst dann kann überhaupt sinnvoll über einen Zentralisierungsschritt nachgedacht werden.

Die Kommission tut sich und der Europa-Akzeptanz der Menschen keinen Gefallen, wenn sie schon jetzt weitere Maßnahmen vorschlägt, bevor eine laufende Gesetzgebung dazu abgeschlossen, geschweige denn umgesetzt ist. In der Sache bleibt es fragwürdig, ob eine Letztentscheidung über die Abwicklung einer Bank bei der EU-Kommission liegen kann. Da es dabei auch um Geld der nationalen Steuerzahler geht, ist eine solche Entscheidungskompetenz, abgesehen von den erheblichen Zweifeln über die Vereinbarkeit mit den geltenden EU-Verträgen, nicht sinnvoll. Ich halte den heutigen Vorschlag der Kommission für eine unnötige Provokation."

Sven Giegold (Grüne)

Deutschland hat über Monate hinweg immer wieder signalisiert, dass man eine gemeinsame Abwicklungsbehörde für illegal hält. Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Co-Berichterstatter zur gemeinsamen Bankenaufsicht: "Niemand außerhalb Deutschlands teilt die Rechtsposition der schwarz-gelben Bundesregierung. Die Bundesregierung verschanzt sich hinter fadenscheinigen juristischen Vorwänden und riskiert damit, die europäische Bankenunion eines kläglich teuren Todes sterben zu lassen. Die Frage der Bankenabwicklung ist aber zentral für die Bankenunion, und die Bankenunion zielt ins Zentrum der Krise. Weitere Verzögerungen bedeuten in Südeuropa weitere Armut und Arbeitslosigkeit.

Der Rat muss sofort mit konstruktiven Verhandlungen beginnen, damit das gesamt Gesetzespaket aus Einlagensicherungsrichtlinie, Bankenabwicklungsrichtlinie und Abwicklungsbehörde samt Fonds noch in dieser Parlamentsperiode beschlossen werden können. Jede weitere wahlkampfbedingte Verzögerung gefährdet den Zeitplan für die Bankenunion als ganzes. Der teure Fehler der verschleppten Griechenlandrettung vor der Wahl in NRW darf sich nicht wiederholen. Die Einlagensicherungsrichtlinie sichert auch den Erhalt des bewährten dreigliedrigen Bankensystems mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken in Deutschland."

Bundesverband deutscher Banken

Michael Kemmer, Hauptgeschäftführer des Bankenverbandes, sagte: "Es ist richtig und wichtig, einen europaweit einheitlichen Abwicklungsmechanismus zu errichten, um insbesondere im Fall einer grenzüberschreitenden Abwicklung eines Kreditinstituts die erforderlichen Entscheidungen kurzfristig zentral treffen zu können. Die von der Europäischen Kommission hierfür gewählte Rechtsgrundlage lässt jedoch zweifelhaft erscheinen, ob das Vorhaben rechtlich auf einem soliden Fundament steht. Dazu müsste der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angepasst werden. Bis dahin sollte anstelle einer Europäischen Abwicklungsbehörde bei der Europäischen Kommission ein – bereits im EU-Richtlinienvorschlag zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen angelegtes – Netzwerk der nationalen Abwicklungsbehörden errichtet werden.
 
Zudem sollten beim einheitlichen Abwicklungsmechanismus alle EU-Mitgliedsstaaten einbezogen werden, wie es auch bereits bei der einheitlichen Aufsicht sinnvoll gewesen wäre. Schließlich macht eine Krise in einem einheitlichen Binnenmarkt nicht an Ländergrenzen – auch nicht der Eurozone – halt.
 
Wenn in Zukunft ein einheitlicher Bankenabwicklungsfonds auf europäischer Ebene installiert werden soll, muss sichergestellt sein, dass diesem keine Altlasten aufgebürdet werden. Eine nachträgliche vergemeinschaftete Haftung von Fehlern nationaler Aufsichtsbehörden muss ausgeschlossen und eine Überbeanspruchung des Fonds vermieden werden."

dto

Links

EU-Kommission: Kommission schlägt einheitlichen Abwicklungs-mechanismus für die Bankenunion vor (10. Juli 2013)

EU-Kommission: Proposal for a Single Resolution Mechanism for the Banking Union – frequently asked questions (10. Juli 2013)

EU-Kommission: A comprehensive EU response to the financial crisis: a strong financial framework for Europe and a banking union for the eurozone (10. Juli 2013)

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