Der deutsche Bundestag stimmt am heutigen Freitag (11. Juni) über das lang debattierte Lieferkettengesetz ab. Dieses könnte ein „Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte“ werden, hofft Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Allerdings zeigen sich sowohl Industrie als auch Zivilgesellschaft unzufrieden.
Die Initiative zielt darauf ab, die Einhaltung von Menschenrechten bei deutschen Unternehmen, die in Drittstaaten produzieren, durchzusetzen. Somit soll verstärkt gegen anhaltende Menschenrechtsverletzungen – wie Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und mangelnde Arbeitsrechte – vorgegangen werden.
Das Lieferkettengesetz sei „ein klares Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Damit ist nun Schluss,“ betonte Heil. Vor allem halte er es für einen „Erfolg für die Menschen, die weltweit unter unwürdigen, gefährlichen, manchmal tödlichen Bedingungen arbeiten. Unser Gesetz wird ihnen mehr Rechte geben.“
Sollte das Gesetz heute verabschiedet werden, gilt es bis 2023 für Firmen mit mehr als 3000 Angestellten und ab 2024 für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. Diese wären dann verpflichtet, Risikobewertungen zum Thema Menschenrechte durchzuführen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und Beschwerdemöglichkeiten in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen.
Der Text beinhaltet außerdem die Verpflichtung für Unternehmen, eine ökologische Sorgfaltspflicht einzuhalten, vor allem im Hinblick auf die Vermeidung bestimmter schädlicher Chemikalien in den weltweiten Produktionsprozessen.
Kritik von diversen Seiten
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte allerdings bereits: „Unternehmen, die die Risiken dieses Gesetzes nicht tragen können, müssten sich zurückziehen; in diese Lücke würden an kritischen Standorten im Zweifelsfall ausländische Wettbewerber mit niedrigeren Standards springen.“
Zivilgesellschaftliche Gruppen monieren wiederum, die Regelungen seien durch die Einmischung der Industrielobby erheblich verwässert worden. So hatten ursprünglich alle Unternehmen mit mindestens 500 Angestellten unter das Gesetz fallen sollen. Ein Passus zur möglichen zivilrechtlichen Haftung wurde indes komplett aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
Somit dürfte das Lieferkettengesetz weitgehend wirkungslos bleiben, kritisiert Oxfam Deutschland.
Deutschland wäre nach Frankreich das zweite EU-Land, das ein derartiges Gesetz verabschiedet. Auch in Brüssel dürfte man ein Auge auf die deutschen Entwürfe werfen: Die Kommission arbeitet derzeit an einem eigenen Vorschlag, der noch in diesem Sommer vorgelegt werden soll.





