Laut der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass die Gelder aus dem Corona-Wiederaufbaufonds ordnungsgemäß ausgegeben werden. Mit diesem Ansatz sieht der EU-Rechnungshof jedoch ein erhöhtes „Risiko von Unregelmäßigkeiten oder gar Korruption“.
Gegenüber Journalisten äußerte der Europäische Rechnungshof am Dienstag (19. März) „ernste Vorbehalte“ gegen die Auszahlung der 723,8 Milliarden Euro schweren Next Generation EU-Fonds der EU. Tony Murphy, Präsident des Rechnungshofes, argumentierte, dass die EU-Kommission das Konjunkturprogramm nicht auf dieselbe Weise überwacht wie die regulären Haushaltsausgaben.
„Es gibt weniger Kontrolle und Selbstkontrolle [durch die Mitgliedstaaten], sodass ein höheres Risiko für Unregelmäßigkeiten oder sogar Korruption besteht“, erklärte Murphy. „Es ist eine Menge Geld in dem System, daher wären wir natürlich besorgt.“
„Unsere Berichte zeigen, dass wir uns noch nicht vollständig auf die Arbeit der nationalen Stellen verlassen können, wenn es um die Kontrolle der EU-Mittel geht. Wir haben daher ernsthafte Vorbehalte“, fügte er hinzu. Dabei bezog er sich auf eine kürzlich durchgeführte Studie des Europäischen Rechnungshofs über den Leistungsüberwachungsrahmen des Aufbauinstruments.
Die Wiederaufbau- und Resilienzfazilität, die etwa vier Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts der EU entspricht, wurde auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie im Dezember 2020 beschlossen. Sie umfasst Zuschüsse in Höhe von 338 Milliarden Euro und Darlehen in Höhe von 385,8 Milliarden Euro. Sie wird durch Schulden finanziert, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam übernommen wurden.
Die Fonds, deren Frist für nationale Anträge im Jahr 2026 abläuft, sollen die Wirtschaft der Mitgliedstaaten nach der Pandemie anregen. Außerdem sollen sie im Gegenzug für gezielte Reformen wichtige grüne und digitale Investitionen finanzieren.
Bislang wurden insgesamt 224,4 Milliarden Euro an die EU-Staaten ausgezahlt, der größte Teil davon in Form von Zuschüssen (144,2 Milliarden Euro) und ein kleinerer Teil davon in Darlehen (80,2 Milliarden Euro). Die Mittel wurden von mehreren, wenn auch nicht allen Mitgliedstaaten eifrig in Anspruch genommen, insbesondere von Italien und Spanien, den dritt- und viertgrößten Volkswirtschaften der EU.
Eine betrügerisches Insrument?
Die Warnung des Europäischen Rechnungshofs ist nicht das erste Mal, dass ein EU-Gremium offen seine Besorgnis über den möglichen Missbrauch von den Konjunkturmitteln zum Ausdruck bringt.
Im Dezember letzten Jahres erklärte der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments, er sei „besorgt, dass die finanziellen Interessen der EU im Rahmen der Fazilität nicht ausreichend geschützt sind.“
Die Europaabgeordneten wiesen auf „Mängel in den Berichts- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten“ sowie auf „erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung und der Verfolgung von Betrugsverdachtsfällen“ hin.
Sie forderten Finnland, Irland und Polen auf, „zu zeigen, dass sie den Schutz von EU-Geldern ernst nehmen.“
In ähnlicher Weise berichtete das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF im Jahr 2022, dass es im vergangenen Jahr „Fälle aufgedeckt und untersucht“ habe. In diesen Fällen hätten es Betrüger auf „grüne Projekte und auf die Finanzierung der Digitalisierung“ abgesehen, die beide wichtige Bestandteile der Finanzierung durch die Fazilität sind.
Trotz dieser Warnungen schlug der Exekutivvizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, letzten Monat vor, dass die EU-Kommission versuchen sollte, die Auszahlung der Finanzmittel aus dem Fonds eher weniger als mehr zu kontrollieren.
Während einer Pressekonferenz, auf der die Kommission ihre Halbzeitbewertung der Next Generation EU-Fazilität vorstellte, merkte Dombrovskis an, dass „Rückmeldungen“ aus den EU-Staaten darauf hindeuten, dass es „Raum für mehr Flexibilität und Vereinfachung“ bei der „Anhäufung von Datenerhebungsanforderungen für Prüfungs- und Kontrollzwecke“ gebe.
Dombrovskis‘ Äußerungen folgten auf eine Analyse der FT. Darin wurden erhebliche Hindernisse für die Nutzung der Mittel der Fazilität aufgezeigt. Diese seien vor allem auf administrative Fristen und langwierige Genehmigungsverfahren für Strukturreformen auf nationaler Ebene zurückzuführen, von denen die Auszahlung der Mittel der Fazilität abhängt.
Dombrovskis forderte die Mitgliedstaaten auf, ausreichende „Verwaltungskapazitäten aufzubauen, um sicherzustellen, dass die Mittel des Corona-Wiederaufbaufonds ordnungsgemäß verwaltet, absorbiert und bestmöglich genutzt werden.“
Er lobte die „bahnbrechende“ Initiative für ihre „klaren und greifbaren Vorteile.“ Dabei verwies er auf eine Studie des britischen National Institute for Economic and Social Research, die davon ausgeht, dass die Fazilität das Bruttoinlandsprodukt der EU im Jahr 2022 um 0,4 Prozent steigern wird. Dieser Wert liegt allerdings deutlich unter den früheren Prognosen der Kommission.
[Bearbeitet von Anna Brunetti/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

