Die 240 Milliarden Euro an „billigen“ Krediten für Länder, die besonders hart von COVID-19 betroffen sind, könnten schon ab dem 15. Mai und damit gut zwei Wochen vor dem eigentlich angepeilten Termin zur Verfügung stehen, kündigte der Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), Klaus Regling, am Freitag an.
Die Finanzminister der Eurozone hatten sich Ende vergangener Woche auf die letzten Details des Pandemieprogramms im Rahmen des ESM zur Unterstützung der vom Virus schwer getroffenen Volkswirtschaften verständigt. Über das Instrument können bis zu zwei Prozent des BIP eines jeden Landes des Euroraums geliehen werden, was einem Gesamtbetrag von rund 240 Milliarden Euro für den gesamten Block entspricht.
Die ESM-Hilfe ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Liquiditätsbeschaffung für EU-Länder in Höhe von insgesamt 540 Milliarden Euro, das zum 1. Juni zur Verfügung stehen dürfte.
Regling erklärte am Freitag allerdings, dass das ESM-Instrument schon ab 15. Mai bereit sein könnte, sollte der ESM-Vorstand, der sich aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Eurozone zusammensetzt, dann endgültig grünes Licht geben. Bis dahin sollen auch alle Mitgliedsstaaten ihre nationalen Verfahren zur Vergabe finalisiert haben.
Der Präsident der Eurogruppe, Mario Centeno, betonte am Freitag, es sei „kein Stigma“ für Länder, die europäische Hilfe zu beantragen. Alle Regierungen der Eurozone seien gleichermaßen teilnahmeberechtigt und es werde keine Troika-Überwachung oder ein „Geld gegen Reformen“-Programm wie in der letzten Krise geben. „Dies zum aktuellen Zeitpunkt zu betonen, ist mir sehr wichtig,“ fügte Centeno hinzu.
Regling erklärte seinerseits, die „einzige Bedingung“ werde sein, dass die Mittel für „direkte und indirekte“ gesundheitsbezogene Kosten, die durch COVID-19 verursacht werden, bereitgestellt werden. Dazu gehören auch Kosten für weitere Präventionsmaßnahmen.
Auf Nachfrage von EURACTIV teilte ein EU-Diplomat mit, er interpretiere diese Aussagen so, dass unter „Präventionsmaßnahmen“ auch ein großer Teil der Lockdown-Kosten zu verstehen sei. Darunter könnten diverse Ausgaben und Einbußen fallen, die aufgrund der Einschränkungen zur Virus-Bekämpfung in den meisten EU-Staaten entstanden sind und weiterhin entstehen.
EU-Kommission soll zurückhaltend kontrollieren
Die Europäische Kommission wird dafür verantwortlich sein, zu beurteilen, ob die Länder, die zinsgünstige Darlehen beantragen, tatsächlich Kosten auflisten können, die durch das Programm abgedeckt sind.
Allerdings mahnten sowohl Regling als auch Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni eine recht lockere Definition des Geltungsbereichs an. „Es besteht ein sehr klares Verständnis darüber, dass die zwei Prozent auch zur Verfügung gestellt werden,“ sagte Regling.
Dennoch ist finanzielle Unterstützung über den ESM in einigen Ländern nach wie vor umstritten, beispielsweise in Italien.
Die Regierung Spaniens – eines der am stärksten vom Coronavirus betroffenen Länder – hat ihrerseits schon mitgeteilt, man werde sich vorerst weiterhin um Finanzierungsmöglichkeiten auf den Märkten bemühen.
Gentiloni hatte hingegen betont, der Rettungsfonds der Eurozone stelle eine „Chance“ für einige Länder dar, die angesichts der besseren Bedingungen im ESM mit niedrigeren Zinssätzen rechnen können, als wenn sie ihre Schulden im Alleingang auf den Märkten finanzieren.
Kaum Zinsen
Auch Regling erläuterte, dass die ESM-Darlehen zu „sehr geringen Kosten, nur ganz knapp über Null“ zu haben seien: Die Zinssätze dürften bei rund 0,1 Prozent liegen. Darüber hinaus werden sie lange Laufzeiten von zehn Jahren haben.
Die Verabschiedung des ESM-Pandemie-Instruments am Freitag erfolgte nach einer angespannten Diskussion unter den europäischen Finanzministerien im vergangenen Monat. Eine Gruppe von wohlhabenderen Ländern, darunter die Niederlande und Österreich, hatte für denjenigen Staaten, die entsprechende ESM-Kredite anfordern, härtere Bedingungen und „Konditionalität“ gefordert.
Debatte über Bundesverfassungsgerichtsurteil
Die Eurogruppe diskutierte am Freitag auch das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB, mit dem die Autorität des Europäischen Gerichtshofs sowie die Geldpolitik der EZB in Frage gestellt werden.
Gentiloni kommentierte dazu, EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, und erinnerte daran, dass „der Europäische Gerichtshof allein“ für EU-Recht zuständig sei. Er fügte hinzu, die Unabhängigkeit der EZB stehe „außer Frage“.
Der italienische Kommissar schloss die Möglichkeit nicht aus, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Infragestellung der Autorität des EuGH einzuleiten. Er erklärte, dass die EU-Exekutive als Hüterin des EU-Rechts „ein starkes Interesse“ daran habe, das ordnungsgemäße Funktionieren der EU-Geldpolitik und des Gerichtssystems sicherzustellen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]







