Brüssel will Steuerzahler vor Bankenpleiten schützen

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Foto: EC

Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf zur Sanierung und Abwicklung von Banken vorgelegt. EU-Länder sollen von der Pleite bedrohte Großbanken künftig selbst restrukturieren oder abwickeln. Die Kosten sollen dabei die Anteilseigner und Gläubiger der Banken tragen, nicht die Steuerzahler.

"Wie lange müssen die Steuerzahler noch für schwächelnde Banken aufkommen?", fragt EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier in einem Gastkommentar in der Financial Times Deutschland. Am Mittwoch legte Brüssel nun den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Bewältigung von Bankenkrisen vor. Er soll den Aufsichtsbehörden stärkere vorbeugende Eingriffe ermöglichen. Mit einem neuen Krisenfonds schafft es ein Instrument, um Banken zu sanieren oder zu schließen. Die Kosten einer Rettung sollen künftig die Banken selbst und ihre Gläubiger stemmen. Nach dem Plan der Kommission müssten sich die nationalen Krisenfonds in der EU gegenseitig unterstützen.

"Der heutige Vorschlag ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Bankenunion in der EU und wird einen verantwortungsvolleren Bankensektor hervorbringen. Dies wird in Zukunft innerhalb der EU zu Stabilität und Vertrauen beitragen, da wir daran arbeiten, unsere miteinander verflochtenen Volkswirtschaften zu stärken und weiter zu integrieren", erklärte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

Barnier erklärte: "Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet. Der heutige Vorschlag ist der letzte Schritt zur Erfüllung unserer G20-Verpflichtungen für eine bessere Finanzregulierung. Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können."

Die akuten Probleme vor allem der spanischen Banken kann das Gesetz, das erst 2015 inkraft treten soll, aber nicht lösen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen nun über den Entwurf verhandeln. In Deutschland ist die Abwicklung von Krisenbanken bereits im Restrukturierungsgesetz geregelt, das an die EU-Regeln angepasst werden müsste.

Mit den neuen Regeln zieht die EU Lehren aus der Bankenkrise, die die Euro-Schuldenkrise mit verursacht hat. Seit 2008 mussten die EU-Staaten mit 4,5 Billionen Euro oder 37 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung taumelnden Banken zur Seite stehen. Ein Drittel davon wurde in Form von gezogenen öffentlichen Garantien und Kapitalspritzen tatsächlich in Anspruch genommen. Die Staaten hielten Dutzenden Banken die Stange aus Angst, eine Pleite könnte die gesamte Wirtschaft in den Abgrund reißen. Die Aufseher müssten solche Krisen in Zukunft im Griff behalten können, sagte Barnier. Die Banken dürften sich nicht länger auf die staatlichen Rettungsaktionen verlassen können.

Um Krisen beherrschbar zu machen, sollen die Mitgliedsstaaten neue Aufsichtsbehörden speziell zur Abwicklung von Banken schaffen. Die Banken müssten der Aufsicht schon in guten Zeiten einen Rettungsplan für den Notfall vorlegen. Nach diesem würden schon bei den ersten Anzeichen einer Krise Versuche starten, das Steuer herumzureißen. Sollte jede Rettung zu spät kommen, könnten kleinere Banken rasch geschlossen werden. Großbanken, die in einer Kettenreaktion das gesamte Finanzsystem gefährden könnten, sollen mit den Mitteln aus dem Krisenfonds aufgespalten und saniert werden. Neben den Bankaktionären müssen erstmals auch die Anleihegläubiger dazu auf ihre Forderungen verzichten. Die Krisenfonds sollen von den Banken selbst finanziert werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren soll ein Prozent der gedeckten Einlagen in die Fonds fließen.

Bankenverband begrüßt Richtlinienvorschlag

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, begrüßt, dass die Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Finanzinstituten schaffen will. "Nur so ist es möglich, die aus einer solchen Schieflage resultierenden Gefahren für die Finanzmarkstabilität abzuwenden."
 
Ob die in dem Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Instrumente zur Krisenbewältigung im Einzelnen sachgerecht seien, bedürfe noch einer eingehenden Prüfung. Prinzipiell sei der Ansatz der Kommission allerdings richtig. Der vorgeschlagene Haftungsverbund der nationalen Abwicklungsfonds sei hingegen ein Irrweg. "Es ist nicht gerechtfertigt, die Kosten einer Restrukturierung eines Instituts – die zum Beispiel auch auf dem Versagen einer nationalen Aufsichtsbehörde beruhen können – auf Institute in anderen Mitgliedsstaaten abzuwälzen", sagte Kemmer. Dafür sei die Harmonisierung des EU-Aufsichtsrechts und der Aufsichtspraxis, die dem nun als Entwurf vorgelegten Abwicklungsregime vorgelagert seien, nicht weit genug entwickelt.

EURACTIV/rtr/dto

Links

Dokumente

EU-Kommission: Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen (6. Juni 2012)

EU-Kommission:
Bank recovery and resolution proposal: Frequently Asked Questions (6. Juni 2012)

Presse

FTD: Michel Barnier – Keine Rettung auf Steuerzahlerkosten (6. Juni 2012)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Merkel offen für Bankenunion (5. Juni 2012) 

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