Plattformrichtlinie: Macron könnte „Killer eines sozialen Europas“ sein

Das 'Nein' Frankreichs bedeute, dass Macron "das Risiko eingeht, der Mörder eines sozialen Europas zu sein", sagte die Berichterstatterin des Dossiers, Elisabetta Gualmini (Bild), gegenüber Euractiv. [European Parliament]

Die Mitgliedsstaaten sollten alles tun, um sicherzustellen, dass die vorläufige Richtlinie über Plattformarbeit angenommen werde, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, Elisabetta Gualmini. Sie betonte, dass Frankreichs Weigerung, über den Text abzustimmen, „inakzeptabel“ sei.

Die Richtlinie über Plattformarbeit, die von der Europäischen Kommission erstmals im Dezember 2021 vorgestellt wurde, soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer von digitalen Plattformen wie Deliveroo und Uber den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht.

Sie bringt auch neue innovative Bestimmungen zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz ein, um die Rechte von Plattformbeschäftigten sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit bestmöglich zu schützen.

Das Dossier war in den letzten zwei Jahren mit erheblichen Schwierigkeiten und Blockaden konfrontiert. Dies betraf insbesondere die neue Rechtsvermutung der Beschäftigung, durch die selbständige Plattformarbeiter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses zu digitalen Plattformen als Vollzeitarbeitnehmer neu eingestuft werden könnten.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass die Rechtsvermutung greifen kann, wenn zwei von fünf Kriterien, die auf eine Unterordnung hindeuten, erfüllt sind. Der Rat erhöhte diese Grenze auf drei von sieben Kriterien. Ursprünglicher Standpunkt des Parlaments war, die Kriterien zu streichen, um sich auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu konzentrieren.

Die vorläufige Einigung, die in der vergangenen Woche in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielt wurde, versucht, einen guten Mittelweg zwischen diesen gegensätzlichen Ansichten zu finden. Nach dem konsolidierten Text sind die zuständigen nationalen Behörden und Justizbehörden berechtigt, die Vermutung anzuwenden, wenn zwei von fünf Kriterien – jetzt „Indikatoren“ genannt – erfüllt sind.

Mitgliedstaaten besorgt

Frankreich und eine Reihe anderer EU-Staaten sind von dem gefundenen Kompromiss jedoch nicht begeistert, da er zu weit von der Fassung des Rates entfernt ist.

Am Mittwoch (20. Dezember) gab Frankreichs Arbeitsminister Olivier Dussopt bekannt, er habe die Ständige Vertretung in Brüssel angewiesen, beim nächsten Botschaftertreffen am Freitag gegen die Einigung zu stimmen.

„Die vorläufige Einigung unterscheidet sich stark vom Mandat des Rates […] und ich kann sie nicht unterstützen“, sagte Dussopt.

Nach Informationen, die Euractiv erhalten hat, haben die Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland und Litauen ihre Bedenken über die Vereinbarung geäußert. Diese betreffen sowohl den Mechanismus der Rechtsvermutung als auch die detaillierte Formulierung der einzelnen Kriterien, die ihrer Meinung nach von den Formulierungen des Rates und der Kommission abweichen.

Sollten alle am Freitag gegen das Dossier stimmen, würden sie eine Sperrminorität bilden und der Text würde scheitern.

„[Emmanuel] Macron ist einer der leidenschaftlichsten Verfechter von Europa. Er hat immer für ein stärkeres und autonomeres Europa gekämpft“, sagte die Berichterstatterin des Dossiers im EU-Parlament, Elisabetta Gualmini, in einem Interview mit Euractiv.

Doch dieses Mal bedeute das ‚Nein‘ Frankreichs, dass Macron „das Risiko eingeht, der Mörder eines sozialen Europas zu sein“, sagte sie. „Das ist völlig inakzeptabel und für mich nicht nachvollziehbar.“

Im Jahr 2022 gab es in der EU 28 Millionen Plattformarbeiter, deren Zahl nach Angaben der Kommission bis 2025 auf 43 Millionen ansteigen dürfte. Bei bis zu 5,5 Millionen von ihnen besteht die Gefahr, dass sie vertraglich falsch eingestuft werden.

