Dank EU-Obergrenzen droht Verknappung „grüner“ Kraftstoffe

"Das Fit-for-55-Paket führt zu einer höheren Nachfrage nach flüssigen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien bei geringerer Verfügbarkeit von Rohstoffen, zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und zu einer starken Abhängigkeit von zukünftigen Technologien und Kraftstoffen", sagte Xavier Noyon, Generalsekretär des EBB. [Scharfsinn / Shutterstock.com]

Europa wird wohl den rasant steigenden Bedarf an nachhaltigen Flüssigkraftstoffen nicht decken zu können. Grund dafür seien EU-Obergrenzen für Biokraftstoffe, so die Industrie.

Der Bedarf an „grünen“ Flüssigkraftstoffen in Europa werde sich bis 2030 verdoppeln, so eine von der Industrie in Auftrag gegebene Studie. Gleichzeitig strebt die EU die Dekarbonisierung des See-, Luft- und Straßenverkehrs durch den Ersatz fossiler Kraftstoffe an.

Um die in der überarbeiteten EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, FuelEU Maritime und ReFuelEU Aviation-Verordnung festgelegten Ziele zu erreichen, werden der Studie zufolge rund 42 Millionen Tonnen Erdöläquivalent benötigt.

Die Ausweitung des EU-Kohlenstoffmarktes auf Privatfahrzeuge dürfte die Nachfrage nach kohlenstoffarmen Kraftstoffen im Vorfeld der Masseneinführung von emissionsfreien Fahrzeugen in der gesamten EU zusätzlich ankurbeln.

Biokraftstoffe bleiben in der EU in weiten Teilen des Verkehrssektors der wichtigste Ersatz für fossile Kraftstoffe und machten 2020 etwa vier Fünftel der im Verkehrssektor verwendeten erneuerbaren Energie aus.

Flüssige Alternativen wie E-Kraftstoffe werden noch nicht in kommerziellen Mengen angeboten, während emissionsfreie Technologien in der Luftfahrt und im Seeverkehr noch nicht ausgereift sind. Gleichzeitig deckelt aber die EU die Verwendung von beispielsweise Biodiesel, um diese zu stützen.

Das European Biodiesel Board (EBB), ein Wirtschaftsverband der Biodieselhersteller, warnt jedoch davor, dass Europa seine Ziele für einen umweltfreundlichen Verkehr nicht erreichen werde, wenn die Obergrenzen für Biokraftstoffe nicht abgeschafft werden.

„Das Fit-for-55-Paket führt zu einer höheren Nachfrage nach flüssigen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien bei geringerer Verfügbarkeit von Rohstoffen, zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und zu einer starken Abhängigkeit von zukünftigen Technologien und Kraftstoffen“, sagte Xavier Noyon, Generalsekretär des EBB.

„All dies reduziere den Beitrag, den nachhaltiger Biodiesel leisten kann“, ergänzte er.

Auf kurze Sicht wird Europa wahrscheinlich weiterhin auf fossile Brennstoffe angewiesen sein, um seinen Transportbedarf zu decken.

Interne Dokumente der Europäischen Kommission weisen darauf hin, dass Brüssel davon ausgeht, dass der Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 überwiegend von fossilen Brennstoffen abhängig sein wird.

„Erdölerzeugnisse würden immer noch 86-87 Prozent des Bedarfs des EU-Verkehrssektors ausmachen – im Vergleich zu 94 Prozent heute – trotz der erheblichen Verringerung der absoluten Werte“, heißt es in einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen für 2020, das die Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität ergänzt.

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Kontroverse

Biokraftstoffe, die aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen gewonnen werden, haben sich in den letzten Jahren als umstritten erwiesen, da die Europäische Kommission ihren Beitrag zu den Klimazielen der EU begrenzt hat.

In der überarbeiteten Richtlinie für erneuerbare Energien, die im Juli 2021 vorgelegt wurde, hat die Europäische Kommission die Obergrenze von 7 Prozent für aus Energiepflanzen gewonnene Biokraftstoffe für den Verkehrssektor beibehalten.

Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten den Anteil dieser Kraftstoffe im Schienen- und Straßenverkehr nicht mehr als 1 Prozentpunkt über den nationalen Anteil von 2020 hinaus erhöhen.

Das heißt, wenn der Verbrauchsanteil von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen im Jahr 2020 bei 4 Prozent lag, darf das betreffende Land in diesem Jahr nicht über 5 Prozent hinausgehen.

Allerdings haben Biokraftstoffhersteller die Bestimmung des Jahres 2020 als Referenzjahr kritisiert und argumentiert, dass es aufgrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen „untypisch“ gewesen sei.

Für abfallbasierte Biokraftstoffe, die aus Altspeiseöl und Tierfetten hergestellt werden, gilt eine Obergrenze von 1,7 Prozent, wobei die Mitgliedstaaten jedoch eine Anhebung dieser Grenze beantragen können.

Grüne Aktivist:innen setzen sich seit langem dafür ein, dass EU-Gesetzgeber:innen die Verwendung von Lebens- und Futtermittel-Biokraftstoffen einschränken.

Sie argumentieren, dass Kraftstoffe, die aus Rohstoffen wie Sonnenblumenöl, Sojabohnen und Mais hergestellt werden, zu indirekten Landnutzungsänderungen führen – ein Phänomen, bei dem sich Landwirte, insbesondere in Entwicklungsländern, für den Anbau von lukrativen Biokraftstoffpflanzen entscheiden, anstatt Lebensmittel anzubauen.

Nach Ansicht von Umweltschützer:innen mache diese Zerstörung von Lebensräumen die Emissionseinsparungen durch den Anbau von Biokraftstoffen zunichte.

Alex Mason, Senior Policy Officer bei der Umweltorganisation WWF, sagte, dass die Ausweitung der Biokraftstoffe „aus Klimasicht absolut keinen Sinn ergibt“.

„Wir sind weit davon entfernt, die EU-Beschränkungen [für pflanzliche Biokraftstoffe] aufzuheben, wir sollten sie vielmehr verschärfen und die Anreize für Abfälle und Rückstände beschränken“, sagte er gegenüber EURACTIV.

„Die Lösung für den Großteil des Verkehrs liegt in der Elektrifizierung, auch durch die Verwendung von Kraftstoffen, die aus erneuerbarer Elektrizität hergestellt werden“, fügte er hinzu.

Obwohl eine genaue Berechnung von iLUC schwierig ist, hat die Kommission Regeln erlassen, die den Biokraftstoffen eine prozentuale Punktzahl auf der Grundlage ihres iLUC-Beitrags zuteilen.

Jedoch ist derzeit lediglich Palmöl, das einen prozentualen Wert von 45 Prozent für die Ausweitung der Anbauflächen hat, in der EU praktisch als Verkehrskraftstoff verboten.

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[Bearbeitet von Frédéric Simon]

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