„Ich verstehe nicht, warum Frankreich nicht bereit ist, den Plattformarbeitern, die zu den prekärsten Arbeitnehmern in der EU gehören, grundlegende soziale Rechte zu gewähren“, erklärte die italienische Sozialdemokratin Gualmini.

Sie macht dafür das von Frankreich und anderen Kritikern des vorläufigen Abkommens verbreitete politische Narrativ verantwortlich, wonach der vorläufige Text eine massenhafte Neueinstufung von Arbeitnehmern begünstigen würde. „Das ist einfach nicht wahr“, kritisierte die Abgeordnete.

Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern befürwortet Frankreich die Selbstständigkeit von Plattformarbeitern mit zusätzlichen Arbeitsrechten und einem verstärkten „sozialen Dialog“. Am Mittwoch einigten sich Plattformen und französische Arbeitnehmervertreter auf einen Mindeststundenlohn für Fahrer, einen Mindestkilometerlohn und eine Erhöhung des Mindestpreises für Fahrten.

Arbeitnehmerrechte bei Plattformarbeit: Harte Diskussionen stehen bevor

In der nächsten Woche wird einer der kontroversen Punkte der Plattformarbeiter-Richtlinie zwischen den EU-Institutionen verhandelt. Erwartet wird eine starke Konfrontation bei den Verhandlungen über den rechtlichen Status der Plattformarbeiter.

Ungewöhnliches Szenario

Gualmini fügte hinzu, sie sehe den Einfluss von „Lobbys und multinationalen Unternehmen“, die die Mitgliedstaaten von dem Abkommen abbringen, das sie selbst zusammen mit der Kommission und der spanischen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet hat.

Wenn das Abkommen am Freitag nicht verabschiedet wird, was die letzte politische Hürde vor der endgültigen Verabschiedung darstellt, dann „werden die Lobbys gewonnen haben […]. Die Regierungen, die sich [dem Text] entgegenstellen werden, werden von den Lobbys beeinflusst“, sagte sie Euractiv und machte deutlich, dass der Druck der digitalen Plattformen „bei jedem Schritt“ unglaublich groß sei.

Wie so oft holt die rotierende EU-Ratspräsidentschaft die Zustimmung der Mitgliedstaaten ein, bevor sie in Trilog-Verhandlungen eintritt. Aufgrund des heiklen Charakters des Dossiers und in der Hoffnung, noch vor Jahresende eine Einigung zu erzielen, entschied sich der spanische Vorsitz jedoch dafür, zunächst mit der Kommission und dem Parlament eine Einigung zu erzielen, bevor er sich zur endgültigen Abstimmung an die Mitgliedsstaaten wendet.

Dieses ungewöhnliche Szenario erklärt, warum morgen alle Augen auf die Botschafter der Länder gerichtet sind. Es besteht die Gefahr, dass die Gesetzgeber Anfang nächsten Jahres erneut an den Verhandlungstisch zurückkehren müssen.

Sollte dies der Fall sein, ist Gualmini bereit, weiterzukämpfen: „Wir sind der festen Überzeugung, dass die beiden Pfeiler des sozialen Europas, die Mindestlohn- und die Plattformarbeitsrichtlinie, bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden müssen.“

Das bedeutet auch, dass Gualmini den Wählern etwas vorweisen kann, wenn die EU-Wahlen offiziell beginnen.

Letztendlich wird sich alles in den nächsten Tagen entscheiden: „Ich hoffe sehr, dass es [am Freitag] eine positive Abstimmung geben wird“, sagte die Abgeordnete.

EU-Kommissar warnt vor Abschwächung der Plattformarbeiter-Richtlinie

Die Minister:innen scheiterten letzte Woche an einer Einigung über die Plattformarbeiter-Richtlinie, da die Bedenken bezüglich der Auslösung der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung und ihrer Ausnahmen bestehen bleiben, erklärte Kommissar Nicolas Schmit in einem Interview mit EURACTIV.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren